Hallo-ich bin alleinerziehend u insolvenz-meine mutter hat ein großes haus was sie auch noch abbezahlt u ich bin jetzt bei ihr eingezogen,da ich ihr so mit der rate helfen kann,heißt das haus muß nicht verkauft werden u ich bin mit meiner tochter 15 nicht mehr alleine.ich zahle ihr mtl 400 eur-ich möchte keinen mietvertrag mit ihr abschließen,da ihr dann die mieteinnahmen bei der rente angerechnet werden, oder nicht? bekomme dadurch aber auch keine unterkunftskosten von der arge-beziehe im moment hartz IV.ich will nicht das sie nachteile hat,dadurch das sie mir u meiner tochter hilft. was kann ich hier am besten machen,bzw. stehen mir auch unterkunftskosten zu ohne mietvertrag?wenn ich mir wieder eine eigene wohnung nehme, müßte ich eine kpl. wohnungseinrichtung haben,u diese kosten möchte ich nicht verursachen-solange bis ich wieder selbst dafür aufkommen kann.werd ich jetzt benachteiligt, weil ich die kostengünstige alternative gewählt habe?
Ich bin bei meiner mutter im eigenen haus eingezogen u zahle ihr auch miete-wird das auf die rente a
Liebe Andrea,
zuerst die Antwort auf deine letzte Frage: „Ja!“
Dann dröseln wir deine Angaben mal auseinander:
Du mit Tochter leben bei der Oma. Ihr zahlt Miete in Höhe von 400 Euro. Das heißt ja, dass du mit deiner Tochter von ca. 250 Euro pro Monat leben mußt. Das kann ja so nicht ganz stimmen, oder?
Ich sehe es doch richtig, dass ihr einen gemeinsamen Haushalt führt, oder?
Hast du mit deiner Tochter eine eigene Wohnung dort, eine Einliegerwohnung oder seid ihr eine WG?
Ihr müsst das beim Amt angeben - denn dann bekommt ihr natürlich die Miete. Warum verschenken?
Deine Mam darf doch Mieteinnahmen haben! Die müssen von ihr nur im Jahresausgleich auf dem Finanzamt versteuert werden! Sie kann aber dadurch viele Beträge absetzen. Grob: Ihr schenkt dem Finanzamt Geld! Ihr schenkt der Agentur für Arbeit Geld.
Andrea, mit dieser Einstellung tust du dir keinen Gefallen! Und deiner Mam auch nicht!
Von deiner gezahlten Miete soll sie gleich die Hälfte „bunkern“ dann kann sie den nötigen Betrag laut Steuererklärung problemlos entrichten!
Ihr - also deine Tochter und du habt dann Anspruch auf Miete. Aber: Wenn ihr nur so zusammen wohnt, dann müsst ihr da was offiziell machen, denn es kann ja sein, dass eine Kontrolle vorbei guckt!
Also: So banale Sachen wie z.B. Wäsche waschen! Du sammelst mit Tochter und deine Mam separat ihre Wäsche. Du wäschst nur Tochter- und deine Wäsche.Mam ihre eigene! 2 x angebrochenes Waschmittel im Bad hinstellen! Gemeinsames Bad : Alles doppelt - Zahnpasta - Becher deutlich trennen und dort die Zahnpasta für jede hinstellen! Das gleilche gilt für Haarwaschmittel und Weichspüler, wie auch alle anderen Pflegeprodukte. Und ja, auch das Klopapier muss getrennt da stehen! In der Küche das Spülmittel auch! Also macht es so: Mam hängt sich ihre Rolle in den Halter - ihr stellt Eure auf dem Spülkasten! Andere Marke hinstellen - aber auch angebraucht! (Nehmt Euch bei Bekannten einfach 1-2 Rollen mit.)
Nach diesem Verfahren den Kühlschrank teilen! Jeder hat eine Ebene - und wenn was gemeinsam ist, in namentlich gezeichnete Tupperdose legen! Dito Joghurt!!!
Du hat keine Möbel? Dann beantrage JETZT schon welche! Kontrolle droht ins Haus - räum die Sachen raus, die wichtig sind und beantragt wurden! Kontrolle droht! DAS dürft ihr nie vergessen! Du kannst sogar ein TV beantragen, weil ihr das Wohnzimmer von der Mam
n i c h t mit benutzt!
Also : Deine Mutter hat keine Nachteile durch die Mieteinnahme. Sie hat im Endeffekt Vorteile! Denn sie bekommt ja die Mieteinnahme. Und du bekommst sie vom Amt. Bedenkt die Nebenkosten -auch die bekommst du! Ganz klar bei Antrag - Miete 400 und Nebenkosten extra! Wenn die enthalten sind, werden sie nicht gezahlt!
