Ich hab da mal ein anliegen und zwar geht es um unseren Ex-vermieter.
Wir sind seid 1.12 aus der alten Wohnung draußen und er behält immer noch die Kaution der Wohnräume !
Begründung von ihm ist, weil die Steine vor der Garage verunreinigt sind (durch motoröl).
Wir haben den Mietvertrag für die Garage damals seperat abgeschlossen und auch zwei Wochen später unterschrieben, wie den der Wohnräume!
Meine Frage ist jetzt, da es sich um 2 verschieden Veträge handelt und die Übergabe der Wohnung in Ordnung war, frage ich mich jetzt hat er das Recht die Kaution der Wohnräume einzubehalten ?
Obwohl die Kaution nur für die Wohnräume bezahlt wurde ?
Es wäre sehr nett wenn, ihr mir schnell Antworten könntet !
Vielen Dank im Voraus !
Lg Butterfee
Wenn es sich um zwei unterschiedliche Verträge handelt, hat er kein Recht dazu.
Wenn der Garagenmietvertrag aber lediglich eine Anlage zu dem normalen Mietvertrag ist, dann gehört das zusammen und er darf das durchaus.
Wieso beseitigt ihr nicht einfach das Motoröl - dann gibts auch die Kaution zurück?
Hallo Anne !
Vielen Dank für deine schnelle Antwort !
Soweit ich weiss ist es keine Anlage (oder wie erkennt man sowas? würde das drauf stehen?)
Der Vermieter ist echt ein Ekelpaket, wir haben die Flecken natürlich versucht zu beseitigen, man sieht sie auch kaum noch aber er will jetzt die kompletten Steine ausgetauscht bekommen.
Für die Garage haben wir keine kaution bezahlt.
Danke lg butterfee
Es müsste dann entweder im Garagenvertrag oder in dem anderen Vertrag stehen.
Also sowas wie „Anlage zu Mietvertrag vom …“ oder „Anlage: Garagenmietvertrag“ oder so.
Hmmm.
Vielleicht mal im Internet googeln, was man noch gegen die Flecken machen kann.
Vielleicht gibts da irgendwelche Zaubermittel?
Oder mal in einer Autowerkstatt nachfragen.
Ich meine, klar, wenn es keine Anlage ist, hat er kein Recht dazu.
Aber um einem langen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen wäre es wahrscheinlich günstiger die Flecken zu beseitigen.