… von meinem EX Unterhalt für das gemeinsame Kind rückwirkend verlangen?
Ich möchte das gar nicht. Wir habe ein sehr gutes Verhältnis, auch das Kind ist jedes Wochenende bei Ihm… ich will das nicht und habe jetzt Angst das sie von ihm die letzten 3 Jahre Geld zurück verlangen… er hat doch selbst nicht viel zum leben. Er verdiehnt 1300 netto und ab und an unterstützt er mich ja auch. Bezahlt so schon sehr vie3l für das Kind, Kleidung Freizeit ect.
Kann man das irgendwie umgehen das er zur Kasse gebenten wird, ohne rück zu zahlen, oder das ich Geld abgezogen bekomme??? Ach so wir waren nie verheiratet. Ist vielleicht noch wichtig zu wissen.
Zunächst finde ich es gut, dass eine Frau auch an den Kindesvater denkt, das ist leider nicht alltäglich.
So ohne weiteres kann das Job-Center das nicht machen. Um eine sinnvollen Ratschlag zu geben, sollte ich noch einiges wissen.
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Hat der KV die letzten 3 Jahre Unterhalt bezahlt, wenn ja, wie viel und wie alt ist das Kind?
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Gibt es für die Höhe der Unterhaltszahlungen einen Gerichtsbeschluß oder einen Titel und von wem? z.B. Vormundschaftsgericht.
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Wer bezieht das Kindergeld, wurde die Hälfte des KG bei der Unterhaltszahlung in der Vergangenheit in Abzug gebracht?
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Steht das Kind mit einem halben Kinderfreibetrag beim KV auf der Lohnsteuerkarte?
Wenn ich diese Info’s habe, kann ich einen Rat geben.
Gruß
Vielen lieben Dank für deine Mühe…
Also:
Der Kindsvater hat ein Jahr lang 230 Euro bezahlt, bar
Nein es gibt keinen Titel oder irgendeine offizielle Forderung von mir.
Das Kindergeld bekomme ich und wird auch vom Amt angerechnet
Jeder von uns hat 0,5 Kinder auf der Lohnsteuerkarte und wir sind seit 2010 getrennt. Das Kind wurde 2008 geboren.
Es wurde dann ein Jahr nix gezahlt, dann etwa ein Jahr etwa 230 Euro und nun wieder seit einigen Monaten nix.
Hilft dir das etwas?
LG Mikamika
Wenn ich richtig gelesen habe, verdient der KV nur etwa 1.300 Euro netto.
Die Pfändungsfreigrenze für alleinstehene, mit einer unterhaltsberechtigten Person (Kind) liegt bei einem bereinigten Netto-Einkommen bei 1.420.- Euro.
Das heißt, selbst wenn das Job-Center Recht hätte, könnten sie nichts holen, weil der KV unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Im müssen 1.420.- Euro bleiben, doch die hat er ja nicht.
Im übrigen, kann nur der Unterhaltsberechtigte, also das Kind bzw. der gesetzl Vertreter (Mutter) gegen den Vater klagen, dazu kann man aber wegen des Familienfriedens nicht gezwungen werden.
Einfach beim Job-Center nicht nachgeben, die müssen die Gesetze einhalten und dürfen nur Einnahmen anrechen, die tatsächlich in die Haushaltskasse fließen. Wenn sich der KV nicht dumm anstellt, ist auch für die Vergangenheit nichts zu holen.
Gruß
Hallo,
wenn der Vater dem Kind im Auftrag der Mutter Sachen gekauft hat, kann sie ja dem Vater den Kaufpreis als bezahlten Unterhalt quittieren.
Ob rückwirkend Unterhalt verlangt werden kann, hängt auch davon ab, ob Unterhaltstitel und/oder eine Inverzugsetzung bestehen.
Gruß
Vielen vielen Dank für die Antwort…
Du schreibst von einer Pfänbaren Freigrenze von 1450 Euro???
So viel… sind das nicht die 1100 Euro… die in der Düsseldorfer tabelle genannt werden? Oder ist das wieder was anderes…???
Und geschickt angestellt, wäre es doch wenn wir sagen das nie etwas an Bar und Sachleistungen getätigt wurde zu keinem Zeitpunkt, wenn ja verlangen die dann von MIR geld zurück? Da habe ich auch angst vor…das ich am ende was zurück zahlen soll/muss…
Haben ja bisher nie nach dem Einkommen des KV gefragt.
Ich weiß nun nicht, was Du in der Düsseldorfer Tabelle gelesen hast? Vermutlich fängt die Tabelle bei 1100.- Euro an.
Die Pfändungsfreigrenze von 1.420.- Euro betrifft einen zahlungspflichtigen mit einer unterhaltsberechtigten Person. Das Kind ist doch zweifelsohne unterhaltsberechtigt.
Geh einfach mal davon aus, daß Dir das Job-Center in Bezug auf Unterhalt für die Vergangenheit überhaupt nichts zu sagen hat. Du darfst Dich nur nicht dazu überreden lassen, daß Du angeblich Außenstände gegenüber dem Kindesvater hättest. Denn sonst verlangt das Job-Center eventuell, daß Du diese Unterhaltsrückstände einklagst, was man aber nicht muß, auch nicht so einfach wäre, weil Du keinen klagefähigen Titel hast.
