Ich bitte um Zeugnisbewertung!

Hallo ,

wie ist das Zeugnis zu bewerten?
Ich finde das Zeugnis als nicht korrekt, da ich weit mehr verantwortung hatte und sich Fehler (s. „…Kollegen und seien Kollegen…“) eingeschlichen haben.

Herr XY, geboren am xx.xx.xxxx, war vom 01.01.2008 bis zum 31.08.2008 in unserem Unternehmen als Verkäufer im Bereich PC-Hardware & PC-Zubehör tätig.

Die Schwerpunkte der von XY wahrgenommenen Tätigkeit waren folgende:

  • Kundenberatud und Verkauf
  • Warenpräsentation und -pflege, Preisauszeichnung
  • Vorbereitung von Retourenabwicklung/Reklamationen
  • Erstellen von Verkaufsbelegen
  • Warendisposition in Abstimmung mit dem Bereichsleiter
  • Mitbewerberbeobachtung (regelmäßige C-Gänge)
  • Diebstahlsicherung
  • Verkauf von Zusatzprodukten

Herr XY arbeitete sich innerhalb kürzester Zeit sicher in sein Arbeitsgebiet ein und erwarb sich - auch in Randgebieten - umfassende und fundierte Fachkenntnisse, die er stets mit großem Erfolg einsetzte.

Er stellte sich rasch auf veränderte Situationen ein, überblickte aufgrund seiner guten Auffassungsgabe auch schwierige Zusammenhänge und setzte sich stets kreativ für die Lösung aktueller Probleme ein.

Herr Y zeigte Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative. Er bewältigte seinen Aufgabenbereich zuverlässig und gewissenhaft.

Insgesamt stellt uns Herr Y mit seinen Leistungen stets voll zufrieden und erreichte dabei gute Ergebnisse. Aufgrund seiner guten Beratung war Herr Y bei Vorgesetzten, Kollegen und seinen Kollegen als kompetenter Ansprechpartner geschätzt.

Durch kontinuierlichen Informationsaustasch und die Unterstützung vor- und nachgelagerter Stellen imm Prozessablauf trug er zur Teamarbeit und zum Gelingen der Unternehmensziele bei.
Sein persönliches Verhalten war jederzeit tadellos.

Herr Y scheidet mit dem heutigen Tage auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir danken Ihm für seine erfolgreiche Mitarbeit und wünschen Ihm für seine Zukunft alles Gute.

ABC, den 31.08.2008

Unterschrift Geschäftsführer

Danke und Gruß
Bori

Hallo!

wie ist das Zeugnis zu bewerten?

Wurde dem Mitarbeiter eventuell nahegelegt, auf eigenen Wunsch gehen zu wollen? Es liest sich stellenweise nämlich etwas unterkühlt - als würde man dem Mitarbeiter nicht wirklich nachweinen. kann aber auch sein, daß der Zeugnischreiber einfach keine Ahnung hatte, wie er das schreiben sollte.

Lg,
Max

Hallo Max,

ich habe gegen das Unternehmen wegen nicht gezahlter Überstunden und Urlaubstage vor das Arbeitsgericht ziehen müssen und dort auch zu 100 % Recht bekommen.
Gruß
Bori

Hallo Bori,

wie ist das Zeugnis zu bewerten?

na, wie schon mein Vorposter geschrieben hatte, ist das ein klassischer Fall von Oh-Oh :smile:

Herr XY, geboren am xx.xx.xxxx, war vom 01.01.2008 bis zum
31.08.2008 in unserem Unternehmen als Verkäufer im Bereich
PC-Hardware & PC-Zubehör tätig.

Ich nehme an, dass der Arbeitgeber einer der grösseren „Geiz-ist-geil“-Märkte war?

Und dann war der Zeitraum natürlich recht kurz, da kommt’s jetzt drauf an, was vorher und nachher in Deinem Lebenslauf steht :wink: Will sagen, das Zeugnis wäre sehr wichtig, wenn da jeweils stünde „arbeitslos“ - das Zeugnis wäre weniger interessant, wenn Du vorher 10 Jahre irgendwo angestellt warst und nun auch schon wieder irgendwo fest arbeitest.

Die Schwerpunkte der von XY wahrgenommenen Tätigkeit waren
folgende:

Die müssen auf jeden Fall korrekt sein - wenn die das nicht sind, ist das der Anlass zum Ändern von dem Werk.

  • Kundenberatud und Verkauf

Tippfehler von Dir?

Herr XY arbeitete sich innerhalb kürzester Zeit sicher in sein
Arbeitsgebiet ein und erwarb sich - auch in Randgebieten -
umfassende und fundierte Fachkenntnisse, die er stets mit
großem Erfolg einsetzte.

Und Du hast keine Kenntnisse mitgebracht? Aus früherer Berufserfahrung vielleicht? Oder zumindest aus persönlichem Interesse? Das klingt wirklich so, als ob Du mit Null Kenntnissen (und zwar weder fachlich noch im Verkauf) dort angefangen hättest und man Dich erst mühsam hat anlernen müssen, wobei das dann wohl ganz gut geklappt hat.

Er stellte sich rasch auf veränderte Situationen ein,
überblickte aufgrund seiner guten Auffassungsgabe auch
schwierige Zusammenhänge und setzte sich stets kreativ für die
Lösung aktueller Probleme ein.

Hmm, „aktuelle Probleme“ klingt mir so nach „Klimawandel, Weltfrieden und Hunger“ :smile: Das könnte man sicher noch etwas besser ausdrücken, und vielleicht mit einem Beispiel garnieren.

Herr Y zeigte Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative.

Er hat wildeste Sachen angefangen, die überhaupt nix mit seinem Job zu tun hatten und uns damit alle ganz konfus gemacht.

