… auch die Verantwortung für das Kind .Die Freundin sagt sie will kein Unterhalt von mir beziehen weil Sie weiß wie ich verdiene.Sie will Nur der Vaterschaftsanerkennung sonst nicht.und Arge2 will Sie auch nicht.das kann Sie auchbeim Jugendamt angeben.muss ich offiziell für das Kind zahlen wenn Sie beim Amt ablehnt.ich bedanke mich für die hilfreichen Anwort
Guten Tag,
Ja, du musst zahlen. Denn die Mutter kann nicht ablehnen, Geld von dir zu erhalten.
MfG
GWS
Wie bereits mehrfach gesagt wurde, kann die Mutter des Kindes nicht auf den Unterhalt verzichten, da es sich dabei um ein Recht des Kindes und nicht der Mutter handelt.
Du bist zur Hälfte dafür verantwortlich, dass dieses Kind existieren wird. Also bist du auch zur Hälfte dafür verantwortlich, dass das Kind eine finanzielle Existenzgrundlage hat.
Sollte die Mutter in Zukunft Sozialleistungen (z.B. Alg2 oder Unterhaltsvorschuss) beziehen, werden sich die entsprechenden Stellen von ganz alleine, ohne weiteres Zutun der Mutter, bei dir melden.
Hallo
Ja, du musst zahlen.
Es kommt dabei allerdings auf dein Einkommen und deine weiteren Verpflichtungen an. Wie das im einzelnen ausgerechnet wird, weiß ich nicht, aber ich denke, das Jugendamt könnte dabei helfen.
Viele Grüße
Hi,
Wie bereits mehrfach gesagt wurde, kann die Mutter des Kindes
nicht auf den Unterhalt verzichten, da es sich dabei um ein
Recht des Kindes und nicht der Mutter handelt.
da hätte ich jetzt noch ne interessierte Frage dazu: angenommen die Mutter würde nie wieder was mit dem Erzeuger des Kindes zu tun haben und wöllte auch nicht, dass selbiger was mit dem Kind zu tun hat - könnte sie dann nicht „einfach“ angeben, dass der Vater unbekannt ist? Oder ist das nicht so einfach wie ich mir das jetzt in meiner Naivität so vorstelle?
*wink*
Petzi
Hallo
… - könnte sie dann nicht „einfach“ angeben, dass der Vater unbekannt ist?
Können kann sie das wohl, aber dürfen darf sie es nicht.
Ich kannte ca. 2 Personen, die es so gemacht haben, das ist aber ziemlich lange her, da war die Einstellung irgendwie noch anders. In einem Fall ging es ganz klar um Sozialleistungen, die bezogen werden sollten und wurden, im anderen Fall wollte frau mit Männern nichts zu tun haben, zum Glück bekam sie eine Tochter. Das war die Märchenprinz- und Lila-Latzhosen-Zeit.
Wie das praktisch abläuft, weiß ich nicht, aber damals war es vermutlich noch einfacher und risikoloser als heute.
Viele Grüße
Hallo Simsy,
Können kann sie das wohl, aber dürfen darf sie es nicht.
Kann man das irgendwo nachlesen, warum sie das nicht darf (bzw. in welchen Situationen sie das vielleicht doch darf).
weiß ich nicht, aber […]
Naja, das hatten wir ja erst derletzt…
*wink*
Petzi
Hallo
Kann man das irgendwo nachlesen, warum sie das nicht darf (bzw. in welchen Situationen sie das vielleicht doch darf).
Wenn sie aufgrund ihrer Mutterschaft oder ihr Kind Sozialleistungen irgendwelcher Art bezieht, ist es ja logisch.
Ansonsten hat doch das Kind ein Recht auf Unterhalt und Kontakt zu seinem Vater. Und der Vater darf doch das Sorgerecht beantragen. Die Ausübung dieser Rechte vereitelt doch die Mutter (sofern sie auch ihm gegenüber das Kind geheim gehalten hat, was ja nicht immer der Fall ist, besonders wenn es um Sozialleistungen geht)? - Also, wenn sie das darf, dann verstehe ich gar nichts mehr.
Es kommt dabei allerdings auf dein Einkommen und deine
weiteren Verpflichtungen an. Wie das im einzelnen ausgerechnet
wird, weiß ich nicht, aber ich denke, das Jugendamt könnte
dabei helfen.
Was er JETZT zahlen muss, hängt vom Einkommen ab. Der Rest zum Mindestunterhalt wird vom Jugendamt vorgeschossen und - bei entsprechendem Verdienst - irgendwann nachgefordert.
