… tätig. Mein Arbeitgeber zahlt mir pauschal 10% des Bruttoumsatzes. Diese 10% darf ich mir jeden Abend nach meiner Tätigkeit vom Umsatz nehmen. Er verlangt von mir jedoch als Rückzahlung am Monatsende 50% der Sozialversicherungsbeiträge KV, ALV, etc. und Urlaubsanspruch habe ich auch keinen, weil er meint das wäre in diesen 10% schon enthalten. Desweiteren hält er sich generell nicht an meine Ruhezeiten teilweise arbeite ich 16 Stunden am Stück und habe dann nur ca. 4-5 Stunden bis zum erneuten Antreten am Arbeitsplatz. Meine Pausenzeit ist auch nur auf ca. 15 Minuten beschränkt. Ist das denn alles rechtens?
Hallo mein Freund, ich kann Dir leider keine verbindliche Rechtsauskunf geben. Das ist aber schon ein merkwürdies Beschäftigungsverhälnis! Ist Dein Arbeitgeber Ausländer? Suche Dir bitte eine Rechtsberatung (Arbeitsrecht) z.B. bei VERDI oder einem Anwalt. Viel Erfolg.
Nein, das ist nicht rechtens - und ich wuerde mich bei der arbeitsagentur oder ähnlichen schlau machen. ich weiss nicht wie alt du bist - aber es gelten gesetzliche ruhezeiten. und du muss sozialversicherungsbeitraege zurueck zahlen? das ist definitif illegal.
Also mach Dich schlau bei einem Arbeitsrechtler oder der Gewerkschaft. Oder such Dir sofort einen neuen JOb.
Hallo jason82,
nein das ist absolut nicht rechtens. Ihr Arbeitgeber verstößt gleich in mehreren Fällen gegen das Arbeitszeitgesetz und gegen das Betriebsverfassungsgesetz.
An Ihrer Stelle würde ich sofort Kontakt zu einer Rechtsberatung aufnehmen. Aus meiner Sicht ist so ein Arbeitsverhältnis unzulässig und sogar strafbar für Ihren Arbeitgeber. Sie könnten Ihren Arbeitgeber sogar dafür verklagen.
Leisten Sie keinerlei Rückzahlungen an Ihren Arbeitgeber. Unterrichten Sie Ihren Sachbearbeiter beim Arbeitsamt davon und klären Sie mit ihm die Risiken bei einer möglichen Arbeitsniederlegung ab.
Wäre ich in Ihrer Situation, würde ich die Arbeit bei diesem Arbeitgeber beenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ice
Hallo,
was Deine Urlaubsregelung und Deinen Verdienst angeht sollte das in einem Arbeitsvertrag geregelt sein. Du hast doch sicherlich einen, oder? Wenn Du festangestellt bist, hast du einen Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen im Jahr. Deine Gehaltszahlung kann ich gar nicht nachvollziehen. Ich habe das so noch nie gehört. Normalerweise bekommt man sein Gehalt am Monatsende so ausbezahlt, dass die Sozialversicherungen und Steuern bereits abgezogen sind und erhält als Nachweis dafür eine Lohnabrechnung!!! Ein Pauschalbetrag von 50% ist dabei viel zu hoch. Ich hab noch nie gehört, dass ein Arbeitnehmer die Hälfte seines Gehaltes dafür abgeben muss.
Was Deine Freizeit während Deiner Arbeitszeit angeht gibt es ein bestimmtes Stundenminium (soweit ich weiß müssen es glaub mindestens 8 sein - da bin ich mir jetzt aber auch nicht ganz sicher) das Dir rechtlich zusteht.
Ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden musst Du mindestens eine halbe Stunde Pause machen.
Das kann ich Dir dazu sagen. Mehr Infos und auch Unterstützung bekommst Du bei der NGG. Meist ist das aber ziemlich hoffnungslos. Bei Dir hört es sich für mich so an als wäre es das Beste Du suchst nach einen Job in dem Du fairer behandelt wirst. Gastronomie läuft oft so ab wie Du es beschreibst.
Ich muss dazu anfügen, dass ich kein Jurist bin. Wegen genauer arbeitsrechtlicher Auskunft solltest Du Dich vll nochmal an einen Anwalt in diesem Forum wenden.
Ich wünsch Dir viel Erfolg und vll hilft ja auch mal ein klärendes Gespräch mit Deinem Chef, wer weiß manchmal muss man auch einfach nur mal auf den Tisch hauen (bildlich gesprochen).
