Ich bin Hartz 4 Empfänger, beabsichtige mich

… selbstständig zu machen… mit meiner Teamleiterin, war soweit alles abgeklärt.Auf Grund einer vorherigen Erkrankung bin ich nun in die berufliche Rehabilitation gerutscht. Die Aussage meiner Teamleiterin vom Jobcenter lautet hierzu- daß ab jetzt für die Leistungen Einstiegsgeld u.ä. die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig ist. Das Jobcenter ist somit raus…Nach einem Termin bei der Rentenvesicherung war ich leider auch nicht schlauer.Mir konnte bei meinem persönlichen Gespräch leider keine Auskunft erteilt werden. Man gab mir den Rat, mich direkt an die Hauptverwaltung in Berlin zu wenden.Die Herschaften ans Telefon zu bekommen erweist sich leider als sehr schwierig. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen? Vielen Dank

Hallo,

leider kann ich in diesem Fall nicht weiterhelfen. Im Bereich Selbständigkeit bei berufl. Reha kenne ich mich nicht gut genug aus.

Mit der Zentrale der DRV ist es in der Tat schwierig. Es empfielt sich ehér am Nachmittag anzurufen. Auf jeden Fall den Ansprechpartner notieren, damit man sich später darauf berufen kann.

VG
Claudia

Hallo,

generell ist natürlich im Falle einer Reha erst einmal die Rentenversicherung zuständig. Nach überstandener Reha und bei geplanter Selbständigkeit sollte eigentlich wieder die ARGE zuständig sein. Die wollen eventuell erst mal den Fall vom Tisch haben. Ich wüßte nicht, dass die Deutsche Rentenversicherung eine Selbständigkeit bezuschusst, denn die DRV muss dir ja nix zahlen bevor du in Rente gehst. Ob du Hartz IV bekommst oder nicht, kann denen eigentlich egal sein.

Infos findest du unter http://www.foerderland.de/640.0.html. Auch hieraus geht hervor, dass die Agentur für Arbeit zuständig ist.

Viele Grüße
www.reha-patient.de