Ich benötige euren Rat zur Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,

… Thema Nebenkostenabrechnung bzw. Nachzahlung.
Ich bezahle eine mtl. Miete in Höhe von 380.- € , hierin sind Nebenkosten i.H.v. 40 € für die Heizung enthalten.

Ich heize mit Öl.
Nun kam eine Nachzahlung von über 1000.-€, was für mich verdammt hoch ist.

Wie sieht das rechtlich aus? Muss die Vermieterin mir eine Ratenzahlung gewähren, da die Summe unverhältnismäßig hoch ist?
Ist sie selbst mitschludig, da sie die Nebenkosten viel zu gering angesetzt hat.

Bitte um Rat…
Vielen Dank
LG

MoinMoin!
Die Nebenkosten in Höhe von 40.-Eu sind nur eine ABSCHLAGZAHLUNG, die dann später mit der Gesamt-Rechnungssumme der NK verrechnet werden. 40.- Eu sind, ohne daß ich Sie/Ihre Wohnung kenne, für Heizkosten in jedem Fall seit wohl 5-6 Jahren zu wenig. Damit kann man gar nicht auskommen. Aber das ist ein im Mietvertrag zwischen Ihnen und dem VM ausgehandelter Betrag. (Verlangen Sie einfach eine doppelt höheren Abschlagsbetrag, rückwirkend ab 1.1.12. Dann sind Sie für Abrechnung 2012 auf der sicheren Seite!)

Die Nachzahlung der Kosten nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung ist bei Präsentation der Abrechnung fällig. Zu 100%.
In was für ein „Verhältnis“ wollen Sie die hohen Ölpreise setzen? Jeder weiß -Sie auch- daß Benzin, Gas und Öl extrem teuer geworden sind. Das steht tagtäglich in allen Zeitungen und darüber wird im TV und den Nachrichten berichtet. Es kann also für Sie weder neu noch überraschend sein.

Ratenzahlung bei für Sie ausgelegten Rechnungen muß kein VM akzeptieren. Es würde mich sehr wundern, wenn Ihr VM sich auf eine Ratenzahlung einlassen würde, denn der VM hat das Geld doch FÜR SIE vorgelegt. Er kann nichts dafür, daß die Welt immer teurer wird! Aber dennoch: fragen Sie ihn.
Gruß
MK

moin moin mk,
ich wohne in einer 5 personen wg, d.h. die 40 € sind lediglich für 1 zimmer.
natürlich ist mir bewusst, dass die ölpreise gestiegen sind!
ich bin erst letztes jahr in die wg eingezogen und hier wurde mir gesagt, dass die abschlagszahlungen im allgemeinen ausreichen und in der regel eine nachzahlung nur gering ausfällt.
meine mitbewohner hatten in den vergangenen jahren pro person ca 200€ nachgezahlt, dieses jahr knapp 400€ und ich 1000€.
ich hatte gehört, dass der vm einen über die in etwa anfallenden kosten aufklären muss, man ihn ansonsten schadensersatzpflichtig machen kann. ich fühl mich hier getäuscht. verständlich bei so einem unterschied!
die problematik sehe ich darin: ich bestelle kein öl, bekomme die lieferungen nicht mit, weiß nicht zu welcher summe eingekauft wurde, all das weiß aber mein vm. d.h. er kann abschätzen ob 1000€ oder 5000€ auf die wg zukommen. Hier müsste er für mich eine Hinweis geben.
natürlich kenne ich jetzt die situation und lege für die zukunft selbst einen weiteren abschlag auf die hohe kannte!
und dann ist noch:
wir haben die abrechnungen aus 2011 und 2012 verglichen, auch mit den marktpreisen.
Hier fiel auf, dass der vm nicht gerade günstige angebote wahrnimmt.
z.b. 100l öl für 160€ anstatt 100€-120€
wenn er keine änderungen vornehmen möchte, kann ich dies als mieter nicht verlangen?

Vielen Dank für die Unterstützung!

Kommt ganz darauf an, ob der Anteil von 40,-- (was verhältnismäßig wenig ist) eine Vorauszahlung, oder der, pauschale, tatsächliche Nebenkostenanteil ist. Im ersteren Fall, ist die Nachforderung, sofern sie korrekt ermittelt wurde, okay.
Im zweiten Fall, kann sie keine Nachzahlung fordern.
Welcher Fall zutrifft, steht im Mietvertrag.
Gruß
Weschdl

MoinMoin!

