Ich arbeite und freund bekommt bald hart4

hallo zusammen ich hoffe ihr könnt mir helfen .

also ich arbeite und bekomme ca 800 netto gehalt bei einer 30 stundenwoche mein freund bekommt balt harz 4
-wir wohnen zusammen in einer 34 qm wohnung und wollen umziehen in eine grössere wohnung. wir sind und wohnen noch kein jahr zusammen.

meine frage :
1 zählen wir als bedarfgemeinschaft oder ehenliche gemeinschft?( nach nicht einmal einen jahgr kann es keiner sagen wie es weiter geht)

2 wird mein gehalt ich verdiene 800 netto in sachsen mit angerechnet bei hharz4?? (und wen ja muss ich für ihn aufkommen??)

3 ich hab einen bausparer weil ich für den führerschein spare wird das bei harz 4 angerechnet wenn er es bekommt??( wenn ja finde ich es mies weil es mein geld ist und ich arbeite dafür)

danke das war es erste mal wer sich damit auskennt kan mich ja anschreiben ich verzweifel schon und meinenfreund will ich auch nicht verlieren

1.) Bedarfsgemeinschaft seid ihr nur, wenn ihr den Lebensunterhalt zusammen bestreitet.
Bei getrennten Konten seid ihr eine Haushaltsgemeinschaft
2. Dem Freund steht der Regelsatz Harz 4 zu. Das sind ca. 323 EUR. (Weiss die Höhe nicht so genau. Dazu kommen die Wohnnebenkosten. Aber nur sein Anteil, also die Hälfte. Wenn Dein Freund bei getrennten Konto die Miete nicht bezahlt und dir nicht regelmäßig einen Anteil überwiesen hat, bleibst Du wohl auf den ganzen Wohnkosten sitzen.
3.)
Vermögen bis 200,00 EUR pro Lebensjahr ist für jeden ein gesicherter Freibetrag, der nicht berücksichtigt werden darf. Muss aber angegeben werden.

Beim Tausch in eine größere Wohnung während des Bezugs von ALG2 wäre ich vorsichtig, das Amt könnte dann die Wohnkosten nicht alle übernehmen.
Gruß Herby

Hallo,

also mit 800,- müssen Sie vermutlich nicht für andere aufkommen. Der Bausparvertrag dient Ihrer Lebensplanung. Sollte es sich hier um Geld in der Größenordung von FS-Gebühren handeln, ist es ohnehin nicht so viel…

bei deinem gehalt kommst du nicht über den zustehenden grundbedarf und musst ihn nicht unterhalten.
ja ihr werdet als bedarfsgemeinschft geführt da ihr ja ein paar seit würdet ihr euch als wg melden würde das anders berechnet.
ihr könnt umziehen aber das ist immer eine kann sache denn ihr habt einen grundanspruch egal ob paar oder nicht.

Sorry, zu spät gesehen.