Ich bin mit Tochter PKV, meine Frau ist GKV in Elternzeit. Was ist danach, wenn sie nicht arbeitet

Ich bin ab 1.5.2010 mit meiner Tochter PKV.Meine Frau ist GKV und zur Zeit in Elternzeit und damit beitragsfrei. Was ist aber ab dem 1.5., wenn ich PKV bin bzw. wenn die Elternzeit vorbei ist und meine Frau nicht auf 410Eur-Basis arbeiten geht ?

Ich bin ab 1.5.2010 mit meiner Tochter PKV.Meine Frau ist GKV
und zur Zeit in Elternzeit und damit beitragsfrei. Was ist
aber ab dem 1.5., wenn ich PKV bin bzw. wenn die Elternzeit
vorbei ist und meine Frau nicht auf 410Eur-Basis arbeiten geht
?

Sie hat die Möglichkeit sich bei der GKV freiwillig weiterzuversichern. Sie wird dann nach 1/2 Ehegatteneinkommen abz. Freibetrag f. Kind eingestuft.
Oder Sie können Ihre Frau bei der PKV mitversichern. Dann würde die Mitgliedschaft bei der GKV mit Ablauf der Elternzeit enden.

Hallo Tobias0177,
Wenn Ihre frau nicht mehr in der Elternzeit und beitragsfrei versichert ist, ist sie Hausfrau. Es sei denn sie findet einen Job ab 410 Euro, ggf. in Ihrer Firma, falls Sie selbständig sind.
Ihre Frau kann sich dann freiwillig in der GKV versichern (kostet je nach Kasse um 150 Euro im Monat) oder sich Privat versichern. Der Beitrag in der Privaten richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand beim Eintritt und nach den gewählten Tarifen. Die Entscheidung für eine PKV sollte man terffen, wenn es nicht nur um ein paar Monate zur Überbrückung geht. Abhängig ist das auch von der privaten Situation, die hier nur grob angedeutet ist.
Ich bin Versicherungsmakler und habe eine einzigartige Möglichkeit der Privaten Krankenversicherung, die sich insbesondere an Kunden wendet, die gesundheitsbewusst leben und eigenverantwortlich denken. Hier die Prämien für ein Eintrittsalter von angenommen 35 Jahren: Mann: 82,86 Euro, Frau: 125,99 Euro (Endpreis incl. Pflege).
Sie können Ihre konkreten Prämien unter www . easy-PKV . de ausrechnen (blitzschnell, ohne Anmeldung und Datenspeicherung).
Ich hoffe, das war nicht zu viel Werbung und ich konnte Ihnen helfen.
Viele Grüße!
Frank13

Ich bin ab 1.5.2010 mit meiner Tochter PKV.Meine Frau ist GKV
und zur Zeit in Elternzeit und damit beitragsfrei. Was ist
aber ab dem 1.5., wenn ich PKV bin bzw. wenn die Elternzeit
vorbei ist und meine Frau nicht auf 410Eur-Basis arbeiten geht
?

Ich bin ab 1.5.2010 mit meiner Tochter PKV.Meine Frau ist GKV
und zur Zeit in Elternzeit und damit beitragsfrei. Was ist
aber ab dem 1.5., wenn ich PKV bin bzw. wenn die Elternzeit
vorbei ist und meine Frau nicht auf 410Eur-Basis arbeiten geht
?

Hallo!
Sie haben 2 Möglichkeiten:

  • Ihre Frau versichert sich bei bei Ihrer PKV zum „Familientarif“ mit
  • oder sie versichert sich in der GKV freiwillig. Die Beiträge richten sich dann nach Ihrem Einkommen (die Hälfte davon)

Lassen Sie sich am besten ein Angebot der gesetzlichen Versicherung für den Mindestbeitrag sowie für den Höchstbeitrag für den Ehegattentarif zusenden. Ich denke, dass Sie Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze sind. Dann wird für Ihre Frau der Höchstbetrag berechnet (ca. 350 Euro im Monat.

