Ich-AG ? und Teilhaberschaft ?

Hallo miteinander,
gibt es noch die Möglichkeit eine Ich-AG zu machen wenn man Hartz IV Empfänger ist ?
Bekommt auch jemand , der eine Insolvenz am laufen hat , die Möglichkeit eine Ich-AG zu machen ?
Wenn ja , wird dann auch eine Ich-AG als Teilhaber eines Geschäftes genehmigt werden ( der Ich AGler wird also zu 50% Mitinhaber eines Geschäftes)?
Oder gibt es die Möglichkeit als Hartz IV Empfänger Teilhaber eines Geschäftes zu werden ?
Wie wird dann der Hartz IV Zuschuß berechnet , denn es liegen noch keine Abrechnungen vor (das Geschäft wird erst neu gegründet) ?
So viele Fragen …aber ich hoffe , die „Wissenden“ unter Euch können helfen .
Vielen Dank schon mal für alle Antworten und Grüße
robbel

Hallo

Hallo miteinander,
gibt es noch die Möglichkeit eine Ich-AG zu machen wenn man
Hartz IV Empfänger ist ?

nein gibt es nicht mehr, wobei das nach meiner Meinung sowieso der grösste arbeitmarktpolitische Schwachsinn war( Hat sich eigentlich nur noch für Hartz IV Leute gerechnet, die aufgrund des zu hohen Einkommens des Partners überhaupt nix mehr bekommen haben). Eine Ich AG veranstaltet gerade bei mir im Keller einen Pinselputz und eine Schlämmkreideweissung :wink:

Es gibt nur noch das sogenannte Einstiegsgeld, hälftiger Satz deines Hartz IV Satzes für max. 9 Monate , wobei zu beachten ist, das jedweder Gewinn dir sofort wieder abgezogen wird
Sämtliche sonstigen Fördermöglichkeiten des AA sind für HartzIV Empfänger nicht mehr relevant

Das ist derzeitiger aktueller Stand, was nach dem 18.9. noch Bestand haben wird, weiss noch niemand, da Hartz IV eh ein kostenmässiges Desaster ist

LG
Mikesch

In Hinsicht darauf,daß wohl ein Teil der HartzIV-Bezieher nur eine Schein-Ich-AG aufgemacht hätten,um überhaupt Geld zu bekommen,ist so eine generelle Sperre vielleicht noch verständlich. Nicht jedoch für diejenigen Empfänger,die wirklich eine Geschäftsidee haben und so „von Amts wegen“ ausgebremst werden.Mir gehts da genauso. Und genau aus dem Grund müssen wir nun gezwungenermaßen warten,bis der Arbeitsvertrag meiner Freundin ausläuft,damit wenigstens sie gefördert wird,denn ganz ohne finanzielle Hilfe gehts nunmal nicht.

Marco

nein gibt es nicht mehr, wobei das nach meiner Meinung sowieso
der grösste arbeitmarktpolitische Schwachsinn war( Hat sich
eigentlich nur noch für Hartz IV Leute gerechnet, die aufgrund
des zu hohen Einkommens des Partners überhaupt nix mehr
bekommen haben). Eine Ich AG veranstaltet gerade bei mir im
Keller einen Pinselputz und eine Schlämmkreideweissung :wink:

Es gibt nur noch das sogenannte Einstiegsgeld, hälftiger Satz
deines Hartz IV Satzes für max. 9 Monate , wobei zu beachten
ist, das jedweder Gewinn dir sofort wieder abgezogen wird
Sämtliche sonstigen Fördermöglichkeiten des AA sind für
HartzIV Empfänger nicht mehr relevant

Das ist derzeitiger aktueller Stand, was nach dem 18.9. noch
Bestand haben wird, weiss noch niemand, da Hartz IV eh ein
kostenmässiges Desaster ist

LG
Mikesch

Hallo Robbel,
schau mal bei der IHK vor Ort oder nimm dir das Bspl. Köln:

http://www.ihk-koeln.de/Navigation/StarthilfeUndUnte…

Eine ICH AG darf man nur alleine führen, und keine Angestellten haben.
Gruß Plö

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