Sie schreiben „wenn er keine änderungen vornehmen möchte, kann ich dies als mieter nicht verlangen?“
Natürlich sollten Sie mit dem VM darüber sprechen. Aber der VM handelt auch bei der vermieteten Sache im ALleinauftrag. Es ist sein Haus, Sie sind „nur“ der Mieter. (Wenn er z.B. einen Handwerker oder Gärtner kommen lassen muß, muß er Sie auch nicht fragen, ob der oder dessen Preise Ihnen genehm sind)
Wird Ihnen die Jahresabrechnung präsentiert, sollten Sie DIESE -auch anhand seiner Originalbelege- gründlich überprüfen (oder durch einen Mietervereinsanwalt prüfen lassen) Denn Sie MÜSSTEN doch schon wissen, warum SIE 1000 Eu und Ihre Mitbewohner nur 400 Eu nachzahlen müssen!!
Hier ist Kontrolle das A und O - und die Zeit sollten Sie sich nehmen…
Ihnen ist übrigens kein Schaden entstanden, denn die Kosten müssen Sie in jedem Fall (anteilig) tragen. Ob mit oder ohne Vorankündigung. Darum obliegt der VM da m.W. keiner Informationspflicht dem Mieter gegenüber.
Gruß
MK

Hallo,
das ist mir nicht ganz klar! Sind die 100 Euro Nahczahlung nur für Heizung? Oder auch für andere Nebenkosten?
Sie müssen die Abrechnung natürlichgenau lesen, jede Position kontrollieren. Wenn Ihnen etwas nicht klar ist, lassen Sie sich die Belege zeigen (ist Ihr gutes Recht).
Auf eine Ratenzahlung muss kein Vermieter eingehen, wird es in aller Regel aber tun! Also verhandeln.
Sie können sich gerne nochmal melden.
Gruß, Zita

natürlich trage ich die kosten; dies steht für mich außer Frage!
und mir ist es wohl wichtig, ob der vm hier eine informationspflicht verletzt hat. wenn ich z.b. einen kredit aufnehmen müsste, um der sofortigen fälligkeit gerecht zu werden, ensteht mir ein schaden!
dieser wäre mir nicht entstanden, hätte ich die informationen gehabt. für nächstes jahr bin ich jetzt vorbereitet.

ich bin, wie sie schon schön gesagt haben, abhängig vom vm, er entscheidet alleine. und ich frage gerade hier: wenn er, wie in ihrem beispiel, einen gärtner oder handwerker engagiert und dieser das doppelte oder gar dreifache abrechnet als üblich, muss ich das wirklich als mieter akzeptieren?!

Nochmal: Der VM hat m.E. keine INFORMATIONSPFLICHT dem Mieter gegenüber, was das Thema höhere/niedrigere Kosten anbegeht.
UND ja, sie werden das akzeptieren müssen. Wenn Sie´s aber nicht wollen, werden Sie einen Prozess anstrengen müssen…
(Das Thema ist für mich nun endgültig bearbeitet)
Gruß
MK

Hallo,guten Tag
Der Vermieter muss Jährlich eine Betriebskosten machen. Alle anderen Jahre sind verfallen.Der Vermieter
muss auserdem die Vorauszahlung möglich akurat anpassen.
Mit freundlichen Grüßen a.g.

Es kann ja sein, dasder Vormieter nur 40 gebraucht hat!
Dann ist zu wenig nicht haltbar. Ich habe selber zw. 75 und 140 € je Monat verschiedene Mieter für gleich grosse Wohnungen. Was soll ich da ansetzten??
Die Zahlung ist nach 14 Tagen (spätestens) fällig! Ich hänge immer alle 6 Monate den Zwischenverbrauch aus (was aber auch nicht richtig ist, wegen Datenschutz).

Hallo frag mich,

auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob die Vermieterin die Heizkostenvorauszahlung bewußt niedrig angesetzt hat, um die Wohnung zu vermieten. Um das beurteilen zu können, bräuchte ich nähere Angaben. Sie sollten sich aber die Vorjahrsabrechnungen zeigen lassen um das festzustellen.

Ich stelle mal fest:
Wenn die Abrechnung in Ordnung ist, was Sie geprüft haben bzw. prüfen sollten (lassen Sie sich die Unterlagen zeigen), dann können Sie verlangen, daß die Heizkostenschuld in Raten gezahlt wird. Die Vermieterin ist bei der Festsetzung der Vorauszahlungen verpflichtet, einen angemessenen (!!!) Betrag anzusetzen. Insofern kann ich Ihre Fragen eindeutig mit „ja“ beantworten.
Natürlich ist ausserdem die laufende Vorauszahlung angemessen anzupassen (ist hoffentlich schon geschehen).
Ob die Heizkosten in der genannten Höhe angemessen sind, kann ich nur beurteilen, wenn ich Angaben zum Haus und der Wohnungsgröße habe. Nach der Höhe der Kaltmiete zu urteilen, kann es sich nicht um eine große Wohnung handeln und damit scheinen mir die Heizkosten sehr hoch.
Weitergehende Fragen werde ich gern beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt