… Einfamilienhaus,also noch eine andere Partei. Jetzt kommt der andere Miteigentümer mit der Nebenkostenabrechnung, mit Sachen wie Dachrinnenreinigung, Garagendach Flachdach reinigung. Er nennt diese Kosten Instandhaltung. Ist das wirklich so??
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gibt es eine Teilungserklärung? Bei Eigentumswohnungen ist dies üblich! Dort steht, wie die Aufteilung ist.
Ob Instandhaltung oder Reparatur genannt: dies sind übliche und auch notwendige Arbeiten, zur Unterhaltungs eines Gebäudes, jedoch keine Instandhaltungsarbeiten. Bei jeder Arbeit ist der andere Eigentümer berechtigt, die Arbeiten und Auswahl mitzubestimmen! War das so?
Ich würde erstmal die Arbeiten nicht als Instandsetzung, sondern als Reinigungsarbeiten betiteln. Wenn der Dachdecker etwas repariert, ein Loch zu macht o.ä. ist das Instandsetzung, dies sind aber Reinigungsarbeiten. Die müssen auch gemacht werden und über die Verteilung und Vergabe ist eine Übereinkunft zu erzielen: nutzen Sie die Garage? Wie ist die Kostenverteilung? nach Quadratmeter vom Gesamthaus?
Hallo trabbie3100,
ich verstehe Ihre Schilderung so, daß Sie Eigentümer der von Ihnen bewohnten Wohnung sind. Dann gilt in erster Linie, was in der Teilungserklärung vereinbart wurde.
Wenn nichts geregelt ist, dann ist es Sache aller Eigentümer, die Kosten der Instandhaltung zu tragen.
Instandhaltung sind vorbeugende Maßnahmen, die den bestehenden ordnungsgemäßen Zustand aufrecherhalten bzw. drohende Schäden unterbinden sollen.
Ihr Miteigentümer hat also grundsätzlich zutreffend begründet.
Eine Ausnahme könnte die Garage sein, wenn sie gemäß Teilungserklärung im Sondereigentum eines Eigentümers steht, dann wäre der für Garagenkosten allein zu belasten.
Es erstaunt mich, daß der Miteigentümer offenbar allein die Entscheidungen für das Haus trifft. Wenn er als Verwalter eingesetzt ist, dann ist das grundsätzlich ok, andernfalls sollten sie gemeinsam entscheiden.
Weitere Fragen beantworte ich gern.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Hallo,
vielen Dank erst einmal für die schnelle Antwort.Es gibt wohl eine Teilungserklärung, doch die wurde mir nie ausgehändigt. Stehe jetzt dumm da, da der Verkäufer zwischenzeitlich verstorben ist. Ich denke mal, ohne die kann ich jetzt nichts mehr machen???
Danke und viele Gruße
Hallo!
Meines Wissens sind Instandhaltungskosten Eigentmerangelegenheiten, d.h. jede Eigentümerpartei muss Kosten anteilig an der Wognfläche tragen.
Haben sie keinen Vertrag für die Wohnung. Hier müsste die Kostenfrage schriftlich geregelt sein.
L.G. Jihet