Hallo Klaus,
…Während die einen um den
Lebensunterhalt ihrer Familie bangen müssen, fliegen die
anderen zur Erholung von ihrem Konkurs in die Karibik.
Also mein ehemaliger Chef sitzt jetzt für seinen Konkurs 6
Jahre 9 Monate und der Prokurist sitzt 4 Jahre 6 Monate. Nicht
alle, die ein Unternehmen an die Wand fahren sind danach fein
raus.
Wer so eine Strafe bekommt, der hat wohl auch Betrug am Hals und nicht nur ein Konkursvergehen. Für einen normalen Konkurs gibt es keine Strafe, für eine Konkursverschleppung meist Strafe auf Bewährung. Dort wo es zu urteilen kommt, geht es meist um Betrug, Kreditbetrug, Urkundenfälschung und andere Delikte.
Schneider mußte auch sitzen (weiß nicht wie lange), Schmieder
und Konsorten werden auch sitzen.
Schneider fiel auf den Bauch, da bin ich bis heute überzeugt, dass hier einige einer Bank auf die Anklagebank gehört hätten. Schneider konnte nach meiner Auffassung nicht die Beleihung von Objekten selbst falsch und vor allem alleine vornehmen. Schmieder und Co, also das ist ja kein Konkursvergehen, sondern ein ausgewachsener Betrug mit nicht existierenden Maschinen.
Und „Millionen“ von
Bankroteuren sind nach ihrer Pleite für den Rest des Lebens
auf Unterstützung angewiesen, weil ihnen Ihre Gläubiger mit
einem Titel mindestens 25 Jahre lang hinterher rennen.
Da gebe ich Dir recht, soweit es überwiegend „kleine Handwerker“ oder „kleinere Betriebe“ handelt. Da sind die Eigentümer aber auch meist aus eigener Sicht den Mitarbeitern verpflichtet und geraten über Bankkredite oder mangelnde Aufträge in solche Situationen, wobei sie oft als letzte Hoffnung ihr Privatvermögen einsetzen. Dies hat weder ein Schneider, weder ein Schmieder noch ein Kirch so gemacht. Je größer der Stall, desto sicherer ist das Unternehmen von dem Privatvermögen strikt getrennt.
Und wer einen normalen Konkurs baut und entsprechend vorgesorgt hat, dem passiert nichts und der hat sein Eigentum. Meist ist die Gesellschaft schon so aufgebaut, dass eine bestimmte Haftung über einen bestimmten Betrag ausscheidet oder das PrivatVermögen ist auf eine andere Person übertragen. Wenn natürlich strafbares Handeln vorgeworfen und bewiesen wird, dann geht es an das eigene Vermögen, wenn nicht rechtzeitig die „unschuldige Ehefrau“ vorsorgt wurde. Solche, die natürlich wenige Monate vor dem sich erkennbar abzeichnenden Konkurs ihr Vermögen noch schnell übertragen wollen, haben auch Pech, denn solche Übetragungen werden nicht anerkannt.
Die wenigen Ausnahmen, wie der Chef der Firma Brokat, vor
kurzem Pleite und zur Zeit gerade am „Häuschen bauen“
(Rohbau-Villa für 3 Mio Euro zum Abriss gekauft! um ne neue
x-Zimmer Villa zu bauen) von denen hört man, aber " … die im
Dunklen sieht man nicht! "
Gruss Günter