… Zone mit 50 km/h geblitzt worden netto 47km/h. Macht es Sinn dagegen Einspruch einzulegen? Punktekonto seit 15.09.2012 = 0 P jedoch ein Jahr Überliegefrist
Hallo macref,
die Frage ist zu pauschal gestellt. Gibt es schon einen Bußgeldbescheid? Ist ein Fahrerfoto dabei? Was wird genau vorgeworfen? mit welchen Gerät wurdest du gemessen. Da gibt es unterschiedlichste Messgeräte: Radar 6F, Radar Traffipax, ESO Lichtschranke oder neuerdings auf Laser basierende Geräte (Vitronic) oder einfach mit der Laserpistole?
Im Allgemeinen kommt man aus der Nummer nur raus, wenn das Fahrerfoto nicht zu erkennen ist oder der Messposten Fehler gemacht hat. Das lässt sich aber kaum nachweisen, es sei denn er hat mit Radar in der Kurve gemessen, im Auswertebereich des Fotos sind noch andere Fahrzeuge zu erkennen etc.
Oft geistern im Internet noch Meldungen über fehlerhafte Versionen der Software der Meßgeräte durchs Netz. Soweit mir bekannt ist, wurde bei den beanstandeten Geräten überall eine neue Software aufgespielt. Wenn Du hier ansetzen willst, brauchst du einen richtig guten Anwalt und vermutlich auch ne Menge Geld, wenn das Gericht dem nicht folgt.
Daher kann ich dir als Berufskraftfahrer nur als Tipp geben, sich annähernd an die Geschwindigkeit zu halten. Die 80 € und die Verwaltungsgebühr gelten für Fahrlässigkeit, also wenn du das Verkehrszeichen übersehen hast o.ä. Wenn du schreibst, dass du wusstest, dass dort 30 ist, aber … wird die Verwaltungsbehörde dir Vorsatz vorwerfen und das Bussgeld verdoppeln.
Wenn es um deine Existenz gehen würde (zu viele Punkte etc) könntest du mit der Bußgeldstelle über ein doppeltes oder dreifaches Bußgeld verhandeln und dafür darst du dann weiterfahren. Aber in deinem Fall scheint ja alles noch im grünen Bereich zu sein.
Mehr kann ich pauschal zu deiner Frage nicht sagen.
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Sinn dagegen Einspruch einzulegen? Punktekonto seit 15.09.2012
= 0 P jedoch ein Jahr Überliegefrist
Die Frage kann ich mit einem klaren „Nein“ beantworten.
Ich würd sagen nein. Mit Sicherheit liegt ja auch noch der Fahrtschreiber vor.
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Sinn dagegen Einspruch einzulegen? Punktekonto seit 15.09.2012
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Hallo,
der Verstoß würde bedeuten, dass du 80 Euro plus Gebühren zahlen musst und einen Punkt bekommst. Ich weiss jetzt nicht, wann Du den letzten Geschwindigkeitsverstoss höheren Ausmaßes begangen hast oder einen anderen schwerwiegenden Verstoß, dann würde sich u.U. das Punktekonto, zumindest teilweise, wieder auffüllen, ansonsten müsste es auf Null bleiben und dann wieder mit dem einen Punkt anfangen.
Ich denke mal, dass ein Einspruch absolut sinnlos sein wird, weil einerseits die Tatsache ja feststeht (es sei denn, dein Kontrollgerät zeigt eine wesentlich geringere Geschwindigkeit zum Tatzeitpunkt an), andererseits ja kein weiterer Nachteil, z.B. Fahrverbot, zu erwarten ist. Das mit dem Punktekonto musst Du selber im Blick haben, wie gesagt, es kommt immer auf die Verstoß-Schwere an, damit etwas wieder aufleben kann.
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Der Einspruch dürfte nichts bringen.
Die Tat ist nun mal geschehen und mit dem einen Punkt läßt es sich doch ganz gut leben.
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Warum sollte das Sinn machen? Einfach so?
Die Überliegefrist ist dazu da, dass Punkte nicht gelöscht werden, falls innerhalb der 2 Jahre ein neue Tat vorgelegen hätte.
Wenn die Punkte zum Tattag schon in der Überliegefrist waren, ist es egal.
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Wahrscheinlich nicht, es sei denn, eine Rechtschutzversicherung oder ein Anwalt nimmt sich der Sache an, Wobei dann wieder abzuwägen ist, was preiswerter für den Betroffenen ist. Nur an der Tatsache der Geschwindigkeitsübertretung ändert dabei nichts. Mit der zuständigen Ordnungsbehörde wäre ein persönliches Gespräch möglicherweise beim Vorbringen der Punktesache von Vorteil.
Hierbei viel Glück!
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Hallo !
In einer Zone 30 mit 80 unterwegs!
Ich weiß nicht ob wir von der gleichen Zone reden, es steht jedoch ein längeres Fahrverbot ins Haus, Punkte und Bußgeld.
Ich kann Dir nur empfehlen unverzüglich einen Anwalt aufzusuchen.
Hallo,
in meinen Augen macht es wenig Sinn. Man kommt nicht dagegen an.
MfG
der Verkehrsexperte.
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kann man pauschal nicht beantworten. das kommt auf die qualität des bildes an. jedoch hat man als lkw fahrer das problem, dass ihr nachweise über eure fahrten führt. für die ermittlungsbehörden sollte leicht nachweisbar sein wer zu welchem zeitpunkt dein lkw gefahren ist.
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Hallo macref,
wenn das Foto hübsch aussieht, dann wohl eher nicht. Es gibt keinen Grund, an der Messung zu zweifeln, oder? Tut mir leid… kaum eine Chance.
LG
Hallo macref,
wieso möchtest Du dagegen Einspruch einlegen wollen? Hast Du dafür ernsthafte und beweisbare Argumente? Oder sind es taktische Aspekte?
Und zur Überliegefrist: hattest Du denn vorher Punkte, die in diesen Zeitraum fallen?
Wenn ja, sind es so viele, dass die hierzu erwartenden Punkte Probleme bereiten können?
Die Überliegefrist soll nämlich verhindern, dass Eintragungen aus dem Verkehrszentralregister getilgt werden, obwohl bereits eine erneute Zuwiderhandlung begangen oder eine Entscheidung getroffen worden ist, die eine Tilgungshinderung auslöst, welche aber erst nach Ablauf der Tilgungsfrist von bereits gespeicherten Entscheidungen an das Verkehrszentralregister mitgeteilt wird.
Ich bin überfragt, ob eine solche Aktion was bringt! Die Überliegefrist dient ja gerade dazu, dass durch solche „Aktionen“ vorher gelöscht wird… s.o.
Wenn es „eng“ wird, würde ich hier einen Verkehrsrechtsanwalt einschalten. Der müsste mit solchen Dingen wie Fristen mehr Erfahrung haben.
Gruß Wolfgang
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Sinn dagegen Einspruch einzulegen? Punktekonto seit 15.09.2012
= 0 P jedoch ein Jahr Überliegefrist
Moin Moin,
kurze Frage - kurze Antwort: Nein, es macht keinen Sinn. Gegen die Beweislast bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu kommen, gibt es nur einige wenige Möglichkeiten und die auch nur bei mobiler Messung.
Ergo: bezahlen
Gruß, Fopo
Vielen Dank für die Antwort.
Hallo macref,
also mal ehrlich: macht es Sinn aus der Kirche auszutreten oder zum Mond zu fliegen?
Ob es Sinn macht Einspruch einzulegen kannst doch nur DU selbst beurteilen - nachdem Du Dir die Frage gestellt hast, was Du damit erreichen willst.
Gruß Uli