Ich bekomme ein haus geschenkt was kommt auf

und zwar ist es so das ich ein verschuldetes haus geschenkt bekommen würde das problem ist das das haus meiner mutter gehört wie sie das haus damals gekauft hat (noch nicht abbezahlt)hatte sie einen vertrag mit ihrer aloptiv mutter gemacht in dem steht wenn sie das haus verkauf das die a. mutter einen anteil von 50% bekommt dieser vertrag ist versiegelt und und und
wie siet es aus wenn sie mir das haus schenkt muss ich das was an die a. mutter abzahlen ???

und was für kosten kommen auf mi ch zu wenn ich das haus geschenkt bekomme habe irgentwas von geschenk steuer gehört???

Hallo Ramsy
Meine Meinung dazu, da kann nur ein Rechtsanwalt kompetenten Rat geben, oder eine Verbraucherzentrale kontaktieren.
P. Knapp

Meine Meinung dazu, so etwas kann nur ein Rechtsanwalt kompetent beantworten.

Mein Rat, erst einmal die Verbraucherzentrale kontaktieren.

In der Regel ist es so, dass der Erwerber in sämtliche bestehenden Verträge eintritt und die Auflagen, die dort gemacht sind, auch erfüllt.
Wegen der Kosten kann ich nichts sagen. Wenn Schulden übernommen werden, wird dies bei der Schenkungsteuer berücksichtigt.
Ich empfehle unbedingt, den Rat eines fachkundigen Anwalts bzw. Notars einzuholen.

Auf deine Frage kann ich dir keine verbindliche Antwort geben.
Die Rechtslage ist zu kompliziert, man muß genau wissen was in dem Vertrag mit der Adoptivmutter steht, wieviel das Haus wert ist und wie hoch die derzeitigen Verbindlichkeiten sind.
Kinder müssen erst ab 400.000.- Euro Schenkungssteuer zahlen.

Guten Tag ramsy,
Gratulation zu Deinem Vorweihnachtsgeschenk.
Was dazu alles Beachtenswert ist, ist eine längere Geschichte. Ich will Dir HEUTE nur das Wichtigste mailen und am kommenden Wochenende dann den Rest.
Punkt 1 Schenkung oder Verkauf. Eine Schenkung ist kein Verkauf in dem Sinne. Da jedoch ein Vertrag zwischen Deiner Mutter und ihrer A-Mutter existiert muß dieser wortlautmäßig, von einem Notar oder einem
entsprechend kundigen Anwalt (Fachgebiet Immobilien-Schenkung-Erbe)überprüft werden. Du solltest Dir auch eine Kopie davon verschaffen.
Lt. Gesetz wird Schenkung in etwa gleich behandelt wie Erben.
Pro Nase sind 20.000,-€ steuerfrei. D.h. wenn Du verheiratet wärest und in Gütergemeinschaft lebst 40.000,-€.Für diese Summe übersteigende Beträge gibt es eine Formel nach der sich die anfallende Schenkungssteuer berechnen lässt.
Bei einer Immobilie ist das nicht ganz so einfach. Hier wird der infragekommende Betrag geschätzt.
Und da geht es schon los! Da der Staat, hier durch das Steueramte vertreten, bekannter Maßen nicht zimperlich ist, wird er das betreffende Objekt natürlich sehr hoch schätzen. Hier solltest Du Dir von Deiner Hausbank ein aktuelles Preisgutachten erstellen lassen,
das Du dann der Finanzamtforderung entgegenstellen kannst. Da das Haus noch nicht abgezahlt ist muß dieser Fall Berücksichtigung finden.
Ob eine Grunderwerbssteuer von Dir zu zahlen ist muß ebenfalls festgestelltwerden.
Nun bin ich kein Rechtsspezialist und meine, hoffentlich gesunde Einstellung von Recht etc. muß nicht unbedingt mit dem gesetzlich festgeschriebenen Recht konform gehen. Deswegen empfehle ich Dir in diesem Fall einen Rechtsanwalt zu konsultieren der einschlägiges Fachwissen in den auf Dich zu kommenden Fakten und Bedingungen nachweisen kann.(nicht irgend ein Gutschwätzer)
Zwischendurch kannst Du Dir auch mittels Internet ein paar Erkenntnisse verschaffen. Bei Wikipedia ist einiges zu finden und über Googel kannst Du Dir den derzeit gültigen Gesetzestext für Schenkungen abrufen.
Als Schlußtipp für heute! Wenn Deine Mutter noch gut beieinander ist solltet Ihr die Schenkung über mehrere Jahre verteilen.(das macht jedes Jahr 20.000,- bzw. 40.000,- € steuerfrei)
Wenn Du es denn willst kann auch ein Pflegevertrag zwischen Dir und Deiner Mutter auf spätere Zeit jetzt schon die Steuersumme erheblich nach unten drücken.
So, den Rest, den ein zukünftiger Hausbesitzer aus meiner Sicht wissen sollte, (Kehrwoche-Schneefegen usw.)im Folgemail.
Ich grüße den Immobilienritter in spee
und wünsche Dir eine schöne Adventszeit
Ernst F.

