… steht jemand drinn mit einem ziemlich hohen Betrag. Wenn dieser jemand stirbt, erben dann die Kinder automatisch diese Grundbucheintragung? Muss ich dann die Kinder auszahlen, oder erlischt die Forderung? Ein Teil des Geldes ist auch schon zurückgezahlt worden… Vielen Dank, für Eure Antworten!
Hallo, die Erben (also ggfs. die Kinder bzw. die Kinder als Pflichtteilberechtigte) erben nur den Teil der Forderung (anteilig), der noch nicht zurückbezahlt worden , also noch offen ist. Die Summe muss dann auch nicht in einem Rutsch zurück bezahlt werden, sondern mit denselben Raten, die bei dem Kredit vereinbart worden sind.
Ingeborg
Hallo,
ganz richtig! Wenn jemand stirbt, erben die Erben alle Sachen, Außenstände, also auch Forderungen, wozu das Darlehn gehört. Ich hoffe, dass Quittungen über die geleisteten Teilzahlungen vorliegen und dass überhaupt außer der Grundbucheintragung (wohl Grundschuld) eine Schuldurkunde mit Rückzahlungsvereinbarungen zu Hand sind. Sonst gibt es große Probleme.
MfG
PB
vollkommen richtig, auch hier greift die gesetzliche Erbfolge - falls ein Testament existiert natürlich das.
Es ist richtig, die Erben haben dann Anspruch auf den Betrag. Hoffe Sie haben Nachweise über die gezahlten Beträge.
Gruß
Hallo, dieser Grundbucheintrag ist eine Schuld, dh. stirbt der Gläubiger erben automatisch die Erben dies Recht des Zugriffs und damit prozentual einen Teil des Hauses / Grundstückes. Die bereits erfolgte Tilgung / Rückzahlung der Schuld sollte unbedingt nachweisbar sein.
Gruß petit
Hallo,
ein grundstück ist narest ihrer fragen zu beantworten,bedarf es genauerer angaben:wer steht im grundbuch ausser der erblasser?zu welchem anteil(betrag kann nicht sein)?ist ein testament vorhanden,wenn ja wie lautet der inhalt?gesetzliche erbfolge?in welchem verhältnis standen sie zum verstorbenen?wenn schon was gezahlt wurde,wann war das?bzw.wieviele jahre vor dem tod?
Hallo,
ein grundstück ist natürlich teil der erbmasse!um den rest ihrer fragen zu beantworten,bedarf es genauerer angaben:wer steht im grundbuch ausser der erblasser?zu welchem anteil(betrag kann nicht sein)?ist ein testament vorhanden,wenn ja wie lautet der inhalt?gesetzliche erbfolge?in welchem verhältnis standen sie zum verstorbenen?wenn schon was gezahlt wurde,wann war das?bzw.wieviele jahre vor dem tod?
herzlichne Dank für Ihre Frage zum Erbrecht.
Der Erbe tritt - soweit nicht anders geregelt ist - mit allen Rechten und Pflichten in die Rechtsstellung des Erblassers (des Verstorbenen).
Damit übernimmt der Erbe (offenbar die Kinder) das Grundstück, aber auch die darauf bestehenden Belastungen.
Die Haftung für den gruchbuchrechtlich gesichertern Betrag (Hypothek, Grundschuld) wird sich auf die dieser Eintragung zugrundeliegenden (Darlehns-)Verbindlichkeit beschränken.
Die Kinder Erben also nur die noch offene Darlehnsverbindlickeit.
Hier verstehe ich nicht in welcher Rolle Sie stehen?
Weitere Hinweise zum Erbrecht finden Sie unter:
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Dr. Wolfgang Buerstedde
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Tel. 02222-931180
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[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de
Hallo,
selbstverständlich erlischt die Forderung nicht, sondern wird Teil des Nachlasses des Gläubigers. Wie es dann allerdings weitergeht, hängt davon ab, was vereinbart war und wie Sie sich mit den Erben verständigen.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
hallo altmärker
wenn der " gläubiger " der im gb steht, verstirbt, erben automatisch seine kinder, sofern er in seinem testament nichts anderes verfügt hat.
in diesem fall müssen die kinder ausbezahlt werden .
die forderungen erlischen auf keinen fall.die kinder müssen aber diesen grundbucheintrag umschreiben lasssen.
lg sicha
die Kinder können es ja ausschlagen, kommt darauf an, wie hoch der Betrag ist
Die Forderung geht grundsätzlich auf die Erben über.
ml.
Hallo, wenn jemand in Abt. III des Grundbuches mit einer Hypothek oder einem Darlehen von sagen wir mal 100.000,-- DM oder Euro eingetragen ist und verstirbt, geht diese Belastung an einen Testamentserben oder an die gesetzlichen Erben übrig. Die Rückzahlung des Grundstückseigentümers richtet sich dann weiterhin nach dem abgeschlossenen Darlehensvertrag. MfG Löwenkind
Ich gehe davon aus das „Jemand“ ein Verwandter ist, denn sonst übernimmt ja niemand eine Immobilie mit Schulden. Natürlich löscht sich diese Grundschuld nicht wenn die besagte Person verstirbt. Wer das Erbe annimmt, erbt auch die Forderung. Es wird wohl ausbezahlt werden müssen. Viel Erfolg.
Hallo,
der Grundbuchinhalt geht auf die Erben über. Wenn Sie das bezahlen wollen, fragen Sie an, wie hoch die Forderung noch valutiert. Dann kann auf Antrag gelöscht werden.
Liebe Grüße aus Stuttgart
… steht jemand drinn mit einem ziemlich hohen Betrag. Wenn
dieser jemand stirbt, erben dann die Kinder automatisch diese
Grundbucheintragung? Muss ich dann die Kinder auszahlen, oder
erlischt die Forderung? Ein Teil des Geldes ist auch schon
zurückgezahlt worden… Vielen Dank, für Eure Antworten!
Sorry - es ist schon lange her aber trotzdem
Im Grundbuch kann die Grundschuld schon noch stehn, kann aber schon beglichen sein ( Darlehn Bank). Man hat die Löschungsbewilligung aber lässt diese Grundschuld stehn, um die Kosten für einen erneuten Eintrag zu sparen. Kann auch gelöscht werden.
Falls eine Darlehnsrückzahlung noch zu leisten ist, so
vererbt sich das natürlich. Es sei denn, der oder die Erben eröffnen eine Nachlass-Insolvenz . Bei der Naschlassinsolvenz haftet der Erbe nur mit dem Nachlass bezw. Erbgut, nicht aber mit seinem pers. Vermögen.