Ich bin 2003 in einem handschriftlichen Testament mit dem größten teil des Vermögens bedacht worden

ich bin 2003 in einem handschriftlichen Testament mit dem größten teil des Vermögens bedacht worden ab 2004 wurde eine Betreuung gestellt wegen fortgeschrittener Demenz 2005 wurde ich per Testament Zusatz enterbt obwohl kein ersichtlicher Grund vorlag der Gesundheitszustand war wie folgt außer der Demenz konnte sie nur unter erschwerten Bedingungen mit einem gelben vergrößerungsglas das lesen was sie geschrieben hat und war sehr leicht zu beeinflussen die zusätze sind kaum leserlich und sehr verwirrend.

Jetzt meine Frage sind die zusätze rechtmäßig wegen fortgeschrittener Demenz und weil sie kaum lesen konnte was sie geschrieben hat oder gilt das Testament von 2003

guten Abend,
bekanntlich geht es nicht um eine Rechtsberatung, sondern nur um eine Meinungsäusserung, wenn ich mich hier allgemein und nich zu Ihrem speziellen Fall äussere:

  1. Die rechtl. Situation ist abhängig vom Inhalt (und sinngemäßem Hintergrund bzw. tatsächlichen Willen)
  2. Ohne die Urkunden zu kennen, ist es unmöglich, eine verläßliche Bewertung zu geben.
  3. Die Hinzuziehung eines Notars oder Anwalts ist empfehlenswert.
  4. Bedeutsam scheint zu sein, dass die Frage nach der Testierfähigkeit, die von dem geistigen und körperlichen Gesundheitszustand abhängig ist, verläßlich zu klären ist, bevor ein Erbscheinsantrag gestellt wird. Hierzu nehmen Sie am besten einen Notar. Die meisten Fragen hierzu sind kostenneutral!
    Mit freundlichem Gruß aus dem nördlichen Wesertal
    H.G.