Ich benötige einen rechtsexperten danke

ist ein gesetzlich bestellter betreuer verpflichtet eine behörde (jugendamt, gericht) zu informieren, wenn aus seiner sicht die betreute das wohl ihres kindes gefährdet?

Grundsätzlich besteht i m m e r diese Verpflichtung, gerade wenn es um das Kindeswohl geht.

Leider sieht die Realität anders aus, wie wir immer wieder durch Medienberichte und die eigenen Erfahrungen erleben.

Es erscheint zunächst skandalös, wenn sich Betreuer oder Jugendamtmitarbeiter nicht sofort um jeden Misthaufen kümmern, den sie beim Betreten einer fremden Wohnung vorfinden. Das ist vielleicht auch besser so, denn sonst endet das in einem Polizei- und Überwachungsstaat.

Ich bin aber der Meinung, dass jeder Bürger das Recht und die Pflicht zu einer Mitwirkung wahrnehmen sollte.
Wenn dir ernste Gründe bekannt sein sollten, kannst durch eine seriöse und sachliche Mitteilung an die zuständige Behörde durchaus etwas bewirken. Natürlich musst du die Sache im Auge behalten und darfst auch keine Angst vor einem persönlichen Gespräch mit dem Betreuer haben. Er weiss dann jedenfalls Bescheid und wird bei Untätigkeit mit Konsequenzen rechnen müssen.

Erwarte aber bitte nicht, dass die Behörden unbedingt deinen Vorstellungen folgen müssen. Über den Begriff „Kindeswohl“ gibt es leider keine eindeutige Definition. In Deutschlang hat bis heute nicht einmal die UN-Kinderrechtskonvention Gültigkeit!

Nur Mut, Einmischen ist meistens richtig, wenn man selbst sachlich bleibt.

Alles Gute!

Steve-HH