Hallo,
ich bin Beamter und bin ab 01.09. privat krankenversichert. Meine Frau ist Hausfrau.
Bis jetzt habe ich so wenig verdient, dass wir Unterstützung vom Staat erhalten haben. Deshalb waren meine Frau und mein Kind über das JobCenter krankenversichert.
Da ich ab dem 01.09. knapp über der Einkommensgrenze liege, werden wir keine Leistungen vom JobCenter erhalten.
Bis jetzt scheint alles unproblematisch, da ich ja meine Frau privat mitversichern könnte für 30 %, da die Beihilfe 70 % übernimmt und mein Kind für 20 %.
Die private Krankenversicherung möchte meine Frau aber leider nicht versichern, da sie Diabetes hat.
Jetzt die Fragen:
Was haben wir für Möglichkeiten?
Hat sie nur die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern?
Oder hat meine Versicherung gar nicht das Recht sie abzulehnen?
hat Ihnen der Berater nichts von der Öffnungsaktion erzählt? Bei der ersten Verbeamtung kann / darf der Versicherer Sie/ ihre Frau nicht ablehnen.
„Auch für bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Familienan- gehörige der oben genannten Personen sowie bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige von Soldaten, die ebenfalls in der GKV versichert sind, gilt die Öffnung.“
Wo sind Sie selbst versichert?
Eine weitere Möglichkeit wäre ihre Frau gegen eigenen Beitrag in der GKV zu versichern. Was aber der schlechtere Weg sein dürfte.
Die Auswahl des Tarifs bei der PKV sollte sehr sorgfältig erfolgen, da ein Wechsel danach ausgeschlossen ist, die Öffnungsaktion gilt nur einmal.
Hallo karakartalburak,
Ich bin leider kein Spezialist für Beamtenabsicherung, aber ich gebe mal meine Meinung wieder, so wie ich es weiß - dies ist aber ohne Gewähr und kann natürlich nicht als Rechtsgrundlage dienen oder eine Techtsberatung ersetzen:
Wenn die Sachlage so ist, wie es hier für mich scheint, so besteht tatsächlich Annahmezwang für die PKV, bei Der Du versichert bist.
Sollten Fristen verwirkt sein, so ist die Annahme normal weiterhin verpflichtend, aber es darf ein Risikozuschlag von bis zu 30 % genommen werden.
Eine freiwillige versicherung in der gesetzlichen Kasse ist möglich, wird aber vermutlich wegen einem relativ hohen Beitrag nicht so sehr relevant sein.
TiPP:
Rufe die Gesellschaft an, bei Der Du bist, schildere den Fall und stelle im Zweifel einfach einen Probeantrag (unter Mithilfe eines Mitarbeiters der Gesellschaft). Dann muss die Gesellschaft klar Position beziehen.
Hoffe, etwas geholfen zu haben.
Liebe Grüße
vn H.G.
leider bin ich kein Experte für Fragen die sich auf das Thema Versicherungen beziehen. Ob die Versicherung Ihre Frau ablehnen darf - vermutlich ja.
Ich kann Ihnen nur den Rat geben, sich in dieser Frage an einen Spezialisten oder Rechtsanwalt für Versicherungsfragen zu wenden. Ob jemand aus dem Jobcenter Ihnen dazu eine korrekte Auskunft geben kann, hängt wohl vor Allem von der Kompetenz des jeweiligen Sachbearbeiters ab (und die kann sehr unterschiedlich ausgeprägt sein). Aber nachfragen sollten Sie dort natürlich trotzdem mal. Da es um Ihre Frau als Leistungsbezieher geht, sollte Sie sich bei ihrem Sachbearbeiter einen Termin geben lassen und am besten wäre es, wenn Sie mit zu dem Termin gehen würden.
Es tut mir Leid, dass ich Ihnen bei Ihrer Frage nicht weiterhelfen kann. Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.
Für Beamtenanfänger und deren Familienangehörige besteht die Möglichkeit unter erleichterten Bedingungen innerhalb der ersten 6 Monate nach Begründung des Beamtenverhältnisses in die PKV zu wechseln, falls es sich nicht um ein Probebeamtenverhältnis handelt. Die erleichterten Bedingungen beziehen sich auf die Annahmepflicht der Privaten Krankenversicherung und es dürfen keine Leistungsausschlüsse bei Vorerkrankungen erfolgen. Es dürfen allerdings Risikozuschläge bis zu 50% auf Vorerkrankungen verlangt werden.
Bitte die Krankenversicherung darauf ansprechen!!!