… einen nicht unerheblichen Betrag raus bekomme, zu keiner Zeit eine Nachzahlung hatte, kann ich die Abrechnung beschleunigen?
die Abrechnung kam immer erst im Juni/Juli des Folgejahres
danke mit Grüßen
Hallo polo,
der Vermieter hat ein Jahr Zeit nach dem Ablauf des Kalenderjahres oder festgelegten Zeitraums, die Betriebskostenabrechnung zu erstellen.
Eine Beschleunigung ist nicht möglich.
Beste Grüße
Kocki
hallo Kocki,
besten Dank für die schnelle kompetente Antwort,
viele Grüße
Hallo darauf haben Sie keinen großen Einfluß, wenn die Abrechnungen immer zum selben Zeitpunkt kommt. Meist steht sogar im Mietvertrag, dass keine Zwischenabrechnung bei Auszug erfolgt.
Ihr Info-Nebenkosten.de Team
Hallo polo 2012,
„Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.“ so steht es im BGB.
Sprich doch mit dem Vermieter, vielleicht kann er es beschleunigen?
Gruß
Mary
vielen Dank
vielen Dank, der ehemalige Vermieter ist nicht daran interessiert,
da habe ich sogar große Not, meine Kaution zurück zu bekommen,
da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, erspare ich mir den Weg zum Anwalt,
mit einer solventen Mieterin geht man normalerweise anders um,
wieder einmal regieren Neid und Mißgunst
mit Grüßen verbleibe ich