Ich gebe auf, es ist alles so sinnlos

Es hat doch alles keinen Sinn mehr

Hallo zusammen

Heute werde ich hier vielleicht das letzte mal in den Forum schreiben, aber es natürlich weiterhin treu bleiben.

Nun ist die Scheidung seit dem 18. Mai 2006 perfekt, sie hat das Sorgerecht und das Umgangsrecht ruht auf unbestimmte Zeit, weil es meinen Kinder nicht gut geht und sie in therapeutischer Behandlung sein sollen, so teilte es mir zumindest der Richter mit. Ich habe ja auch selbst angeboten, wenn man der Meinung wäre, dass ich eine Gefährdung der Kinder wäre und es ihnen wegen mir nicht gut geht, dass ich mich ganz aus ihren Leben zurückziehen werde.

Sie wollen mich nicht hören und nicht sehen, seit 2 Jahren höre und lese ich das von allen Behörden und der Gutachterin, aber nie von den Kindern selbst, denn immer wenn es doch zu einen, wenn auch nur sehr kurzen Treffen kam, haben sie mich auch immer begrüßt und auch mit mir gesprochen.

Ich sehe einfach keine Chance mehr, dass zur Zeit ein Kontakt mit meinen Kindern zustande kommt, denn selbst Briefe bleiben unbeantwortet und nun hat mir auch das Jugendamt geschrieben, dass es für meine Kinder nicht förderlich wäre, wenn ich ihnen Briefe schreibe und das ich sie mal zur Ruhe lassen kommen sollte, dabei kam der Vorschlag mit den Briefe schreiben von der Verfahrenspflegerin der Kinder und das die Briefe mit Therapeuten zusammen
Gelesen werden sollten.

Seit 2 Jahre bin ich nun gegen die Missbrauchsvorwürfe angegangen. Viel Kommunikation mit den Jugendamt, Hilfe beim Kinderschutzbund gesucht
Einen Anwalt beauftragt, öffentliche Rechtsberatung und Gespräche mit den Väterorganisationen geführt, aber all das blieb erfolglos.

2 Atteste und eine Kinderzeichnung reichten aus um den Kontakt zu meinen Kindern zu zerstören und den Aussagen der Kinder, dass sie mich nicht mehr sehen wollen und nun bin ich eine Kindeswohlgefährdung.

Zwei Jahre habe ich nun beteuert, dass ich meinen Kindern und auch andere Kinder niemals so schlimme Dinge antun würde, aber alles war sinnlos, man sagte zwar des öfteren, das man mich verstehe und auch Verständnis für meine schwere Lage hätte, aber das es nicht an erster Stelle stehen würde, was ich sage
Sondern es nur um das Wohle der Kinder geht.

Wenn es dem Kindeswohle dient, das ein Vater der seine Kinder ganz bestimmt
Nicht misshandelt hat, seine Kinder nicht sehen darf, dann habe ich wohl irgendwie verpasst wie die Rechte hier in Deutschland aussehen.

Selbst all die Urteile die in den Letzten Jahren so gesprochen worden und ich mir aufgeschrieben habe und auch über Kindheitsforschungen wurden mit einem lächeln ignoriert, aber dafür in einen vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten dermaßen negativ beurteilt worden. Wenn es hoch kommt hatte ich mit der Gutachterin 2 Gespräche, eins zum kennen lernen und das zweite mit meiner Exfrau und den Kindern, auch da haben die Kinder mit mir gesprochen und auch gespielt, aber alles wurde nur negativ dargestellt. Insgesamt waren es vielleicht 3-4 Stunden die mich die Gutachterin gesehen hat und stellt in ihren Gutachten ein Täterprofil über mich.

Als ich das Gutachten bewerten ließ, kam die Diplom-Psychologin zu den Ergebnis, dass das erstellte Gutachten mangelhaft war, aber da es leider nicht rechtzeitig fertig werden konnte, wurde es beim Gericht gar nicht erwähnt und verschieben wollte man den Termin nicht, weil es nicht gut für die Kinder sei und das die Bewertung des Gutachtens kein Einfluss auf die Verhandlung hätte.

Die Verhandlung war für das Jugendamt auch so uninteressant, das noch nicht mal jemand von denen anwesend war, ansonsten waren alle da, die lagen da nur ein Brief auf den Tisch das die mit den Gutachten zufrieden waren und keine Notwendigkeit sehen, an die Verhandlung teilzunehmen.

Die Kinderpsychologin, die mich des sexuellen Missbrauch laut Attest beschuldigt und auch Alkoholprobleme vorhält, obwohl sie mich noch nie gesehen oder gesprochen hat, war auch nicht anwesend.

Ich bin seit Juli 2004 arbeitslos habe zig von Bewerbungen gemacht und wie es ja auch meine Pflicht ist alles dem Jugendamt vorgelegt, aber bis jetzt kam
Wenigstens ein kleiner 400,- Euro job raus.

Aufgrund meiner Arbeitslosigkeit bin ich verschuldet und in Insolvenz und kann meinen Kindern daher auch nichts bieten, aber ich soll sie ja leider zur Zeit nicht mehr kontaktieren.

