Hallo Pechvogel5,
grundsätzlich besteht mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses Krankenversicherungsschutz.
Weiterhin besteht aus diesem Beschäftigungsverhältnis ebenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, und zwar für die Dauer von 6 Wochen.
Bei der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber wird der Lohn gezahlt, der verdient worden wäre, als wenn keine Erkrankung vorgelegen hat, also derselbe Nottolohn, als wenn gearbeitet worden wäre.
Nach 6 Wochen gibt es dann Krankengeld von der Krankenkasse, ca. 60 bzw. 67 % des üblichen Nettolohnes, abhängig davon, ob man verheiratet ist und Kinder da sind.
Das angesprochene Problem stellt wahrscheinlich auf die Besonderheit ab, daß der Arbeitnehmer während der ersten 28 Kalendertage des Beschäftigungsverhältnisses keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber hat!
Während dieser ersten 28 Tage gibt es sofort Krankengeld von der Krankenkasse, netto also weniger.
Sollte die Krankheit z.B. 40 Tage dauern, so würden die ersten 28 Tage von der Krankenkasse bezahlt, vom 29. bis zum 40. Tag müsste der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung leisten.
Beste Grüße
maasterp