Ich arbeite in einer Zeitarbeitsfirma und

… hätte heute Abend Nachtschicht gehabt. Da ich aber einen Unfall hatte (wurde angefahren) kann ich heute nicht zur Nachtschicht antreten. Das ich die Krankmeldung abgeben muss ist mir klar, aber mein Chef möchte auch den Unfallbericht haben! Ist das richtig so? Ich glaube nicht und bin mir auch überhaupt nicht sicher.

moin,
der unfallgegner hat dem arbeitgeber die kosten (lohnfortzahlung pp.) zu ersetzen. daher macht es sinn, dass dem arbeitgeber die notwendigen informationen zur verfügung gestellt werden.
gruß

Der Arbeitgeber kann nur den Unfallbericht verlangen, wenn er auf dem Weg von oder zur Arbeit oder während der Arbeitszeit passiert ist. Der Rest der Zeit ist Privatzeit und hat auch mit Datenschutz zu tun. Aber auf dem Krankenschein müsste für ihn eh die Nummer für einen Unfall erkennbar sein, da jeder Unfall durch Ärzte meldepflichtig ist.
Der Krankenschein reicht also für den Arbeitgeber aus.

Hallo,

das ergibt Sinn. Ich stehe aber so wie es aussieht in einer Teilschuld. Das wird sich aber erst in den nächsten Tagen klären. Kann ich das dann auch im laufe der Woche nachreichen ??

MfG

Hallo, dem Chef geht es vermutlich um die Frage, ob es ein Arbeitsunfall war, d.h. ein Wegeunfall, der in Zusammenhang mit deiner Tätigkeit steht (Hin- und Rückweg zur Arbeitsstelle, dienstlich unterwegs während der Arbeit). Wenn dem so ist, muss der Unfall der Berufsgenossenschaft gemeldet werden, und dazu gehört eine genaue Schilderung. Der Vorteil für dich: die Berufsgenossenschaft zahlt besser für Unfallfolgen als die Krankenkasse.
Es gibt auch Berufsgenossenschaften, die sich für Privatunfälle interessieren, weil sie bei längerem Arbeitsausfall den Unfallverursacher in Haftung nehmen; d.h. nur für den Fall eines Fremdverschuldens.

Hallo,

wenn der Unfall auf dem Weg zur Arbeit geschehen ist und dieser eine Krankmeldung über drei Tage begründet, muss der AG die Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft machen!!! Der AN ist verpflichtet Unfallhergang, Zeugen Unfallzeitpunkt etc. anzugeben.

Wenn du nichts zu verbergen hast solltest du ihm den Unfallbericht zukommen lassen oder die entsprechenden Angaben machen. Ich gehe gutgläubig davon aus, dass der AG überprüfen will, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Hat der Unfall hiermit nichts zu tun reicht die Krankmeldung.

Vg
Milan

Hallo,

den Unfallbericht braucht der Chef für die Unfallversicherung, weil der Wegeunfall ( Weg zur Arbeit) bei der Unfallversicherung mit versichert ist.
Dies gilt nur für den direkten Weg zur Arbeit. Wenn das zu trifft ist das okay. Ansonsten müssen Sie keinen Bericht abgeben.

Herzliche Grüße aus Illertissen
Erwin Füßl

hallo,

leider kenne ich mich mit dem thema berufsunfall nicht sehr gut aus. vielleicht erkundigen sie sich mal bei einer gewerkschaft, die beraten auch häufig nichtmitglieder. im weiteren läuft ja ein berufsunfall immer über die berufsgenossenschaft (denke ich) bzw. sollte die firma bei der sie ausgeliehen waren einen unfallbericht haben. dann kann sich ja ihr chef mit der firma in verbindung setzen.
eine aushändigung des unfallberichts dürfte ihnen ja nicht schaden.

gute besserung.
viele grüße

Hallo Sascha,

ein ausdrückliches Nein! Du musst Deinem Arbeitgeber nur die Arbeitsunfähigkeit mitteilen bzw. eben die entsprechende Arbeitsunfähigekeitsbescheinigung.

