Ich finds nicht wieder

hallo liebe wissende,
hier , oder im oberen brett, hat mir jemand auskunft darüber gegeben wie sich die gesetzeslage, hier speziall für die abrechnung des kabelanschlusses in einer mietwohnung, für den vermieter geändert hat.
sinngemäß stand darin, neuere rechnungen verfallen nach einem jahr, so sie denn nicht geltendgemacht wurden, ältere nach 4 jahren.
oder so.
Kann mir jemand noch mal sagen wo ich den text wiederfinden kann.?
google hat mir leider kein ergebnis gebracht.
danke.
t.

hallo, wenn du mir genauer sagen könntest was du genau suchst, dann möchte ich dir auch meine hilfe anbieten.

leider weiss ich aber nicht wo der text steht.

ich kann dir nur meine hilfe anbieten.

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Hallo Tamansari,

hier , oder im oberen brett, hat mir jemand auskunft darüber
gegeben wie sich die gesetzeslage, hier speziall für die
abrechnung des kabelanschlusses in einer mietwohnung, für den
vermieter geändert hat.

Vielleicht bin ich ja völlig auf dem Holzweg, aber wenn Dir jemand Auskunft gegeben hat, hast Du vorher eine Frage gestellt, oder? Falls ja, kannst Du doch einfach unter „eigene Artikel“ nach Deiner Frage suchen, und dann findest Du auch die Antworten.

Gruß
Susanne

sinngemäß stand darin, neuere rechnungen verfallen nach einem
jahr, so sie denn nicht geltendgemacht wurden, ältere nach 4
jahren.
oder so.
Kann mir jemand noch mal sagen wo ich den text wiederfinden
kann.?
google hat mir leider kein ergebnis gebracht.
danke.
t.

was glaubst du was ich gemacht habe ?
t.

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Hallo Highspeed24 !

Danke für deine Antwort. Und dein Angebot. Nehme ich gerne an.
Es geht um die Nebenkostenabrechnung einer Mietwohnung. Und dabei speziell um die Abrechnung des Kabelanschlusses von ish.
Ich habe einen Artikel gefunden, oder hier bekommen, in dem steht das sich die Gesetzeslage geändert hat. Wenn ich das recht erinnere im Jahre 2002.
2002 + 03 beträgt die Verjährung nur noch 12 Monate. Hat der Vermieter nicht abgerechnet muß er den Abschlag zurückzahlen. Vor 2002 beträgt die Verjährung jedoch 4 Jahre.
Jetzt fehlt mir der Link zu diesem Gesetz. Oder wie es sich denn nun genau und richtig verhält.
Würde mich freuen wenn Du mir hier helfen köntest.
Gestern abend habe ich mir die finger wund gegoogelt.
ich habe alles gefunden - nur nicht wonach ich gesucht habe. zum haareausreissen !
t.

Woher sollen wir das wissen?
War es vielleicht der hier:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

War übrigens der sechste von oben in der Liste Deiner Artikel in „Mietrecht“?

Und gehts wieder? Vielleicht maulst Du das nächste mal einfach mal nicht die Leute an, die Dir die richtigen Hinweise geben. Andererseits, warum sollte man bei Dir noch auf eine Verhaltensänderung hofen…?

C.

War es vielleicht der hier:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

War übrigens der sechste von oben in der Liste Deiner Artikel
in „Mietrecht“?

Und gehts wieder? Vielleicht maulst Du das nächste mal einfach
mal nicht die Leute an, die Dir die richtigen Hinweise geben.
Andererseits, warum sollte man bei Dir noch auf eine
Verhaltensänderung hofen…?

Na na na …
Halo exc !
So schlimm wirds wohl nicht gewesen sein. Auf jeden fall hast Du mir auf Anhieb geholfen. Warum ich’s nicht selbst gefunden habe ist mir total schleierhaft. Muß wohl doch am Alter liegen.
Schönes Wochenende
t.

C.