Hallo an die Experten,
mein Sohn ist nach Abschluss seiner Lehre arbeitslos geworden und hat die Förderung über die Ich-AG des Arbeitsamtes beantragt, um sich als Interviewer (Freiberufler) selbständig zu machen. Allerdings möchte er zum Wintersemester mit dem Studium beginnen und dann seine Freiberuflichkeit weiterführen, um sein Studium zu finanzieren.
Kann er dann überhaupt die Förderung der Ich-AG weiter in Anspruch nehmen, wenn er dann wieder bei mir familienversichert ist? Habe schon viel herumgegoogelt, aber darauf bisher noch keine Antwort gefunden.
Viele Grüße
Gabi
Kann er dann überhaupt die Förderung der Ich-AG weiter in
Anspruch nehmen, wenn er dann wieder bei mir
familienversichert ist?
Wenn ihr Sohn studiert, dann hat er keinen Anspruch mehr an die „ICH-AG“. Das sollte ihn aber nicht davon abhaltenm, weiterhin zu arbeiten. Im übringen braucht ihr Sohn einen gewerbeschein, er ist de facto kein Freiberufler.
Gruss, Markus Hübner
Von der IHK habe ich die Auskunft bekommen, dass Interviewer keinen Gewerbeschein brauchen, da Freiberufler. Sollten die sich irren?
Viele Grüße
Gabi
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