Ich brauche Hilfe... zu Gutachter

Hallo Fories,

jetzt mal in eigener Sache.
Meine Hunde werden durch einen Nachbarn gefüttert. Sie reagieren total auf eine Person , „rufen“ sogar ab und an danach, wenn sie diese Person hören.
Kann „sowas“ ( solche Rektionen der Hunde ) von Gutachtern bestätigt/bescheinigt werden. Würde uns das vor Gericht nützlich sein ?

Danke und Grüße
Margit

Servus, Margit

Bitte mehr Details. Wieso willst du vor Gericht gehen? Weil deine Hunde andere Leute mögen oder aus einem anderen Grund?
Sprich doch mit den Leuten, daß sie bitte deine Hunde nicht füttern sollen. Offenbar mögen die Leute deine Hunde doch. Andere vergiften fremde Tiere.

Gruß Manu

Das hat leider einen anderen Hintergrund, ich habe auch Hunde verloren. Mehr möchte ich dazu im Moment nicht schreiben.

Ich brauche nur die Auskunft, ob Gutachter so etwas bescheinigen können und ob das Sinn macht.

Grüße
Margit

Moin,
hmmm, wenn du nicht ein wenig mehr Info geben möchtest kann man imo dazu nur wenig sagen.
Was soll ein ‚Gutachter‘ denn bescheinigen? Dass Hunde bestimmte Menschen erkennen können? Ich weiß nicht, ob man dazu einen Gutachter braucht, denn wer wollte das bestreiten? Du schreibst ja noch nicht mal, ob die Fütterung mit deinem Einverständnis geschieht…
Und ob das vor Gericht ‚nützlich‘ wäre, hängt von der Fragestellung vor Gericht ab.
…lux

Hallo Margit,

ich denke, das wäre weder ein Fall für einen Gutachter, noch irgendwie beweiskräftig. Die Tatsache, dass Hunde freudig oder in Erwartungshaltung auf Menschen zugehen, sagt nichts darüber aus, warum sie das tun. Es gibt Hunde, die in Erwartung eines Leckerchens jeden wildfremden Menschen anschmachten, als wäre er der Inhalt ihres Lebens.

Würde besagte Person bestreiten, die Hunde angefüttert zu haben, wäre das auf diese Weise nicht zu widerlegen, und in meinen Augen nicht einmal zu entkräften.

Schöne Grüße,
Jule

Kann „sowas“ ( solche Rektionen der Hunde ) von Gutachtern
bestätigt/bescheinigt werden. Würde uns das vor Gericht
nützlich sein ?

Hallo Margit,

wofür eigentlich? Meines Wissens ist Füttern von Hunden keine strafbare Handlung.

Gruss Reinhard

Hallo!
Wenn es um was rechtliches geht, formuliere es doch allgemeiner/beispielhafter und zwar im Rechts-Brett!
(„angenommen A füttert den Hund von B und behaupt dann der Hund hätte ihn gebissen“, „A verlangt Futtergeld von B, obwohl B ihn nie beauftragt hat“ oder irgendsowas…)

wie die Vorredner sagen: ohne konkrete Angabe, was denn überhaupt festgestellt werden kann, wird die Anfrage hier nicht wirklich viel ergeben, sorry…

cu kai