Ich bin 24 und muss ALG2 beantragen, wie was wo?

Situation ist die.
Ich lebe noch Zuhause, bin 24 Jahre alt, habe eine fertige Ausbildung und meine Eltern verlangen von mir ALG 2 zubeantragen (was verständlich ist, da meine Eltern selbst finanziell sehr eng da stehen und das bisherige nicht so weitergehen kann.)
Wie gehe ich jetzt vor? Kann ich ALG 2 beantragen und was brauche ich von meinen Eltern? Brauche ich eine Einverständniserklärung von meinen Eltern?
Bin verwirrt, habe mich schon durch viele Foren geklickt, war auch schon im Jobcenter usw… PLZ HELP

> Wie gehe ich jetzt vor? Kann ich ALG 2 beantragen

Wieso nicht normales Arbeitslosengeld?

> habe mich schon durch viele Foren geklickt, war auch schon im Jobcenter usw.

Wer soll das denn glauben? Genaueste Anweisungen, wie ALG 2 zu beantragen ist, findet man an jeder Ecke und erst recht im Jobcenter.

https://www.google.de/#fp=d98685177c0dfbe&q=alg+2+be…

Danke für deine Antwort :smile:
aber ALG ist leider nicht. Ich habe die letzten 2 jahre Schule gehabt und bin jetzt genau raus aus ALG.

Im jobcenter wach schon paar male, nur ich bekomm jedes mal was anders zuhören.

Hallo

Wie gehe ich jetzt vor? Kann ich ALG 2 beantragen ? Brauche ich eine Einverständniserklärung von meinen Eltern?

Möglicherweise besteht auch ALG1-Anspruch ? Dieser wäre vorrangig vor ALG2 geltend zu machen. Falls mit dem ALG1 (plus evtl. anderen eigenen Einkommen) der Bedarf nicht zu decken ist, kann aufstockend zum ALG1 auch ALG2 beantragt werden. - Falls kein ALG1-Anspruch, wäre entsprechend „nur“ ALG2 zu beantragen.

Ab Alter 15 Jahre kann man den ALG2-Antrag selber stellen. Formulare, Ausfüllhilfe und Merkblatt SGB II gibt es hier: https://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/ze…

Bei abgeschlossener Berufsausbildung des Kindes besteht keine Unterhaltspflicht der Eltern nach BGB mehr. Beim ALG2 (= SGB II -Rechtsbereich) gehören Kinder unter 25 , die bei den Eltern wohnen und ihren eigenen Bedarf nicht mit eigenem Einkommen decken können, aber noch zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern (-> § 7 Abs. 3 SGB II). Sprich: Das Einkommen/Vermögen der Eltern wird überprüft und sie müssen ggf. auch für die Bedarfe des unter 25jährigen Kindes aufkommen. Falls Hilfeanspruch besteht, betrifft der die gesamte Bedarfsgemeinschaft.

Für unter 25Jährige werden eigene Unterkunftskosten nur in (darzulegenden) Härtefällen bewilligt (-> § 22 Abs. 5 SGB II). Ab 18/ Volljährigkeit müssen Eltern ihr Kind aber nicht mehr bei sich wohnen lassen oder wieder aufnehmen - und eine Auszugsaufforderung ihrerseits wäre z.B. so ein Härtefall, der für das volljährige Kind grundsätzlich Anspruch auf eigene Unterkunftskosten nach SGB II begründet. Siehe dazu auch: http://hartz.info/index.php?topic=24.0

Wichtig: Anträge und auch alle sonstigen Unterlagen/Schreiben immer nachweisbar beim Jobcenter einreichen und Kopien aufbewahren. Und umgekehrt auch seitens des Jobcenters Schriftliches verlangen (vor allem bei Bewilligungen/ Ablehnungen/ Forderungen… immer Schriftliches mit Nennung der konkreten Rechtsgrundlage verlangen.)

Gute „Vorab“-Infos zu ALG2 und den Formalitäten etc. hier: http://hartz.info/index.php?board=3.0 - vor dem Erstkontakt vor allem auch die Ratgeber „Goldene Regeln“, "Leistungspflicht des Leistungsträgers (insbes. Punkt Antrag auf Leistung auf vorläufiger/Darlehns- Basis), „Achtung Eingliederungsvereinbarung“ und „Welche Dokumente und Nachweise darf das Jobcenter (nicht) fordern ?“

Man hat das Recht, zu jedem Termin/ Vorsprechen eine Begleitperson als Beistand mitzubringen. Darauf sollte man nicht verzichten.

LG und alles Gute