MfG
GWS
Was er JETZT zahlen muss, hängt vom Einkommen ab. Der Rest zum Mindestunterhalt wird vom Jugendamt vorgeschossen und - bei entsprechendem Verdienst - irgendwann nachgefordert.
Ich glaube, nachgefordert wird es nur, wenn der Vater flüchtig oder zahlungsunwillig ist. Wenn er kein Geld hat, wird es nicht nachgefordert. Zumindestens kenne ich einen Fall, bei dem es so war; das ist ca. 10 Jahre her.
Viele Grüße
Hallo,
da steht ja auch „bei entsprechendem Verdienst“.
Warum soll der Staat (= die Gesellschaft) zahlen, weil irgendwelche Leute zu doof sind zu verhüten und sich einen Job zu suchen um die Grundbedürfnisse des Kindes zu sichern?
Wenn der Kindesvater nicht zahlen kann, dann muss die Staatskasse bezahlen, also wird sie ein Interesse daran haben herauszufinden, wie seine finanziellen Verhältnisse sind.
Viele Grüße
Hallo
da steht ja auch „bei entsprechendem Verdienst“.
Ja, aber das ist doch so gemeint, dass er dann, wenn er denn später einen entsprechenden Verdienst habe, zurückzahlen müsse.
Und ich meine, habe es jedenfalls einmal erlebt, dass von jemandem, der zur Zeit der UVG-Zahlung kein ausreichendes Einkommen hatte, der Unterhalt nicht hinterher zurückgefordert wird, auch wenn er dann später mal dafür genug verdienen würde. Ihm wurde ausdrücklich gesagt, dass er keine Schulden beim Jugendamt habe, und dass da später keine Rückforderung kommen würde, und es wurde so begründet.
Da in dem Fall wurde bestimmt 8 Jahre lang UVG bezahlt. Um ganz wenig Geld ging es da nicht.
Viele Grüße
Hallo Simsy,
Kann man das irgendwo nachlesen, warum sie das nicht darf (bzw. in welchen Situationen sie das vielleicht doch darf).
Wenn sie aufgrund ihrer Mutterschaft oder ihr Kind
Sozialleistungen irgendwelcher Art bezieht, ist es ja logisch.
sooo ganz logisch sehe ich das nicht.
Was zum Beispiel wenn die Mutter derartig viel Kohle hat, dass sie zwei Dutzend Kinder sozusagen aus der Portokasse wird grossziehen können? Was zum Beispiel wenn die Mutter vergewaltigt wurde und sich entscheidet das Kind auszutragen? Wie ist das bei einer Samenspende wo der Vater ja tatsächlich (bitte korrigiert mich wenn ich mich irre) „unbekannt“ ist? Wie wenn der Vater tatsächlich unbekannt ist (ich erinnere mich da an Fälle aus der schwäbisch-alemannischen Fastnacht wo sich die Mutter beim allerbesten Willen nur noch an die Maske erinnern konnte *g*)?
Es wäre also schön, wenn ich über „das ist doch logisch“ oder „vor vielen Jahren kannte ich mal jemanden, der…“ hinaus eine Quelle hätte, in der ich das nachlesen kann.
*wink*
Petzi
Hi Petzi,
das war gerade vor ein paar Tagen in den Nachrichten:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Staat-zahlt-keinen-Unter…
*auch wink*
Karin
Hallo Karin,
danke für den Link. Allerdings bestätigt das meine Theorie, denn die schreiben ja „Weigert sich eine Mutter, an der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken, gibt es laut Unterhaltsvorschussgesetz kein Geld.“ So weit so klar. Aber wenn die Mutter überhaupt kein Geld will (also weder vom Vater noch vom Staat), darf sie dann sagen, dass der Vater „unbekannt“ ist, obwohl er vielleicht sehr wohl bekannt ist?
Moralische Dinge möchte ich hier aussen vor lassen, denn selbstverständlich ist das nicht nett dem Kind gegenüber - es geht mir rein um’s rechtliche.
*auch wink*
*sehr begeistert wink*
Petzi
Hallo Simsy,
Da in dem Fall wurde bestimmt 8 Jahre lang UVG bezahlt.
das kann gar nicht sein, denn Unterhaltsvorschuss wird nur maximal sechs Jahre lang (innerhalb der ersten zwölf Lebensjahre des Kindes) gezahlt.
Grüße
Billi
Hallo
das kann gar nicht sein, denn Unterhaltsvorschuss wird nur maximal sechs Jahre lang … gezahlt.
Ok, dann eben 6 Jahre.
Viele Grüße