Ich Eigentumer eines Hauses und im Grudbuch auch e

Guten Tag,
Ich bin eigentümer eines hauses und im grudbuch eingetragen. mein ex partner ist mit mir als darlehnsnehmer bei der bank. mein ex partner will nun ein Insolvenzverfahren für sich machen. ich habe nun angst daß die bank das hausdarlehen kündigt. die bank läßt meinen ex partner nicht aus dem vertrag heraus , da er beamter ist und ich selbständig zu angeblich zu wenig verdiene. die bank hat immer und wird immer ihr geld bekommen. besteht das risiko daß die bank trotzdem das haudarlehen kündigt, wenn mein ex insolvenz macht ? danke für die antwort

Hallo,
komische Situation. Ich sehe aber nicht aus welchem Grund die Bank kündigen können sollte, so lange sie ihr Geld bekommt.
Schwierig könnte es aber werden, wenn der Kredit verlängert werden muß und die Insolvenz bis dahin nicht abgeschlossen ist. Da müste dann wahrscheinlich jemand anderes bürgen.

Cu Rene

Mh… die Bank könnte es durchaus als massive Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse ansehen, wenn ein Kreditnehmer quasi ausfällt und der andere Ihrer Meinung nach zu wenig verdient.

Ich glaube dass hier ein Kündigung seitens der Hausbank durchaus im Rahmen des möglichen liegt.

Gruss HighQ

Hallo,

hierbei handelt es sich um eine „wesentliche verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse“.

Die Bank könne u.U., wenn sie will, schon kündigen.

Aber genaueres kann nur die Bank sagen. Kommt auf die internen Regelungen an.

Hallo,
wäre es vieleicht sinnvoll sich in so einem Fall nach einem Bürgen umzusehen?

Cu Rene

Mehr Sicherheiten ist für die Bank möglicherweise hilfreich.

andererseits sieht die Bank hier ein Problem, dass die Zahlungsfähigkeit nicht gegeben ist.

Eigentlich nützen bei zu wenig Einkommen die besten Sicherheiten nichts, weil keine Bank scharf auf die Verwertung von Sicherheiten ist.

Da der Kredit nun mal schon vergeben ist und eine Zwangsversteigerung nicht wirklich erstrebenswert ist, könnte Sie hier eventuell allerdings etwas positives in der Möglichkeit erkennen.

Das sagen kann jedoch nur die Bank.

Gruss HighQ

Kommt auf die Bank an.

Es gibt 2 Dinge, die die Bank u n a b h ä n g i g voneinander prüft:

  1. Die Bönität
    Hierum geht es in diesem Fall. Hier zählt die Bonität aller Darlehensnehmer und Bürgen. Man müsste halt jetzt mit der Bank ein offenes Gespräch suchen. Das ist schon mal ein positives Signal, wenn man von sich aus auf die Bank zugeht. Entweder dich machen nix, weil bisher gut gezahlt wurde (und damit meine ich IMMER pünklich, für manche sind so 1-2 Rücklastschriften im Jahr noch OK; nicht für die Bank!), Sie wollen einen weiteren s o l v e n t e n Bürgen, usw. Aber wie gesagt: da kann nur die Bank Auskunft geben.

  2. Die Sicherheit
    Hierunter sind z.B. eingetragenen Grundschulden, Abgetretenes Guthaben usw. gemeint.

Das Argument: „Aber die Sicherheiten sind doch ausreichend“ (o.ä.) zählt nicht, wenn nicht gezahlt wird oder die Bonität sich verschlechtert.

Es m u s s beides für die Bank passen.

Ich hoffe ich konnte etwas „Licht“ ins Dunkel bringen.

Gruß