Viele Grüße
Katrin

Hallo Tobias,
deine Frau ist solange sie in Elternzeit ist kostenlos Mitglied in der GKV. Erst wenn diese endet, endet auch die Versicherung bei der GKV. Ab diesem Zeitpunkt muss man schauen:

  • bekommt sie irgendwelche Leistungen vom Arbeitsamt(ALG I oder ALG II) --> dann ist sie weiterhin in der GKV
  • hat sie eine Beschäftigung von mind. 401 EUR? --> dann bleibt sie auch in der GKV

Hat sie keine dieser Absicherungen, hat sie die Wahl ebenfalls in die PKV zu gehen oder sie muss sich in der GKV „freiwillig versichern.“ D.h. sie bleibt GKV Mitglied, muss die Beiträge aber alleine tragen.

Das sind mind. ca. 140 EUR (gesetzl. festgelegt, Kosten bei jeder GKV gleich). Kann ggf. auch mehr sein, denn man schaut, wie viele Einnahmen das freiwilllig versicherte Mitglied hat (Mieten oder Einkommen aus der Beschäftigung UNTER 400 EUR und auch die Hälfte des Einkommens vom Ehemann). Liegen die Einkünfte über ca. 840 EUR (festgelegte Mindestgrenze), wird der mtl. Betrag für die GKV Versicherung auch höher als 140 EUR - aber das berechnet dann die GKV genau…

Also am besten sie findet eine Arbeit über 400 EUR, dann ist sie am besten abgesichert.
Sollte sie sich jetzt für die PKV entscheiden, kann sie nur zurück zur GKV, wenn sie mal eine Beschäftigung über 400 EUR bekommt. Eher geht das nicht. Und das geht auch nur, wenn man noch keine 55 Jahre alt ist.

Ich hoffe ich konnte helfen.

LG
Kathi

Ich bin ab 1.5.2010 mit meiner Tochter PKV.Meine Frau ist GKV
und zur Zeit in Elternzeit und damit beitragsfrei. Was ist
aber ab dem 1.5., wenn ich PKV bin bzw. wenn die Elternzeit
vorbei ist und meine Frau nicht auf 410Eur-Basis arbeiten geht
?

Hallo Tobias0177,

da ich mich im Bereich der PKV auskenne, nicht aber bei rechtlichen Dingen der GKV, kann ich Dir in diesem Punkt leider nicht weiterhelfen. Sorry.

Hallo,

deine Frau hat die Möglichkeit in der GKV freiwillig versichert zu bleiben, also selbst die Beiträge zu zahlen. Bemessen würde sie dann ggf. nach deinen einkünften (wernn du beamter bist) ansonsten zahlt sie den geringsten beitrag.
Oder sie lässt sich auch privat versichern.

gruss
anna

Ich bin ab 1.5.2010 mit meiner Tochter PKV.Meine Frau ist GKV
und zur Zeit in Elternzeit und damit beitragsfrei. Was ist
aber ab dem 1.5., wenn ich PKV bin bzw. wenn die Elternzeit
vorbei ist und meine Frau nicht auf 410Eur-Basis arbeiten geht
?

Hallo tobias,wenn die elternzeit vorbei ist bei deiner frau,kannst du sie über dich versichern lassen.Du musst dich vorher mit deiner krankenkasse in verbindung setzen damit sie in deine versicherung aufgenommen werden kann.Lieben gruss susanne

Deine Frau muss sich auf jeden Fall selbst versichern. In der GKV mit dem Hausfrauenbeitrag, ca. 250 EUR, egal ob Beamter oder nicht. Mindestbeitrag reicht nicht.

ALG II wird es eher nicht geben, wenn der Ehegatte soviel verdient, dass er sich privat versichert.

Gruss

Wolfgang Will