Sollte der Unfall allerdings auf dem Weg zur- oder von der Arbeitsstelle passieren, so müsstest Du zwar auch keinen Unfallbericht weiterreichen, wohl aber die Umstände wie es zu dem Unfall kam. In solch einem Fall bist Du unfallversichert durch die BG und der Arbeitgeber sollte derartige Unfälle an die Bundesunfallversicherung melden. Hier reicht aber die Schilderung des Sachverhalts in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch.

Schönen Gruß und gute Besserung.

Holger

Dass Sie eine Krankmeldung abgeben müssen ist ja klar und von Ihnen auch so gemacht worden.
Alles andere geht Ihren Chef überhaupt nichts an. Auf einer Krankmeldung steht ja auch nie, welche Krankheit man hat.
Viele Grüsse und gute Besserung
H.-J. Brockerhoff

Unfall- und Krankheitsverlauf gehen den AG nichts an. Nicht umsonst ist die Diagnose beim gelben Schein für den AG ausgespart. MfG Peter A. Hoppe

Hallo an alle,

erstmal danke für die vielen Aufschlussreichen Antworten. Dann stimmt meine Vermutung doch. Es war mir schon etwas suspekt das der Unfallbericht eingefordert wurde.

Vielen Dank auch für die Besserungswünsche!

Einen schönen abend und nette Grüße

Sascha Lemmerz

Ja, ich bin ganz deiner Meinung. Krankmeldung reicht völlig aus. Jedoch könnten Fremdansprüche gegen den Unfallverursacher geltend gemacht werden, wenn dieser Schuld hat. Daher vielleicht das Interesse an dem Unfallbericht. Ein offenes Gespräch wäre sicher hilfreich. Viel Glück!

Dein Chef muß ja bei einer Krankmeldung Lohnfortzahlung leisten, diese Kosten kann er sich jedoch von dem Unfallverursacher zurückholen - darauf hat er einen Anspruch.

http://www.paychex.de/news/news_11_08.php
oder googlen unter Lohnfortzahlung Fremdverschulden.

Grüße
Krümelchen

Hallo Sascha,

die Krankmeldung muss für den Nachweis der Krankheit genügen. Sollte es als Arbeitsunfall gelten, weil Du auf dem Weg zur Arbeit warst, würde dies der Berufsgenossenschaft gemeldet werden müssen. Das könnte ich mir noch vorstellen. Es ist auch möglich dass Du in Deinem Arbeitsvertrag für solche Fälle auch dem Arbeitgeber einen Schadensersatzanspruch gegen den Unfallgegner hat. Das müsste er dann geltend machen und würde weitere Daten benötigen.
So weit meine Vermutungen, nach den Infos, die Du gegeben hast.
Alles Gute!
Claudia

Hallo,

ich habe im Internet jetzt mal gesucht. Der Arbeitgeber hat tatsächlich Anspruch auf den Unfallbericht.

Bei Wegeunfällen, also Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit, leistet die Berufsgenossenschaft. In diesem Fall muss an diese ein Unfallbericht gemeldet werden, damit ist es klar, warum dein Chef den haben möchte. Sollte der Unfall kein Wegeunfall gewesen sein, dann hat sich dein chef mit einer normalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/Krankmeldung zufrieden geben.
Gruß ally

Hallo Sascha, ich kann an der Stelle nur Mutmaßen, aber handelt es sich bei Dir um einen Arbeitswege Unfall?

Im Grunde geht den Arbeitgeber, ein Unfallbericht nichts an, eine Krankmeldung vom Arzt ist völlig ausreichend.

Mir ist auch nicht klar, was Dein Arbeitgeber damit bezwecken möchte und zu welchen Anlass er Sie braucht.

Ich an Deiner Stelle würde dies erst einmal verweigern, und mich bei Deinem AG erkundigen zu welchem Anlass er diese benötigt.

Viele Grüße

Leider kann ich nicht helfen.