Lieben Gruß
Nina
… tätig. Mein Arbeitgeber zahlt mir pauschal 10% des
Bruttoumsatzes. Diese 10% darf ich mir jeden Abend nach meiner
Tätigkeit vom Umsatz nehmen. Er verlangt von mir jedoch als
Rückzahlung am Monatsende 50% der Sozialversicherungsbeiträge
KV, ALV, etc. und Urlaubsanspruch habe ich auch keinen, weil
er meint das wäre in diesen 10% schon enthalten. Desweiteren
hält er sich generell nicht an meine Ruhezeiten teilweise
arbeite ich 16 Stunden am Stück und habe dann nur ca. 4-5
Stunden bis zum erneuten Antreten am Arbeitsplatz. Meine
Pausenzeit ist auch nur auf ca. 15 Minuten beschränkt. Ist das
denn alles rechtens?
Nein, so rechtens ist das nicht. Für die Erstellung und Bearbeitung der Lohnabrechnung ist der Arbeitgeber zuständig. Wenn er zusätzlich zum vereinbarten Lohn, eine Umsatzbeteiligung täglich in bar auszahlt, ist dass zwar ein finanztechnischer Vorgang, dieser entbindet ihn aber nicht, von einer ordnungsgemäßen Lohnabrechnung und der damit verbundenen Abführung der Sozialbeiträge. Damit erfüllt er zwar das gleiche wie in der hier geschilderte Anfrage, aber der Unterschied besteht darin, dass es dann legal und nachvollziehbar ist. Ansonsten wäre es erst einmal Schwarzgeld bis zum Monatsende und am Monatsende wandelt es sich in eine freiwillige Zulage um. Was dann noch fehlt, ist die Lohnsteuer. Ist auch im Moment nicht so problematisch, wenn man nicht weiß, dass diese dann nachgezahlt werden muß. Böses Erwachen gibt es dann erst, wenn man seine Steuererklärung macht oder eine Schätzung des Finanzamtes erhält. Das Gleiche gilt auch, wenn man überhaupt keinen Stundenlohn erhält und nur auf Umsatzbeteiligung arbeitet. Auch dann müssen die Beiträge zu den gesetzlichen Versorgungssystemen abgeführt werden durch den Arbeitgeber! Insgesamt erscheint einem hier aber das Bild, eines nicht ganz gesetzeskonformen Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich besteht ein Lohn-und Urlaubs-bzw.Krankanspruches wie es im Tarifvertrag festgelegt wurde. Sollte sich der Arbeitgeber darauf berufen kein Tarifpartner zu sein, so gilt der Tarifvertrag, der in dieser Branche üblicherweise angewendet wird. Nähere Auskünfte dazu, geben die kostenlosen Rechtsberatungen der Gewerkschaften. Der Urlaubsanspruch richtet sich mndestens nach dem Bundesurlaubsgesetz und kann nicht in irgendeiner Lohnform oder Lohnart enthalten sein!!
Die Höchstarbeitszeit (10 Stunden) darf nicht ohne Einwilligung überschritten werden. (Nachzulesen im Tarifvertrag NGG). Die Ruhezeiten müssen mindestens (8 Stunden) betragen. (Nachzulesen im Tarifvertrag NGG). Die Zuschläge für Feiertag, Sonntag, Nacht ab X Uhr sind auch im Tarifvertrag und im Gesetz (Arbeitsgesetz), nachzulesen. Die Pausenzeiten richten sich nach der Arbeitszeit bis 6 Stunden= 0; bis 8 Stunden= 30min; ab 9 Stunden 45 min. Alles gesetzl. Mindestzeiten. Nachzulesen im Arbeitsgesetz)
Empfehlung: Gewerkschaft eintreten und (nach 3 Monaten Gewerkschaftsmitglied)Klage der exakt bezifferten Lohnverluste für die letzten (max.8 Wochen), beim zuständigen Arbeitsgericht einklagen. Bei Jobverlust gleich noch eine Kündigungsschutzklage anhängen und eine Abfindung aushandeln.
Das Arbeiten auf 10%Basis ist eine ganz üble Masche und bestens bekannt, aus persönlichem Arbeitsleben in der Gastronomie. Zum Leben reicht es nicht und zum Sparen auch nicht. Man kommt durch so eine „braune Abfallmasse“ nicht weiter im Leben.
