Ich bin im Mietrückstand seit September, da

… ich Teilzeit arbeite und nebenbei Hartz4 in unterschiedlicher Höhe erhalte, zum 31. Dezember 2010 habe ich die Kündigung meiner Mietwohnung erhalten und weiss jetzt nicht, wie ich mich verhalten soll?

… ich Teilzeit arbeite und nebenbei Hartz4 in
unterschiedlicher Höhe erhalte, zum 31. Dezember 2010 habe
ich die Kündigung meiner Mietwohnung erhalten und weiss jetzt
nicht, wie ich mich verhalten soll?

Mietschulden sind sogn. „Bringschulden“, also der Vermieter muss das Geld am 1. des laufenden Mietmonats zur Verfügung haben… die Miete darf also nicht erst am 1. einbezhalt werden, sondern muss dann dem Vermieter zur Verfügung stehen. … alles andere ist Kulanz. Bei „Bringschulden“ gibtes vom gesetz her weniger Kulanz als die meisten leute denken, der vermieter hat sehr schnell das Recht, eine Fristlose Kündigung auszusprechen und auch eine Räumung zu veranlassen, wird die Miete geschuldet.
Der einzige wirklich empfehlenswerte Weg ist hier… die ausstehenden Mieten SOFORT zu bezahlen, dann dem Vermieter die Notlage klarzumachen versuchen und auf dessen Gutmütigkeit hoffen… denn er ist hier im Recht und die Kündigng ist OK!

Danke für Ihre Auskunft, hat mir schon etwas geholfen. p.s. ich wünsche Ihnen erstmal noch ein Gesundes Neues Jahr:smile:
Ich hatte ja schon mit der Vermieterin gesprochen und Ihr gesagt, das ich das so schnell wie möglich mit dem Amt kläre. Da die Sache aber über einen Anwalt ihreseits läuft, weiss ich nicht, wann ich die Räumungsklage erhalten werde und wann und ob das Amt die Mietschulden übernimmt, da auch eine unbestimmte Zeit der Bearbeitung gegeben ist. Ich bezahle weiterhin meine Miete, die Nachzahlungen kann ich mir aber nicht leisten. Ich würde jetzt auch einen Anwalt einschalten, wenn ich wüsste, das es Sinn macht.

Ämter übernehmen meistens keine Schulden, denn die Miete ist ja in der Regel in denn, von den Ämtern bezahlten Zuwendungen enthalten.
wozu einen anwalt einschalten? Wenn die Mietrückstände nicht bezahlt werden können, ist dies Zwecklos, denn der Vermieter ist im Recht. Ein Anwalt kann i.d.R. nur bei Unrecht helfen. Anders sieht es viellecht aus, wenn z.b. von den Ämtern das zustehende Geld nicht bezahlt wurde und deshalb die Miete aussteht… dann hat man eine (kleine) Chance, da der Vermieter ja dann sein Geld + die dafür geschuldeten Zinsen, noch bekommt.
Bestehen aber Mietschulden, die dann auch nicht bezahlt werden, ist der Vermieter voll im Recht, denn er hat ja mit seinem Mietobjekt auch hohe Ausgaben, welche bezahlt werden müssen und die Rendite, welche ein Mietobjekt einbringt ist oft viel kleiner, als die Mieter denken.
Wird also die Miete für einige Monate geschuldet, verliert der Vermieter mehr als nur die Rendite. Deshalb is das Gesetz hier auch ganz auf der Seite der Vermieter.
Kein Vermieter kann sein Objekt gratis zur Verfügung stellen, wird die Miete nicht bezahlt ist das Interesse gross, so schnell wie Möglich einen bezahlenden Mieter zu finden.
Der Rat in Ihrem Fall ist, dem Vermieter die jetztigen Mieten äusserst pünktlich zahlen, mit dem Anwalt Kontakt aufnehmen und eine ratenweise Abzahlung der geschuldeten Mieten verreinbaren und dies dann auch pünktlich einzuhalten. Denn ein Zuhause ist wichtig, eine Räumungsklage und Mietschulden (usw.) verunmöglichen dann oft, eine neue, gemütliche Wohnung zu finden.