Hallo,
In 10 Jahren bin ich 35 .Also Sie sind sich sicher,dass ich
das geld in 10 Jahren nicht rausnehmen kann,um kredit zu
begleichen???
Ganz sicher!
Das Gesetz habe ich mir
durchgelesen,die Hälfte davon habe ich nicht verstanden.
Du brauchst doch nur (1) Abs. 1 durchlesen. Da steht: Der Zulagenberechtigte kann das in einem Altersvorgevertrag gebildete
und nach 10a oder in diesem Abschnitt geförderte Kapital wie folgt verwenden:
- bis zum Beginn der Auszahlungsphase UNMITTELBAR für die Anschaffung oder Herstellung einer WHG …also nicht für eine spätere Entschuldung (beachte : UNMITTELBAR)
- zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung einer WHG (erst wenn du mind. 6o J. bist könntest du entschulden)
usw.
Ich möchte nicht mein Leben lang zahlen,schon bald(in 1-2
Jahren möchte ich mehr Stunden arbeiten) dann auch noch 1000
euro im JAhr zahlen.(beim Einkommen 25.000),und dafür kann ich
nicht mal das Geld in 10 jahren rausnehmen,um Kredite zu
begleichen???
Weil für uns steht an erster Stelle die Wohnung so schnell wie
möglich abzubezahlen.
Du musst doch praktisch nichts bezahlen (um 454 EUR zu erhalten). Auch wenn du wieder schaffst, kannst du beim Mindestbeitrag von 5 EUR im Monat bleiben…nur die Zulagen werden dann entsprechend gekürzt!
Gruss julia.
Vielen Dank.
Bitte
Gruß cooler
P.S.Ich habe bis jetzt noch nichts unterschrieben.Bin noch am
überlegen.Was soll ich denn machen???
Unterschreiben! Aber verdient haben die es (bei so wenig Fachwissen) nicht! Hoffentlich hast du wenigstens eine gute Gesellschaft erwischt!?