Ich finde keine aktuelle Änderung des BUrlG - heiß

Guten Tag,

ich habe versucht im Internet eine Änderung des BUrlG zu finden, da mein AG behauptet, es hätte sich etwas geändert in Bezug auf § 7 (3) Satz 2.
Konkret darf ich die 4 Tage „Resturlaub“ aus 2009 nicht wie in den letzten Jahren dafür verwenden, um in der 1. Januarwoche 2010 zuhause zu bleiben.
Gibt es tatsächlich eine „strengere“ Neuregelung und wenn ja, kann mir vielleicht jemand eine Internetseite nennen, auf der ich die Änderung nachlesen kann?
Herzlichen Dank für eure Bemühungen!

Hallo

kann mir vielleicht jemand eine Internetseite nennen, auf der
ich die Änderung nachlesen kann?

http://www.gesetze-im-internet.de/index.html

Wenn die Seite des Bundesjustizministeriums nicht mehr aktuell ist, dann weiß ich auch nicht…da wurde aber am BUrlG schon seit 2002 nichts mehr geändert.

Gruß
smalbop

Guten Tag.

Konkret darf ich

… keine konkreten Einzelfallfragen stellen und habe meine Kenntnisnahme dieser Vorgabe durch das Bestätigen der Vorschaltseite auch dokumentiert … FAQ:1129

die 4 Tage „Resturlaub“ aus 2009 nicht wie in
den letzten Jahren dafür verwenden, um in der 1. Januarwoche
2010 zuhause zu bleiben.

§7(1),3 BUrlG: „Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden.“

Bei der bisherigen Regelung handelt es sich also um eine Ausnahme, und euer Alter versucht jetzt lediglich, das BurlG so, wie es schon immer war, durchzusetzen. Das ist erst mal nicht zu beanstanden - jetzt müssten sich die Juristen noch darüber kloppen, ob hier evtl. eine betriebliche Übung entstanden ist und deswegen … aber IANAL und außerdem wird das hier eh bald geloschen, siehe ganz oben.

Gruß Eillicht zu Vensre