Ich-AG Zuschuß pfändbar?

hallo,

wenn jemand eine ich-ag gründet und einen existenzgründungszuschuß i.h.v. 600 euro / monat bekommt, ist dieses geld - zumindest teilweise - pfändbar? z.b. auch für die laufende wohnungsmiete?

wenn ja, dann die frage:
macht das sinn, dies gerichtlich durchzusetzen (z.b. als vermieter), wenn der zuschußempfänger vor 2 jahren eine eidesstattliche versicherung abgegeben hat? oder ist das eher aussichtslos, weil da noch genügend andere gläubiger vor mir dran stünden?

lg, pit

PS: ja, das ist ein x-posting … sorry, aber unter „existenzgründung“ hat niemand geantwortet

Hi,

da dir bisher noch niemand geantwortet hat versuch ich mal mein Glück, bin abe selbst nur Laie.

wenn jemand eine ich-ag gründet und einen
existenzgründungszuschuß i.h.v. 600 euro / monat bekommt, ist
dieses geld - zumindest teilweise - pfändbar? z.b. auch für
die laufende wohnungsmiete?

Wofür ist grundsätzlich egal, sofern die Forderung tituliert ist. Ohne Titel darf grundsätzlich nicht gepfändet werden.
M. E. müsste alles, was über dem Sozialhilfesatz liegt grundsätzlich pfändbar sein.

wenn ja, dann die frage:
macht das sinn, dies gerichtlich durchzusetzen (z.b. als
vermieter), wenn der zuschußempfänger vor 2 jahren eine
eidesstattliche versicherung abgegeben hat? oder ist das eher
aussichtslos, weil da noch genügend andere gläubiger vor mir
dran stünden?

Dass er vor 2 Jahren ein EV abgegeben hat ist unerheblich. Ist zwar unwahrscheinlich, aber vielleicht hat er ja inzwischen irgendwo geld gebunkert. Zwei Jahre sind grundsätzlich ein Zeitraum, der lang genug ist um zu Geld zu kommen.
Tja, wer zuletzt komm den bestraft das Leben. Ich würde an deiner Stelle so schnell wie möglich einen Titel erwirken. Sonst kannst du ja auch nichts gerichtlich durchsetzen. Es könnte ja sonst jeder kommen und auch bei dir etwas gerichtlich durchsetzen, wozu er vielleicht gar kein Recht hat…
Wenn du einen Titel hast bist du als nächster (nach den bisherigen Gläubigern) dran mit der Bezahlung - wenn du erst in 1 Jahr einen Titel anstrebst und bis dahin 15 neue Gläubiger aufgetaucht sind sieht es noch düsterer aus.

Ich würde auch über eine Abmahnung nachdenken, wenn du der ermieter bist. Nach 2 nicht bezahlten Monatsmieten kannst du m. W. auch fristlos kündigen.

Vielleicht solltest du dazu nochmal GünterW im Mietrechtbrett befragen.

Liebe Grüße
Timi

Hallo Pit,

nein nach meiner Meinung nicht,da es sich bei dem sogenannten
„IC-AG -Zuschuss nach § 421 SGB“ um eine zweckgebunden Sozialleistung
handelt,die der Pfändung nicht unterliegt…

Außerdem dürftest du dir damit ja im Prinzip die Chance auf endgültige
Befriedigung deiner Zahlungsansprüche verbauen…
Viel hilfreicher währe da eher ein Gang zum Wohnungs bzw,Sozialamt deiner Stadt…
Mir sind „Sozialamtsmieter“ die liebsten…weil du bekommst vom
Sozialamt pünktlich am 1.deine Miete und wenn Renovierungen anstehen,
werden die auch gemacht…da haste überhaupt keine Probleme…
Du must halt nur so alle 3-4 Monate mal beim Mieter vorbeischauen…
Dann klappt das wunderbar…und du hast immer Mietwohnungen in sehr gutem Zustand…

mfg

Frank

hallo frank,

tja, das mit der finanziellen zukunft des mieters wäre mir egal, sobald ich meine noch ausstehende miete bekommen habe. 30.09. endet das mietverhältnis. ich kann jetzt nur noch beten, daß der mieter die wohnung auch bis zum 01.10. geräumt hat.

danke dir (und auch timid)
pit