Er
bewältigte seinen Aufgabenbereich zuverlässig und
gewissenhaft.

Erstens sprachlich: einen Aufgabenbereich „beherrscht“ man, eine Aufgabe „bewältigt“ man. Aber davon abgesehen ist dieser Satz - zusammen mit dem vorherigen - doch äusserst unglücklich.

Insgesamt stellt uns Herr Y mit seinen Leistungen stets voll
zufrieden und erreichte dabei gute Ergebnisse.

Auch diesen Satz könnte man umstricken, mir klingt das so „und wenn wir das jetzt so komisch formulieren kapiert der Leser vielleicht, dass wir damit meinen „ganz und gar nicht gut““

Aufgrund seiner
guten Beratung war Herr Y bei Vorgesetzten, Kollegen und
seinen Kollegen als kompetenter Ansprechpartner geschätzt.

Den Fehler mit „Kollegen und Kollegen“ hast ja schon selber erkannt :wink: Und auch wenn das vermutlich „Kollegen und Kunden“ hätte heissen sollen, sollten in dem Fall die Kunden viel deutlicher rausgestellt werden. Sprich, die gehören an erster Stelle und wirklich äussserst rühmlich erwähnt.

Durch kontinuierlichen Informationsaustasch und die
Unterstützung vor- und nachgelagerter Stellen

Alles und jedes musste man ihm vorkauen.

imm

Tippfehler von Dir?

Prozessablauf trug er zur Teamarbeit und zum Gelingen der
Unternehmensziele bei.
Sein persönliches Verhalten war jederzeit tadellos.

Herr Y scheidet mit dem heutigen Tage auf eigenen Wunsch aus
unserem Unternehmen aus. Wir danken Ihm für seine erfolgreiche
Mitarbeit und wünschen Ihm für seine Zukunft alles Gute.

ABC, den 31.08.2008

Unterschrift Geschäftsführer

Da Du ja schreibst, dass Du mit dem Laden eh schonmal vor Gericht standest, leg doch das Zeugnis gleich Deinem Anwalt vor, so würde ich das Werk nicht lassen wollen :wink:

*wink*

Petzi

ich habe gegen das Unternehmen wegen nicht gezahlter
Überstunden und Urlaubstage vor das Arbeitsgericht ziehen
müssen und dort auch zu 100 % Recht bekommen.

Treffer - versenkt. :smile: Das Zähneknirschen des Ex-Arbeitgebers ist zwischen den Zeilen herauszuhören.

lg,
M.

Hallo Petzi,

das ich mit dem Arbeitgeber vor Gericht gestanden habe, habe ich ja bereits erwähnt.

Ich war vor dieser Tätigkeit Verkaufstrainer und im Aussendient tätig.
Deshalb hatte mich der GF (der GF wurde nach mir eingestellt) auch zur Einarbeitung zum Abteilungsverantwortlicher geschickt.
Ich hatte Zeichungsberechtigung für Warenbestellungen und Warenrücknahmen (d.h. Kollegen mussten mit Ware, die zurückgenommen wurde zu mir kommen und ich musste das mit meiner Unterschrift genehmigen).
Ich habe Dienstpläne für meine Abteilung erstellt, war EDV Beauftragter und wurde gegenüber den Behörden als Brandschutzbeauftragter genannt.
In meinem Arbeitsvertrag stand aber nur „Fachberater Neue Medien“.
Erhalten habe ich das Zeugnis heute (22.12.2010).
Mein Anwalt sagt ich könne meine Aussagen nicht beweisen.

Ich musste klagen, weil mir umgerechnet zwei volle Monatslöhne nicht gezahlt wurden. Die verantwortliche Personalleiterin war Lebensgefährtin des GFs.

Bori

Hallo Bori,

Ich war vor dieser Tätigkeit Verkaufstrainer und im
Aussendient tätig.

und das ging übergangslos ineinander über? Und wurde mit einem anständigen Zeugnis beendet? Auf jeden Fall muss dann das mit dem Fachwissen geändert werden, denn dann hast Du das ja in Massen mitgebracht!

Deshalb hatte mich der GF (der GF wurde nach mir eingestellt)
auch zur Einarbeitung zum Abteilungsverantwortlicher
geschickt.

Und das hast Du auch noch gemacht? Oder blieb das beim Plan? Dann gehört dann natürlich rein ins Zeugnis.

Ich hatte Zeichungsberechtigung für Warenbestellungen und
Warenrücknahmen (d.h. Kollegen mussten mit Ware, die
zurückgenommen wurde zu mir kommen und ich musste das mit
meiner Unterschrift genehmigen).
Ich habe Dienstpläne für meine Abteilung erstellt, war EDV
Beauftragter und wurde gegenüber den Behörden als
Brandschutzbeauftragter genannt.

Auch das muss natürlich alles rein.

In meinem Arbeitsvertrag stand aber nur „Fachberater Neue
Medien“.

Dann muss dieser Titel ins Zeugnis „…war bei uns als Fachberater…“

Erhalten habe ich das Zeugnis heute (22.12.2010).

Ich nehme an, dass das mit der gerichtlichen Vorgeschichte zu tun hat, denn sonst wäre das ja schon arg spät…

Mein Anwalt sagt ich könne meine Aussagen nicht beweisen.

Hmm, gibt’s denn keine Protokolle zu Mitarbeitergesprächen oder so? Ansonsten sollten doch zumindest Deine Tätigkeiten keinen Streitpunkt geben,

Ich musste klagen, weil mir umgerechnet zwei volle Monatslöhne
nicht gezahlt wurden. Die verantwortliche Personalleiterin war
Lebensgefährtin des GFs.

Na, das ist tragisch, sollte aber aufs Zeugnis keinen Einfluss haben :wink:

*wink*

Petzi