Ein Freund von mir ist arbeitslos, und möchte sich mit einer Ich-AG selbständig machen.
Gleichzeitig will er sich einen Teilzeit- oder Minijob suchen.
Meiner Meinung nach, kann das doch gar nicht funktionieren. Bei einer Teilzeitbeschäftigung ist er doch versicherungspflichtig. Das würde ja bedeuten, er bekommt die Förderung vom Arbeitsamt, bräuchte sich aber nicht selber versichern.
Und das soll funktionieren??
Laut der Bundesknappschaft die ja für die Minijobs zuständig
ist dürfen Ich AG Unternehmer nur einen Minijob auf 400 Euro
Basis haben.
die aussage ist nicht korrekt,
neben des bezuges des existenzgründungszuschusse dürfen:
Geringfügige Beschäftigungen bis 400 Euro (Mini-Job),
Tätigkeiten im Niedriglohnbereich zwischen 401 und 800 Euro (Midi-Job,)
und voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen
bis zu 20 Stunden neben der Selbstständigkeit ausgeübt werden, sofern die gesamten Einkünfte unter der 25.000-Euro-Grenze bleiben.
Entscheide dich zwischen Selbständigkeit und Job. Es geht nur
eines von beidem.
Warum? Du meinst sicherlich nicht rechtlich, sondern wegen des Zeitaufwandes? Auch das ist kombinierbar, z.B. wenn der MiniJob im Bereich der Selbständigkeit liegt, z.B. als Vorstand in einer Genossenschaft, in der man als Selbständiger Mitglied ist.