Servus,
die in den vergangenen Jahrzehnten vielen Möglichkeiten, das zu versteuernde Einkommen durch Verlustzuweisungen aus allen möglichen Beteiligungen rechnerisch zu drücken, sind auf sehr wenige zusammengeschrumpft. Im Grund besteht derzeit fast nur noch die eine - Beteiligung an Vermietung denkmalgeschützter Objekte.
Allen diesen Modellen war und ist gemeinsam, dass sie die Steuerlast nicht aufhoben, sondern bloß in die Zukunft verschoben. So dass man schon richtig viel Spielgeld ins Spiel bringen musste, um die beginnenden positiven Erträge einer Investition mit Verlustzuweisungen aus neuen Beteiligungen auszugleichen.
Als Person sehr wenig ESt zu bezahlen, ist freilich auch möglich, wenn man seine unternehmerischen Aktivitäten in der Form einer oder mehrerer Kapitalgesellschaften betreibt. Da zahlt dann tatsächlich die natürliche Person bei geringen Bezügen sehr wenig ESt, solang keine Dividenden ausgeschüttet werden - dafür aber die Gesellschaft Körperschaftsteuer. An der Körperschaftsteuer ist in den letzten zehn Jahren viel herumgeschraubt worden, ob die Belastung bei gleichen Erträgen höher oder niedriger ist, lässt sich bloß im Einzelfall rechnen. Derzeit ist sie, zumindest wenn man den Ertrag der Kapitalgesellschaft verfolgt, bis er ausgeschüttet ist - d.h. dem Gesellschafter frei zur Verfügung steht - eher höher als bei Versteuerung der gleichen Erträge im Einzelunternehmen oder Personengesellschaft. Freilich nicht so hoch wie Anfang der 1990er Jahre, wo ich noch bei Körperschaften mit 56 (in Worten: sechsundfünfzig) Prozent KSt belastetes Eigenkapital erklärt habe (was beiläufig auch nicht zum Untergang des Abendlandes führte).
Schlupflöcher gibt es freilich immer noch genug, das ist eine Art Hase-und-Igel-Spiel zwischen Fiskus und einigen Steuerpflichtigen, für die es rentabel ist, hochkarätige Fachanwälte für das Aufspüren und Gestalten von legalen Steuerfluchtmöglichkeiten zu bezahlen. Wenn die Hausmeisterservice und Trockenbau Paul Pachulke Ltd. nach Wegen sucht, ihre Erträge in Dubai (d.h. gar nicht) zu versteuern, wird sie allenfalls Zugang zu irgendwelchen Winkeladvokaten bezahlen können, die das Außensteuergesetz genauso wenig drauf haben wie ihre Gegenspieler beim Fiskus, oder zu irgendwelchen Anlagegangstern, denen als Höchstes der Gefühle der Bus nach Luxemburg einfällt.
Die pauschale Aussage „die Großen zahlen keine Steuern“ ist so nicht richtig, es wird im Gegenteil der Löwenanteil der ESt in D von „Großen“ aufgebracht. Die anderen, die im Rampenlicht und in der Bildzeitung stehen, sieht man halt deutlicher angestrahlt - die im Dunkeln, die mehr oder weniger klaglos Millionengrab um Millionengrab finanzieren, sieht man nicht.
Schöne Grüße
MM