Hallo, also wenn ich neben meiner Unternehmensgründung noch arbeite, darf dies nicht zeitmäßig überwiegen. Also wenn ich 20 Stunden für mein Unternehmen arbeite und 20 Stunden für einen anderen Job ist das ok, richtig? Gibt es dafür Einkommensgrenzen? Oder beziehen sich die 25.000 jährlich auf beide Einkommen? Wie ist es, wenn es sich um eine Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit von ca. 750 netto handelt?
Liebe Grüße
Bernadette
Die Ich ag förderung soll dir die Sozialvericherung ermöglichen.
Deshalb auch die Pflicht zur Versicherung.
Sobald du durch den anderen Beruf Sozialversichert wirst ist kein Anspruch mehr auf Förderung gegeben.
Die 25000 Euro bezihen sich auf alles.
Du musst natürlich nachweislich mehr Stunden für dein Unternehmen arbeiten als für die andere Tätigkeit.
Frage: Warum nimmst du die andere Tätigkeit den nicht freibruflich auf?
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Hallo, danke für Deine Antwort. Die andere Tätigkeit wäre befristet (Zeitarbeit)und hat nicht die Merkmale einer freiberuflichen Tätigkeit, würde also unter Scheinselbstständigkeit fallen. Grüße Bernadette