Du bekommst keine Unterkunftskosten OHNE Mietvertrag!
Und nochmals zum Kosten verursachen: Sichere Dich und die Deinen ab. DAS - genau DAS tun andere nämlich auch. Du musst nicht für Deutschland sparen. Dafür sagt dir NIEMAND Danke! (Aber ich bewundere dic h für diese Einstellung - die auch die meine war. Ich habe gelernt, dass man kein Dankeschön erwarten darf. Bei mir war es ein Minikrieg mit der Krankenkasse. Ich mußte weiter Kosten verursachen!)
Wenn du noch Fragen hast, helfe ich gerne, soweit ich kann!
Viel Glück und Spaß im Drei-Mädel-Haus!
zaubermaus
Guten Tag,
die ARGE kommt nur dann für Unterkunftskosten auf, wenn sie durch einen (unter-)Mietvertrag nachgewiesen sind.
Das muss auch so sein, da die Vergabe öffentlicher Mittel natürlich kontrolliert werden muss.
Wenn Sie Ihre Mutter Miete zahlen, muss sie die Einkünfte natürlich angeben.
Ein Teil davon wird bei ihrer Rente angerechnet, die genaue Summe weiß nur der Rentenversicherungsträger.
Bei einer eigenen Wohnung zahlt im übrigen die ARGE auch die Erstaustattung, also quasi eine komplette Wohnungseinrichtung.
Viele Grüße
strandperle02
Hallo, also ich weiß nicht wie viel deine Mutter als Rentnerin dazu verdienen kann (glaube 400€) aber egal wie, wenn du Unterkunftskosten erstattet haben möchtest, egal von wem, musst du einen Mietvertrag machen. Erkundigt euch doch mal wie viel deine Mutter dazu verdienen darf und legt danach die Miethöhe fest! Nur so’n Tip.
Gruß Jenny
hallo,
die rente ist ein einkommen was man nicht mit der arge vergleichen kann…sie muss das deswegen beim rententräger auch nicht angeben…hat keinerlei nachteile für deine mutter…
lg
Hallo Andrea,
die Idee ist gut und generell nachvollziehbar.
Da Du ja samt Deiner Tochter Harz IV Regelleistungen beziehst und ebenso eine Anspruch auf „entsprechende“ Wohnraum und Mietkosten hast, ist es erforderlich diese begründeten Kosten auch durch einen Mietvertrag nachzuweisen.
Entscheidend ist hierzu dringend die Größe der Wohnung / Zimmer sowie die „angemessenen Kosten“ hierzu.
Nachteile bzw. eine Geldwerte Anrechnung auf die Rentenbezüge giebt es keine. Erwähnenswert ist die Mieteinnahme lediglich in der jährlichen Steuererklärung Deiner Mutter anzugeben.
Mit einer Umzugskostenerstattung wirst Du oder Ihr jedoch nich rechnen können.
Also mein Tip:
Blanko Mietvertrag kaufen bzw. aufsetzen lassen und die entsprechenden Kosten sowie die Größe Eurer Wohnung im Haus (bundeslandspezifisch)angeben.
Viel Erfolg
du mußt einen mietvertrag abschließen sonst bekommst du nichts von der arge, bei deiner mutter zählt die miete als einnahme, es kann sein, daß sie eine steuererklärung machen muß (das ist jetzt das neue gesetz), aber dadurch das die mieteinnahmen nicht so hoch sind und sie für das haus noch abzahlt, denke ich mal erwachsen ihr auch bei der einkommenssteuerklärung keine nachteile, mal beim finanzamt erkundigen, ich denke das sie noch unter dem freibetrag liegt, aber du mußt auf alle fälle einen mietvertrag mit ihr haben, sonst zahlt das amt keinen pfennig, du kannst dann den mietvertrag in der höhe gestalten, wie das amt für 2 personen
(je nach bundesland verschieden) machen, damit kannst du vielleicht deiner mutter auch etwas mehr geben)
tut mir leid, da weiss ich auch nicht weiter.Unterkunftskosten gibt es aber nur bei einem Mietvertrag
Hallo,
die Anrechnung zusätzlicher Einkommen hängt ab von der Art der Rente, die Ihre Mutter bezieht.
Im einfachsten Fall, einer Regelaltersrente, dürfen Rentner monatlich 400,- hinzuverdienen, ohne dass eine Anrechnung auf die Rente erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn Ihre Mutter keinerlei weitere Einnahmen hat.
Eine Unterstützung seitens der ARGE für die Wohnung kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn Sie dafür auch Ausgaben aufwenden. Ein Mietvertrag ist nur Formsache, entscheidend sind tatsächliche Zahlungen von Ihnen an Ihre Mutter.
Mit freundlichen Grüßen