Du beantragst doch kein Harz IV für die Vergangenheit, sondern für jetzt und für die Zukunft. Folgedessen ändert es an Deiner jetzigen Einkommens- bzw. Not-Situation überhaupt nichts, ob der KV vor Jahren Unterhalt bezahlt hat oder nicht.
Einem minderjährigen Kind gegenüber sind beide Elternteile unterhaltspflichtig. Die Kindesmutter muß deshalb nichts bezahlen, weil die Kinder in der Regel bei der Mutter leben und Diese ihrer Verpflichtung in Form von Sachleistungen und Betreuung nachkommt.
Es steht den Eltern frei, wie sie die Sache untereinander regeln, solange es zum Wohle des Kindes ist und dem Kind nicht schadet. Das Kind könnte theoretisch 2 Wochen bei der Mutter und 2 Wochen beim Vater wohnen, dann könnten die Eltern auch sagen, wir zahlen Beide dem Anderen nichts, weil wir uns ja die Kosten und die Betreuung teilen.
Solange Du für die Vergangenheit keine Ansprüche gegenüber dem KV stellst, müssen auch keinerlei Angaben gemacht werden. Du willst ja kein Harz IV für die Vergangenheit sondern für jetzt.
Es ist auch nicht verboten, wenn der KV seinem Kind Geschenke in Form von Kleidung, Nahrung, oder anderen Dingen gibt. Geldzahlungen müsstest Du allerdings angeben, allerdings nur die Zahlungen, die wärend des Harz IV-Bezugs geflossen sind.
Hallo,
Rückwirkend bin ich nicht sicher, aber wäre möglich. Zukünftig auf jeden Fall, und daran wirst du auch nichts ändern können. Wenn er nichts hat, wird das auch berücksichtigt. und wenn er 1300 netto verdient, könnte er auch regelmäßigen Unterhalt zahlen. Eigenbedarf sind 1000 Euro, der Rest muss konkret errechnet werden.
Gruß, DC
hallo ,
sorry aber aus der nummer wirst du nicht rauskommen , und umgehen kannst du das auch nicht …er muss sein einkommen offen legen und dann wird ausgerechnet wie viel dein ex leisten muss …den das amt hat ja für dich und das kind alg gezahlt und zwar nach den regelsätzen .
oder hat das amt dir nahegelegt beim jugenamt unterhaltsvorschuss zu beantragen?? das ist nämlich standart …damit das jobcenter sicher sein kann das die uvg-leistung (unterhaltsvorschuss) vom jugendamt gezahlt werden (uvg gilt nämlich als einkommen und ist daher so wichtig für die berechnung von euren hartz4 satz)
uvg wird immer gezahlt wenn die eltern getrennt sind und der ex-partner nicht so viel verdient …
wenn das jobcenter darauf besteht das dein ex alles offenlegt oder das du den antrag auf auf uvg stellen musst …solltest du auch tun …tust du das nicht legt dir das jobcenter das so aus das du deiner mitteilungs und mitwirkungspflicht nicht nachkommst …somit können sie dir die hilfe komplett streichen
uvg -unterhaltsvorschuss wie der name schon sagt ist nur ein vorschuss …dieser vorschuss muss vom vater zurückgezahlt werden.
wie du siehst …kannst du das nicht umgehen.
lieben gruss nancy
er kann aber geltend machen das er das kind jedes wochenend betreut …dann verinngert sich das alles
… von meinem EX Unterhalt für das gemeinsame Kind
rückwirkend verlangen?
das amt kann das nicht. aber das amt wird dir den Unterhalt (auch wenn du ihn nicht bekommst) als einkommen anrechnen. und wenn du ihn nicht einforderst, wirst du leer ausgehen.
du solltest wahrscheinlich mit ihm reden. wenn er 1.300 netto hat, kann er den Mindestbetrag laut Düsseldorfer Tabelle zahlen. es kommt auf das alter des kindes an. ziehe vom regelsatz die hälfte des kindergeldes ab und du hast die summe, die er zahlen muss. wenn er es tut, ist es gut. wenn nicht kannst du dir beim Jugendamt einen beistand(Vormundschaft) fürs Kind nehmen, die regeln das für dich (genauer: fürs Kind).
auf jeden fall, muss er zahlen. und wir die Stimmung bei Geld kippt, kannst du dir vorstellen.
entweder ist dir die Stimmung wichtig, dann verzichte. oder er kann damit umgehen und zahlt. oder aber du klagst es dem Kind mit JA ein.
viele grüße
Ich möchte das gar nicht. Wir habe ein sehr gutes Verhältnis,
auch das Kind ist jedes Wochenende bei Ihm… ich will das
nicht und habe jetzt Angst das sie von ihm die letzten 3 Jahre
Geld zurück verlangen… er hat doch selbst nicht viel zum
leben. Er verdiehnt 1300 netto und ab und an unterstützt er
mich ja auch. Bezahlt so schon sehr vie3l für das Kind,
Kleidung Freizeit ect.
Kann man das irgendwie umgehen das er zur Kasse gebenten wird,
ohne rück zu zahlen, oder das ich Geld abgezogen
bekomme??? Ach so wir waren nie verheiratet. Ist
vielleicht noch wichtig zu wissen.