Die Ausgangsstellung ist folgende. Seit 2011 ist ein ehemaliges Sägewerk still gelegt worden. Ich bin direkter Nachbar. Als ich das Grundstück hier kaufte, mit Wohnhaus, war die Einstellung des Betriebes abzusehen. Nach Aufgabe des Gewerbes vom ehemaligen Besitzer, wegen Rente, fand sich einige Zeit später ein Käufer für das ehemalige Sägewerk. Dieser beabsichtigte einen neuen Gewerbebetrieb aufzunehmen, welcher aber seit 5 Jahren ständig von Gemeinde und Landratsamt abgelehnt wurde. Teile des alten sägewerkes zählen als Biotop und auf der Seite die an meinen Grund angrenzt stehen Hallen und Überdachungen. Diese will der neue Besitzer nutzen und nutzt sie auch ungerührt davon, das eine Untersagung des Betriebsgeschehens in Form von Tonnenweiser Tausalzlagerung und betrieblichem verkehr, mit Staplern und Betriebsfahrzeugen, sowie teilweise Lkw verkehr und Untervermietung von Stellplätzen usw, seit antrag auf genehmigung zu gewerbe immer wieder abgelehnt und mit Bußgeld zu ahnden war, wobei aber niemals auch nur eine Beschwerde, meines Nachbarn und mir, die gegen die gewerbliche Tätigkeit eingesprochen haben, tatsächlich auch angewandt wurden. es gab kein Bußgeld und auch keine Aufforderung, der betrieblichen Störung des Wohnens einhalt zu bieten, geschweige denn, das veranlasst wurde, das das tonnenweise aufgestapelte Tausalz mit sogar austretendem durch kaputte Säcke, direkt am Bach gelagert, beseitigt werden muss. In unmittelbarer Umgebung, liegen hier lediglich 7 Häuser, welche alle und schon immer nur dem Wohnen dienen und gedient haben. Das ganze liegt in mitten von einer idyllischen Landschaft die dem Fränkischen Wald angehört. Nach ewiger Streiterei mit dem Landratsamt wegen Wasserrechten (ein Bach wurde einfach zugeschüttet und verdohlt) und der gemeinde, hat die Gemeinde jetzt in Sitzung zum zweiten mal den Geberblichen Betrieb abgelehnt, bei dem es sich um Lagerbetrieb handeln soll. Überraschender Weise, hat gegen alle Vetos, der Anwohner, der Gemeinde und der verbotenen Lagerung sowie der Emissionsbelastung sowie der geräuschkulisse das Landratsamt jetzt dem Gewerbe doch zugestimmt. Es wurden Einschränkungen, wie beispielsweise es darf nur 6-22Uhr gearbeitet werden, es dürfen keine Mitarbeiter beschäftigt werden und das Thema Taussalz soll beseitigt werden, Abwasser soll gereglt werden usw. Ich fühle mich total veralbert, denn die Auflage beispielsweise das Tausalz zu beseitigen, weil es ins erdreich und sogar in das Bachwasser gelangen kann, wurde bis dato schon Jahre lang ignoriert, genau so wie die beschwerden zu Emmissonen und so weiter. Ich muss jetzt also mit der Genehmigung leben, das neben meiner terrasse täglich Baggerrampen und Rütteler, sowie Stamper, Abfalltonnen und so weiter lautstark verladen werden, das sämtliche Nichteigentümer auf dem Grundstück ihre uralten Fahrzeuge ohne Umweltplaketten, repariert und bewegt werden uns so weiter und so weiter. Das Gebiet wurde jetzt in der Festsetzung des Landratsamtes als Mischgebiet mit Hang zu Wohngebiet betitelt. Habe ich irgendwelche Möglichkeiten, den für mich überaus störenden Betrieb an meinem Zaun zu verhindern? Wie weit müssen die Fahrzeuge, die momentan 50cm von meinem zaun be- und entladen und die Stapler von meiner Grundstücksgrenze weg bleiben, oder gibt es da gar keine Auflagen? Ich bitte dringend um Rat
Hallo
Die Geschichte klingt so, als habe dein Nachbar gute Freunde im Gemeinderat, und als könnte hier nur ein Whistleblower helfen.
Frag aber doch mal bei der nächsten Bauaufsichtsbehörde nach, was die Gemeinde genehmigen bzw. durchgehen lassen darf und was sie nicht darf.
Gegen die Umweltverschmutzung kann vielleicht eine Anzeige bei einer übergeordneten Umweltbehörde was bringen.
Das sind nur Ideen, ob sie wirklich weiterbringen, weiß ich nicht.
Viele Grüße
Hallo,
der Kernpunkt steht da:
Seit 2011 ist ein ehemaliges Sägewerk
Mithin bestand also eine gwerbliche Nutzung dieser Fläche.
Diese wurde zur:
Das Gebiet wurde jetzt in der Festsetzung des Landratsamtes als Mischgebiet
behördlicherseits festgelegt.
Mithin ist also alles im Bereich des gültigen Rechts.
Daher hätte man sich das:
Als ich das Grundstück hier kaufte, mit Wohnhaus, war die Einstellung des Betriebes abzusehen.
dreimal überlegen sollen.Nur dadurch, das ein Unternehmen seinen Betrieb einstellt, wird aus einem Gewerbegebiet noch lange nicht ein Naturpark.
Man kann nciht auf der einen Seite die Vorteile einer Lage (Wohngrundstücke an Gewerbegebieten oder ähnlichen Lagen sind nun einmal preiswert) nutzen und dann über die Probleme rumjammern.
Hallo,
alles gute Hinweise, aber der Kern der Sache ist, daß es sich um ein Grundstück handelt, auf dem Gewerbebetrieb grundsätzlich erlaubt ist. Auch wenn der Eigentümer/Betreiber im Einzelfall Verwaltungsakte ignoriert, ändert das nichts daran, daß man nun einmal damit rechnen muß, daß auf einem zum Gewerbebetrieb grundsätzlich zugelassenen Grundstück ein Gewerbebetrieb stattfindet. Man kann sich jetzt an fehlenden Umweltplaketten und Streusalz festbeißen und die Gemeinde und alle möglichen Behörden in Wallung versetzen, aber am Ende wird es dabei bleiben, daß es sich dort ein Gewerbebetrieb niederlassen kann, was in jedem Fall - Streusalz und Umweltplaketten hin oder her - mit den entsprechenden Beeinträchtigungen einhergeht.
Kurz gesagt: da hat jemand mit Zitronen gehandelt.
Gruß
C.
Hallo benny
„Mithin bestand also eine gwerbliche Nutzung dieser Fläche.“
es bestand eine. Die erlösch.
„Man kann nciht auf der einen Seite die Vorteile einer Lage (Wohngrundstücke an Gewerbegebieten oder ähnlichen Lagen sind nun einmal preiswert) nutzen und dann über die Probleme rumjammern.“
Ich wohne in erklärtem naturschutzgebiet „Fränkischer wald“. Das Gewerbe Sägmuehle wurde eingesellt und keine neue Erlaubnis erteilt. Es ist hier weder ein gewerbe- noch ein Mischgebiet. Hier gibt es sonst und aussschließlich nur Wohnhäuser. 7 um genau zu sein. Ehrlich gesagt, kommt das auch beleidigend rueber, denn es war weder preisguenstig noch liegt es in mischgebiet. Es regt nur auf, dass recht nich gleich recht ist und solch ein unrecht, jahreslang von einer instan in die nächse geht um es auszusitzen.