Hallo ,
Zwischen 2 Schichten müssen mind. 11 Stunden liegen , 16 Stunden am Stück zu arbeiten ist auch rechtwidrig .
Die andere Fragen kann ich dir leider nicht beantworten , dafür reichen meine Kenntnisse leider nicht aus .
Gruss .
Hallo Jason, ich werde versuchen Dir anhand meiner Unterlagen so gut wie möglich zu antworten,da ich meine Prüfung als Hoka noch nicht abgelegt habe… Also: Urlaub: laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat ein Arbeitnehmer (AN) bei einer 5 Tage Woche Anspruch auf mind.24 Urlaubstage ,davon mind.12 Tage am Stück,wenn er mind. 6 Monate im Betrieb ist.
Sozialabgaben des AN: Die Höhe Deiner Lohnsteuer ist von der Lohnsteuerklasse abhängig , die Du hast: Bsp: Bruttogehalt bis 1982,99 bei Klasse 1 ( ledig,keine Kinder) 255,33. Die Beiträge für die Sozialbersicherungen werden Jährlich neu festgelegt- bei der Krankenkasse erfragen. Von dieser Lohnsteuer gehen 5,5 % Solidaritätszuschlag und 8% in Bayern bzw. 9% im restlichen Deutschland an Kirchensteuer weg. Dann werden von Deinem Bruttogehalt 9.95 % zur Rentenversicherung , 1,5 % zur Arbeitslosenversicherung , 8,2 % zur Krankenversicherung und 0.975 % wenn Du Kinder hast bzw. 1,225 % bei Kinderlosen über 23 Jahren abgezogen. Also von Deinem Bruttogehalt geht die Lohnsteuer weg und davon einmal 5,5 und 8 bzw 9 %. dann musst Du von Deinem Bruttogehalt die oben genannten Prozentsätze anziehen, um die 20 % sind das-Deine Lohnsteuer musst Du erfragen…, und dann leider selbst rechnen oder Du meldest Dich nochmal. Was Deine Mittagspause angeht, meine ich mind 30 min, bin mir aber nicht sicher. 5 Stunden Ruhezeit sind zu wenig,kommt aber auf Deine Arbeitswoche an… Freie Tage etc. Und ausschlaggebend ist immer was Du in Deinem Vertrag unterschrieben hast
Viele Grüße
hallo ,
ich denke das kommt auf den arbeitsvertrag an und was ausgemacht wurde, am besten schriftlich. die ruhezeiten sind nach 6 stunden mind. 15 min und nach 8 stunden mind. 30 oder 45 min (?) gesetzlich geregelt für normale arbeitnehmer. bei dir klingt das als ob du selbstständig arbeitest ausschließlich auf provision ( umsatzbeteiligung ) und da kenne ich mich leider nicht aus.
Gruß Koni
Auch in Gastronomiebetrieben gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen (mit einigen Ausnahmen)
die Sonn- und Feiertagsruhe gilt nicht (Arbeitszeitgesetz §10,4.)
Die Ruhezeit kann in Geastronomiebetriebn um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn hierfür ein Ausgleich geschaffen wird (ArbZG §5(2))
Hinsichtlich Urlaub gilt in jedem Fall das Bundesurlaubsgesetz. Nach §3 beträgt der Mindesturlaub 24 Werktage (Mo-Sa). Für gearbeitete Sonntage sind Ausgleichstage zu gewähren. Gleiches gilt für Feiertage die auf einen Werktag fallen.
Die "Rückzahlung der 50% Sozialversicherungskosten erscheint mir insoweit in Ordnung, da Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 50% der Kosten der Sozialversicherung tragen. Im Falle der Krankenversicherung trägt der Arbeitnehmer sogar die Hälfte + 0,9%.
Das Gewähren von ausschliesslich 15 Minuten Pause ist ebenfalls erscheint mir als ebefalls nicht rechtens. Einzelheiten regelt §4 ArbZG. Bei Ihren Arbeitszeiten müssten es vermutlich 3x15 Minuten sein.
Zu prüfen waere noch ob gegebenenfalls tarifliche Regelungen gelten - vermutlich jedoch nicht.
Bitte daran denken: Dies ist keine Rechtsberatung. Ich hoffe dennoch es hilft ein wenig.
Gruss
WG