… jetzigen Mieter die Eigentumswohnung zu verkaufen. Wie kann ich die Vertsteuerung verhindern? Im Voraus Danke.
hallo…meines wissens nach ist das nach nur 5 jahren nicht möglich!
also- verkaufspreis minus einkaufspreis=gewinn
und die afa wird evtl.zurückgerechnet…
wie wäre denn ein vertrag mit vorkaufsrecht und dafür jetzt eine gebühr???
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Hallo,
wenn Sie in den letzten zwei Jahren nicht selbst in der ETW gewohnt haben, wird leider der Gewinn, d.h. Verkaufserlös abzüglich Anschaffungkosten abzüglich bisherigen Abschreibungen der Vermietungstätigkeit als Gewinn der Besteuerung unterworfen,
Viele Grüße
Hallo,
meines Wissens kannst Du die gar nicht verhindern, da die Spekulationsfrist noch nicht vorbei ist.
tut mir leid, bin ich leider überfragt.
Gruss
Wilfried
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Hallo,
meines Wissens ist das nicht möglich. Soviel ich weiß, geht das nur, wenn die Wohnung im Jahr der Veräußerung und in den beiden Jahren davor selbst genutzt wurde.
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Verkauf zum Einkaufspreis abzüglich der bisher geltend gemachten AfA.
Dann machst Du keinen „Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft“,
der Käufer freut sich über den billigen Kaufpreis
und das Finanzamt ärgert sich, weil es nichts zu besteuern gibt (Du aber vielleicht auch?)
geht nicht, waere auch strafbar.
frohe Weihnachten
postman5
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Ich bin kein Profi, aber das Gesetz sagt 10 Jahre Frist - also ich bin der Meinung gar nicht!
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Wenn Sie mit Gewinn verkaufen und sich innerhalb der Spekulationsfrist von 5 Jahren befinden, müssen Sie den Spekulationsgewinn (Verkaufspreis abzgl. Anschaffungskosten) versteuern. Wenn Sie erst nach 10 Jahren verkaufen oder selbst in der Wohnung gewohnt haben, müssen Sie den Spekulationsgewinn nicht versteuern.
Der Käufer muss in jedem Fall Grunderwerbsteuer zahlen, je nach Bundesland 3,5 bis 5 Prozent.
ME keine Chance, 5 Jahre im eigentum bedeutet noch 5 Jahre warten oder den Veräußerungsgewinn versteuern.
Gruß
… jetzigen Mieter die Eigentumswohnung zu verkaufen. Wie
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tut mir leid, da kann ich dir nicht helfen.lg
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Hallo,
ich befürchte, gar nicht, denn die Spekulationsfrist beträgt bei Immobilien 10 Jahre und kommt nur bei eigengenutztem Wohneigentum nicht zum Tragen.
Auf legalem Weg kommen Sie daran wohl nicht vorbei, einen etwaigen Gewinn als sonstige Einkünfte versteuern zu müssen.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara
Hallo,
leider nur, indem du noch fünf Jahre wartest. Die Spekulationsfrist beträt halt zehn Jahre. Natürlich könnte man sich theoretisch mit dem Mieter / Käufer auf einen Vertrag einigen, den man scon jetzt schließt und der erst eine Übertragung der Immobilie in fünf Jahren regelt, aber ob das das Richtige für die Beteiligten ist…?
Viel Erfolg
Roger
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Hallo,
ich glaube gar nicht.
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Ich würde Ihnen davon abraten, da Sie nicht um die Versteuerung nach fünf Jahren rum kommen. Erst nach 10 Jahren nach dem Kauf bzw. Anschaffung der Wohnung können Sie diese bedenkenlos steuerfrei verkaufen.
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