… ambulanten Pflegedienst und mein Arbeitgeber verlangt von meinem Frauenarzt ein Attest über ein Beschäftigungsverbot.Dieser weigert sich allerdings weil ich ja nicht krank bin und auch in keiner Risikoschwangerschaft bin und somit leichte Tätigkeiten ausführen kann. Der Arbeitgeber hat mir bereits eine schriftliche Stellungnahme´geschickt und das Beschäftigungsverbot erteilt.Was kann ich tun?
Hallo!
Es ist komisch daß dein Arbeitgeber dieses Attest haben möchte. Kann es sein, daß du Patienten hochziehen mußt? Das wäre natürlich nicht gut.
Ich würde mich an deiner Stelle mal an eine Organisation wie ProFamilia oder beim Amt für Familien wenden.
lg
Hallo
Zuerst einmal Gratulation zur Schwangerschaft. Denn diese Freude sollte Ihnen keiner nehmen!
Was das Beschäftigungsverbot angeht, das hängt sicherlich von Bundesland zu Bundesland ab und da ich sogar im Ausland wohne, kann ich da nicht spezifisch drauf eingehen.
Was ich jedenfalls tun würde, wäre den Frauenarzt zu kontaktieren, ob er einen solchen Fall schon mal hatte? Falls ja, was man da tun könnte.
An sich ist es aber eine rechtliche Frage, daher gibt es vielleicht Behörden, wo man dieser Frage nachgehen kann? Oder einfach mal hier auf wer-weiss-was oder in sonstigen Foren zu „Arbeitsrecht“ was suchen und dort nachfragen.
Drücke jedenfalls die Daumen und wünsche für die Schwangerschaft alles Gute.
Tut mir leid, ich bin kein Experte.
Alles Gute
Hallo,
wieso hat Dir Dein Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot erteilt? Auf welcher Grundlage denn?
Wenn der Frauenarzt keine Notwendigkeit sieht für ein Beschäftigungsverbot, wird er Dir, wie Du ja schreibst, auch kein Attest ausstellen. Das kann meiner Meinung nach der Arbeitgeber dann auch nicht verlangen. Wenn der Ag entscheidet, dass Du nicht mehr arbeiten sollst, dann ist das meiner Meinung nach seine Entscheidung. Ggf. gibt es hier noch rechtliche Dinge zu beachten - hier würde ich einen Anwalt um Hilfe bitten.
LG Schneemaus
Hallo Bella2306,
ich hatte ein Beschäftigungsverbot auf Grund der Gefahr einer Frühgeburtlichkeit (heißt so, entschuldige
Meine Bekannte arbeitet im Kindergarten und eine andere in einer Arztpraxis, die hatten beide ein Beschäftigungsverbot (beide weil sie noch keine Röteln hatten, was in der Schwangerschaft sehr gefährlich ist und durch Tröpfcheninfektion übertragen wird)
Dein Arbeitgeber darf und kann nicht von deinem Frauenarzt verlangen das er ein Beschäftigungsverbot ausspricht, wenn eine „Krankheit“ nicht vorliegt. Das ist IMMER NUR dann der Fall, wenn das Leben von Mutter oder Kind bzw von Beiden in Gefahr ist.
Beim Beschäftigungsverbot muss der Arbeitgeber deinen Lohn zumindest teilweise zahlen und die Krankenkasse dann das restliche, was in deinem Fall aber schwierig wird weil du kein Attest vom FA hast.
Ich würde an höherer Stelle, zB Kammer oÄ nachfragen ob er das überhaupt darf. Das ist bestimmt rauszukriegen, ich glaube allerdings nicht.
Schwanger zu sein ist ja keine Krankheit
Sollte er deinen Lohn allerdings in voller Höhe zahlen und du hast quasi frei, nutz es aus, das tut dir und dem Baby gut.
Ich hoffe das ich dir weiterhelfen konnte!
Grüße ramona.s
Hallo, ich kann Dir leider keine genaue Antwort darauf gebe. Aber ein Beschäftigungsverbot kann nur Dein Arzt erteilen. Die Stellungnahme Deines Arbeitgebers besagt also nur, dass er sich nicht in der Lage sieht, Deine Tätigkeit so zu gestalten, dass Du lkediglichleichtere Arbeiten machen kannst. In dem Fall würde ich sagen der Arbeitgeber muss Dich weiter bezahlen. Daher will Dein Arbeitgeber sicher auch das ärztliche Beschäftigungsverbot, weil er dann Kosten spart. Lg, Anja
Hallo, ich würde dem Arzt einfach direkt sagen, dass der Arbeitgeber bereits das Verbot ausgesprochen hat, es ihm vielleicht sogar schriftlich zeigen. Wenn er dann nichts schreibt, würde ich auf jeden Fall den Arzt wechseln!
Alles Gute, STefanie
Hallo
Ich verstehe nicht warum dein chef/ arbeitsgeber ein beschäftigungsverbot möchte wenn es dir soweit gut geht und du keine beschwerden hast wieso sollte man denn dann nicht arbeiten gehen können???
Ich hatte leider nicht so viel glück da ich eine splitterung in der hand hatte und deshalb nicht arbeiten gehen konnte!!!
Mein tipp ist nutze die zeit die dir noch bleibt!!!
Denn mir geht es so das ich mich zur arbeit zurück sehne und aber leider noch nicht arbeiten gehen kann!!!
Liebe grüße Michi
Hallo Bella,
kennt ihr Arbeitgeber das Gesetz nicht???
Was Sie tun dürfen, wie lange und wann ist gesetzlich genau geregelt.
Es reicht die Bestätigung vom Frauenarzt, daß eine Schwangerschaft festgestellt wurde. Die kostet 5 oder 8 Euro und wenn Ihr AG die möchte muß er sie sogar selber bezahlen!!!
Über Goggle „Mutterschutz“ suchen, Ergebnis über 3,6 Millionen einträge!!!
Manche Arbeitgeber leben noch auf dem Mond!!!
Wenn Sie Fragen zur Elternzeit oder Elterngeld haben, melden Sie sich wieder. Daß wird dann Ihr AG sicherlich auch nicht wissen!!!
Alles Gute
Lore
Hallo,
also darauf weiß ich keine Antwort, tut mir leid.
Du musst selbst wissen ob du dir Arbeit schaffst oder nicht…und dich je nachdem durchsetzen!
Gruß
Liebe bella,
will Dein Arbeitgeber nicht dass Du arbeitest weil Du schwer heben mußt? Dann ist er verpflichtet Dir eine Arbeit zuzuteilen wo Du nciht heben mußt, bzw. Dir eine Vertretung zu stellen die das heben für dich übernimmt. Er kann nicht einfach sagen dass Du nciht mehr arbeiten darfst. Das macht er sich leider zu einfach.
Viele Grüße
Selina
Hallo…
Ich kenne mich damit zwar nicht aus,aber ich kann mir nicht vorstellen,daß Dein Arbeitgeber Dir ohne Grund verbieten darf weiter zu arbeiten und dann von Deinem Arzt verlangt,daß er Dir ein Attest ausstellt,was soll er denn für eine Diagnose vorbringen?
Also ich würde das nicht so einfach hinnehmen…
Hallo!
Also ganz ehrlich! Ich verstehe nicht, warum hier alle auf dem Arbeitgeber rumhacken. Der Fall ist doch ganz eindeutig andersrum! An deiner Stelle würde ich eher auf dem Frauenarzt rumhacken!!!
Es ist ja wohl eine unmögliche Frechheit bei einer Anstellung im ambulanten Pflegedienst kein Beschäftigungsverbot auszustellen! Da gibt es ja schließlich keine Arbeit, die eine Schwangere überhaupt machen darf!
Meine Schwester hat auch in einem ambulanten Pflegedienst gearbeitet und wurde schwanger. Sie hat NATÜRLICH ein Beschäftigungsverbot erhalten und war ab Bekanntwerden der Schwngerschaft freigestellt. Weil es nunmal keine risikofreie Arbeit in einem ambulanten Pflegedienst gibt!
Mein Rat: Rede auf deinen Frauenarzt ein oder such dir einen Neuen!
Oh tut mir leid, da kenn ich mich auch nicht aus.
LG Lea