Hallo ramsy,
hier nun der versprochene zweite Teil meiner Antwort zu Deinem Hausgeschenk.
Dein erster Weg sollte zum Grundbuchamt gehen, dass für die Parzelle auf der das Haus steht zuständig ist.
Dort erkundigst Du Dich nach dem genauen, derzeitigen Stand der Dinge.Z.B.sind noch anderweitige Personen eingetragen auf Grundstück oder Haus. In welcher Höhe sind Beleihungen (Sicherheiten) eingetragen.
Dazu sei gesagt dass, wenn eine Beleihung getilgt ist bitte nicht aus dem Grundbuch löschen lassen. Die Eintragungen kosten Geld. Wird später wieder mal eine Sicherheit benötigt, kann die bereits eingetragene aber freie umgeschrieben bzw. übertragen werden, auch in Teilen von einer höheren Eintragung.
Ob bei einer Schenkung Grund - Erwerbssteuer fällig wird weiß ich nicht außerdem ist diese Steuerart von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Was auf Dich zu kommt sind Grundsteuer, Wasser und Abwasser Abgaben sowie, falls von der Kommune beschlossen, irgendwelche Anrainerabgaben.
Dann wäre sehr empfehlenswert die folgenden Versicherungen abzuschließen:

  1. Gebäudebrandschutz (darin enthalten sind meist alle Passagen wie Naturkatastrophen, Sturm Hagel etc.)
  2. Eigentümer Haftpflicht.
  3. Einbruch; Glasbruch (Scheiben größer als 1m²)
  4. Wasserschäden (wenn Fußbodenheizung vorhanden)
  5. Hausrat
    Ebenfalls ist es angeraten, wenn Du nicht einen dicken Sparstrumpf zur Verfügung hast, einen Bausparvertrag zwischen 10 und 20Tsd € abzuschließen.
    Je älter das Objekt um so wahrscheinlicher die Reparatur/Heizung/Anstrich/Dach/Hofbelag und Wärmedämmung.
    So, das Eine oder Andere habe ich vielleicht vergessen aber die Hauptsachen sind dabei.
    Wenn Du nicht zwei linke Hände hast lässt sich viel selbst vollbringen und die Materialien gibt es Gott sei Dank halbwegs erschwinglich bei Hornbach, Obi und Co.
    Lässt Du Handwerker antreten wähle gut berufene aus und spreche die zu erbringenden Leistungen vorher durch, dann unbedingt Kostenvoranschlag verlangen ehe Du den Auftrag frei gibst. Anschließend an die Fertigstellung eine echte Kontrollabnahme, dann Trinkgeld!!
    Ich hoffe Dir nicht die Lust auf Dein mögliches Besitztum verdorben zu haben.
    Viele (Mieter) sind der Meinung die Hausbesitzer habens gut, können machen was sie wollen und das Bisschen Pflege und Reparatur na ja ist doch nicht so schlimm.
    Ein altes Sprichwort sagt:" Eigner Herd ist Goldes wert!" Ich sage es stimmt.

In der Hoffnung Dir geholfen zu haben
mit Häuslichen Grüßen
Ernst F. Rothe

Hallo

Mit solchen Themen in ein Forum? Warum gehst du nicht mit den ganzen Papieren zum Anwalt. Verträge sind bindend. Deine Mutter hat ja nicht verkauft. Du must natürlich weiter die Raten an die Bank zahlen. Es gibt einen grossen Rahmen der bei Schenkung Eltern-Kinder
frei von Erbschaftssteuer ist. Grundbuchumschreibung, Notarkosten, Grunderwerbssteuer must du wohl zahlen, aber bei geschenkt wohl nicht so schlimm.
Gruß
A:A: