Ich bekomme Provision in netto ausgezahlt

… ohne Umsatzstauer, bin aber umsatzsteuerpflichtig. Wie und wo vermerke ich das in meine Einkommensteuererklärung? Da ich ja von der Provision nun nicht auch noch Umsatzsteuer abziehen kann, weil die ist ja schon abgezogen worden von dem Unternehmen, die mir diese Provision ausbezahlt.

Hallo,

hm, da kann ich Dir nun noch gar nicht richtig antworten. Weil, es kann verschiedene Gründe geben,
warum Du „netto“ die Provision bekommst.

Wenn Du Deine Provision im Rahmen des § 13 b UStG erhältst, dann gibt es in deiner USt-Erklärung zwei
Kennziffern für den § 13 b UStG, in denen Du den Sachverhalt erklären musst.

Bekommst Du aber Deine Provision, z. B. wegen § 4 Nr. 5 UStG umsatzsteuerfrei, dann mußt Du deine Provision als umsatzsteuerfreie Provision in der entsprechenden Kennziffer in der Umsatzsteuererklärung erklären.

Also nur der Hinweis „Provision“ pauschal reicht für die Beantwortung Deiner Frage nicht aus.

Viele Grüße, Moni

hallo moni,
danke für deine liebe und schnelle antwort. ich beziehe die provision aus werbungen, aus einem großen unternehmen, bin im marketingbereich tätig. reicht es dann aus wenn ich das so schreibe: provision aus werbungen, bin im marketingbereich tätig?

viele liebe grüße

und schönen tag dir wünscht
angel

Hallo angel,

hm, ja das ist nun wiederum etwas schwierig.

Also:
Nehmen wir mal an Du hast Deinen Sitz in Deutschland und Du erbringst Werbung für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland.

Dann ist Deine Leistung erst einmal umsatzsteuerbar in Deutschland gem. § 3 a Abs. 2 UStG und auch Steuerpflichtig, mangels Steuerbefreiungsvorschrift.

D. h. Du hast eigentlich einen stinknormalen umsatzsteuerpflichtigen Umsatz.

Dann kann es jetzt nur noch sein, dass Dir Dein Kunde die Provision nur Netto gibt, weil er davon ausgeht, dass Du ein Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG bist.

Bist Du ein Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer bist Du, wenn Dein Gesamtumsatz im laufenden Jahr nicht 50.000 Euro übersteigt und im Vorjahr keine 17.500 Euro überstiegen hat.

Wenn dem so ist, dann bist Du Kleinunternehmer und mußt Deinen Gesamtumsatz nur in einer Summe erklären
und zwar in der Zeile „Kleinunternehmer“.

Wenn Du diese Umsatzgrenzen aber überschritten hast, dann mußt Du deinen Umsatz ganz normal als Umsatz zu 19 % erklären.
Das bedeutet aber, dass Dein Kunde, Dir deine Provision brutto auszahlen muss.

Viele Gruesse,

Moni

liebe moni,
ich danke dir nochmals für die viele mühe die du dir wegen mir gemacht hast, aber die frage ist jetzt beantwortet. ich bin kein kleinunternehmer. und somit müsste er mir die provision in brutto auszahlen, was er aber nicht macht. ich habe ihm schon drauf hingewiesen, das ich umsatzsteurpflichtig bin, dennoch will er mir die provision nur in netto auszahlen. ich habe auch schon mit dem finanzamt heute gesprochen und die haben mir gesagt, er darf die 19% umsatzsteuer nicht einbehalten, sonst macht er sich strafbar. worauf ich das unternehmen auch hinwies.

danke noch mal für alles

und wünsche dir eine gute nacht

lg angel

hallo liebe moni,
nun habe ich doch noch eine frage. also es hat sich herausgestellt, dass das unternehmen nicht in deutschland ist sondern im ausland. ich bin aber aus deutschland und wie ich schon schrieb umsatzsteuerpflichtig.

nun habe ich mit dem unternehmen hin und her geschrieben und die haben mir gesagt. dort gibt es keine umsatzsteuer und somit können sie auch keine einbehalten oder auszahlen.

also es ist jetzt so, ich bin in deutschland und beziehe aus werbung, provision aus dem ausland. wo und wie erkläre ich mich in meiner einkommensteuererklärung oder in meiner umsatzsteuererklärung. weil ich bekomme die provision nach wie vor in netto ausgezahlt und kann ja nun nicht vom nettoumsatz, 19.% umsatzsteur ans finanzamt abführen, dann hätte ich ja verlust.

wie mache ich das jetzt?

lieben dank schon mal im voraus
mit ganz lieben grüßen
angel

Bitte einen Einkommensteuerexperten fragen.

MFG Jan Schaarschmidt

danke für die antwort, ist schon geschehen. nun weiß ich bescheid.

wünsche schönen tag und ein sonniges wochenendne
mfg

angelofberlin

Bitte einen Einkommensteuerexperten fragen.

MFG Jan Schaarschmidt