Sie können wie jeder andere an der Verteigerung der Wohnungen im Einzelnen oder in Form des Gesamtausgebotes teilnehem. Lediglich Ihre Rechte als Mieter bleiben vom Eigentumswechsel zunächst einmal unberührt.
ein Vorkaufsrecht besteht nur, wenn es im Mietvertrag oder andersweitig vereinbart wurde. Sprechen Sie doch mit dem Verkäufer und bieten Ihnen einen Preis, vielleicht genügt ihm die Summe schon und er sagt die Verteigerung ab.