… Arbeitsgericht eine Bescheinigung, dass meine Tochter bei mir mit Nebenwohnsitz gemeldet ist, wegen der Steuerklasse II und einem Formalfehler der Firma bei der Kündigung Unterhaltspflicht mit Null angegeben bei dem Anhörungsverfahren vor dem BR. Die Meldestelle verweigert mir jedoch diese Bestätigung, da meine Tocher bereits 19 Jahre alt ist und ab 18 kein Recht mehr auf Auskünfte besteht. Ich weiß auch nicht 100%tig, ob meine Tochter alles richtig gemacht hat und Berlin als Nebenwohnung angegeben hat. Geht es auch rückwirkend und wie komme ich an diese Bescheinigung heran? Wird so etwas überhaupt ausgestellt?