Ich beziehe Leistung vom Jobcenter. Jetzt wollen ich und ein Freund zusammen ziehen als WG

Hallo liebe Leute,
Es geht darum das ich Leistung vom Jobcenter beziehe.
Jetzt fängt ein Freund eine Ausbildung an und möchte nicht mehr bei seiner Mama wohnen. Ich lebe jetzt noch in einer 1 Raum Wohnung. Da haben wir uns gedacht das wir zusammen ziehen, eine WG machen. Da ich in meiner 1 Raum Wohnung kein Rückzucksort habe wo ich mich mal zurück ziehen kann und die Nachbarn von Oben ziemlich laut sind, selbst 0 Uhr toben die Haustiere herum und ich so nie richtig schlafen kann. Jetzt habe ich eine Wohnung gefunden, die beträgt 325€ Kaltmiete warm kostet sie 482€. Jetzt hat mich mein Vermieter angerufen und sagt das die Kaltmiete zu hoch ist und uns zwei nur 291€ zustehen. Das ist doch eigentlich nur auf die bezogen die beide vom Jobcenter abhängig sind, aber er hat ja eine Ausbildung und bezieht keine Leistung von den. Und da wir sowieso die Wohnung teilen, kann es doch gar nicht sein das meine Vermietug mir sowas schlecht reden will. Oder etwa doch?
Wie läuft es da ab?
Ich bin schon am verzweifeln, weil ich es auch nicht länger in meiner Wohnung aushalte und er raus möchte und nicht mehr bei seiner Mama leben möchte.

Du wohnst in oder stammst aus den östlichen Bundesländern ?

Wie lautet nun deine Antwort oder stellst du eine Frage?

Ich stelle den Zusammenhang zw. " 1-Raum-Whg." und ( vermuteter)Herkunft her.
Mehr nicht.
Und das auch noch mit Fragezeichen.

Im übrigen vermisse ich Deine bekanntermaßen fachkundige Antwort.
Wo bleibt die ?

Hallo,

Dein Vermieter teilt Dir mit, dass die Kaltmiete zu hoch ist? Allein das klingt schon ziemlich schräg. Wenn sie zu hoch ist, kann er sie spielend leicht senken.
Vielleicht ist Dein Vermieter auch einfach nur so nett, Dich darauf hinzuweisen, dass das JC nicht den vollen Betrag der halben Miete anerkennen wird. Das schützt ihn aber auch Dich davor, die Miete nicht zahlen zu können.
Das JC wird bei einer WG die Miete durch die Anzahl der Bewohner teilen, aber eben auch die angemessenen KdU. Heißt, dass das JC bei drei Singles in einer WG nicht 3x45m² (oder wieviel auch immer vor Ort als angemessen gelten) als angemessen ansieht, sondern eher nur das, was sonst drei Leuten zuerkannt wird, die in einer Wohnung leben. Den Rest wirst Du dann von der Regelleistung bezahlen müssen. Wenn Dein Freund diesen Teil übernimmt, deutet das sogar auf eine BG, womit dann sein Einkommen ohnehin auf den gmeinsamen Bedarf angerechnet würde.

Grüße