Ich brauche Informationen zur Abgeltungssteuer

Hallo zusammen!

Am Mittwoch schreibe ich eine Klausur über das Thema Steuern…

Unter anderen hat unser Lehrer gesagt, wir müssen eine Systematische Betrachtung der Abgeltunssteuer vornehmen darüber einen Text schreiben.

Nun ist das Problem, ich finde bei google.de nur veraltete Infos bzw. keine guten.

Entsprechend stelle ich die frage, ob jdm. mir ein paar Informationen bezugnehmend auf Folgende Pkt. geben kann…
-Vorteile
-Nachteile
-Auswirkungen

Wie gesagt, die Klausur schreibe ich übermorgen, deshalb bitte ich um schnelle Antworten!

Ich danke schon jetzt für eure Hilfe :wink:

Hallo!

Also für eine KLAUSUR kann ich Dir nicht GENUG
Wissen vermitteln.

Allerdings finde ich die Seite „Abgeltungssteuer“
in Wikipedia als „nicht-so-schlecht“.

alles gute bei der Klausur.

hallo
sehr , sehr gerne beantworte ich diese frage

diese abgeltungssteuer wurde eingeführt als ein sozialdemokrat (Steinbrück) finanzminister war.
begründung : besser 25% auf X wie 45% auf nix

es sollten mit der annonymen abgeltungssteuer von 25%
gelder aus dem ausland zurück ins land geloggt werden.

fakt ist aber: die kapitalisten die vorher nach ihrer steuerprogression besteuert wurden z.B. 45 % die brauchen jetzt nur noch diese pauschale von 25 % zu bezahlen.

es ist ein schlag ins gesicht für den kleinen mann der sein geld mit arbeit verdienen muß.

und eine belohnung für den hochkapitalismus

und man bedenke sowas von der sozialen seite

mit freundlichen grüßen

Manfred

Vielen dank trotzdem :smile:

Hallo Manfred,

vielen dank für deine schnelle Antwort; das sind wirklich gute Fakten, die du mir genannt hast - Danke dafür :wink: .

Wobei; ich habe eine Frage basierend auf deine Antwort. Du hast folgendes geschrieben
>>>es ist ein schlag ins gesicht für den kleinen mann der sein geld mit arbeit verdienen muß.

hallo

die günstigerprüfung bezieht sich auf werbungs bzw vorsorgeaufwendungen
weil jetzt z.B. die krankenkasse voll abgesetzt werden kann aber nicht z.B. KFZ usw.
dann prüft das finanzamt was günstiger ist und geht eventuell zur alten regelung zurück (2005)

wenn man eine einkommensteuererklärung abgibt und die kapitaleinkünfte angibt und unter dem steuersatz von 25% liegt, dann bekommt man natürlich zuviel gezahlte
kapitalertragssteuer zurück erstattet.vorausgesetzt
die originalen steuerbescheinugungen der banken liegen vor.
das alles ändert aber nichts daran, daß einer der bis dato 45% auf seine kapitaleinkünfte gezahlt hat, der braucht nämlich überhaupt nicht anzugeben, weil die steuer mit der 25% pauschale abgegolten ist.(abgeltungssteuer)und das noch annonym.

gruß manfred

Lieber Kevin,

leider kann ich zu diesem Thema nichts aussagen, da mir der Sachverstand großteils fehlt.

Hoffe, dass dir von anderer Stelle geholfen werden kann.

Viele Grüße, TT

Tut mir leid, aber Klausuren sollten schon mit eigenem Gedankengut bewältigt werden.

da bin ich wohl zu spät.

Dankeschön für deine Hillfe Manfred ;D
Die Klausur haben wir heute schon zurückerhalten; ich habe eine 2-
Zu den Teil der Abgeltungssteuer; da habe ich von 20 möglichen Punkte 20 erreicht ;D

Hallo,

sorry für die späte ANtwort war im Urlaub.