Leider habe ich auch nicht die finanziellen Mittel, das ich mit tolle Anwälte leisten kann, denn ich denke schon, dass mein Anwalt halt nur das erledigt hat was man erwarten kann, bei Selbstbeteiligung hätte es vielleicht anders aussehen können, aber das weiß ich natürlich nicht.

Ich habe mich mit so vielen Leuten auseinander gesetzt wegen Kleinkinder und Erinnerungsvermögen und auch mit so vielen privaten Personen aber fast alles sagen es ist so gut wie unmöglich sich an das 2. Lebensjahr zu erinnern, so steht es auch im Familienhandbuch , aber all das ist eben uninteressant für die Behörden. All diese beigefügten Informationen habe ich auch den Behörden und auch mein Anwalt vorgelegt, aber nichts wurde fand für mich eine Anwendung.

Ich habe alles mögliche was in meiner Situation möglich war versucht und mit finanziellen Mitteln, wäre vielleicht auch mehr möglich gewesen, aber ich bin Pleite, keine Bonität und in Insolvenz, da kann man sich eben keine professionelle Hilfe leisten und so traurig es ist Gerechtigkeit ist eine teure Angelegenheit, die sich nicht jeder leisten kann.

Auch wenn ich Euch nochmals bei allem was mir heilig ist schwöre, dass ich meine Kinder nie Misshandelt habe, werde ich den Kontakt nun abbrechen und abwarten, ob doch irgendwann, eines Tages ein Umgangsrecht statt finden darf,
dass soll ja dann geschehen, wenn die Kinder mit Ihrer Therapie fertig sind, wer weiß wie lange das noch dauern kann.

Ansonsten hoffe ich einfach nur, dass die Kinder eines Tages doch mal zu mir kommen und mich fragen, wie alles so gekommen ist und warum ich nie mehr gekommen bin, diesen Vorschlag habe ich auch von meinen Anwalt bekommen.

Zur Zeit hat meine Frau das Sorgerecht und da ich ja meine Unschuld nicht beweisen kann, aber auch keine Anzeigen gegen mich oder sonstige Ermittlungsverfahren laufen, wird es wohl so bleiben und meine Kinder mich wohl schon vergessen haben. Meine Frau muss mir laut Gericht alle 3 Monate ein Bericht über die Kinder schreiben, (gesundheitlich, Entwicklung, Schule) aber der erste Bericht war alles andere als toll 5 Stichpunkte für jedes Kind.

Ich bedanke mich bei Euch vom ganzen Herzen, dass Ihr für meine Geschichten in den letzten 2 Jahren Interesse gezeigt habt und für die vielen vielen Tips.
Ich wünsche Euch und Euren Kindern das Ihr mit den Umgang mehr Glück habt wie ich und für die Zukunft alles Gute.

Da ich sowieso nichts mehr zu verlieren habe, denn ich habe das wichtigste in meinen Leben ja schon verloren, sende ich Euch gerne bei Interesse
Die einseitigen Atteste und selbst die Gutachten zu, vielleicht ist es dann einfacher für Euch das alles nachzuvollziehen.

Euer Jens

Erinnerungen
Warum die Kindheit verloren geht
Die wenigsten Leute erinnern sich an das, was sie vor ihrem 4. Lebensjahr erlebt haben. Warum ist das so?

Arbeiten unsere Hirnhälften gut zusammen, bleiben Ereignisse haften
Foto:smiley:igital Vision
Amerikanische Forscher sind der Lösung auf der Spur: Die Verbindung zwischen den Hirnhälften spielt eine wichtige Rolle.
Als Balken (Corpus callosum) wird der Teil des Gehirns bezeichnet, der die rechte und die linke Gehirnhälfte miteinander verbindet. Dieser spielt eine wichtige Rolle bei der Fähigkeit, sich an bestimmte Ereignisse, Abläufe zu erinnern. Interessant: es scheint einen genetischen Zusammenhang mit der Linkshändigkeit von Menschen zu geben. Je mehr Linkshänder in einer Familie vorkommen, um so stärker ist diese Erinnerungsfähigkeit – die auch episodisches Gedächtnis genannt wird – ausgeprägt. Im Gegenzug wird die semantische Erinnerung, bei der es um erlerntes Wissen geht, offenbar nicht durch den Balken beeinflusst und hat auch keinen Bezug zur Händigkeit.

Ereignisse bleiben haften, wenn die Hirnhälften zusammenarbeiten
US-Forscher um Stephen Christman von der Universität von Toledo untersuchten 180 Rechtshänder darauf, wie gut sie sich Ereignisse (Szenen wie beispielsweise einen morgendlichen Zusammenstoß zweier Personen) merken konnten. Dabei stellte sich heraus, dass diejenigen, in deren Familie Linkshänder häufig sind, derartige Vorkommnisse besser speichern als jene, in deren Familie hauptsächlich Rechtshänder leben.

Linkshänder in der Familie? Dann können Sie sich wahrscheinlich gut erinnern!
Da der Balken für die Zusammenarbeit der Hirnhälften verantwortlich ist, gehen Stephen Christman und seine Kollegen davon aus, dass die Vererbung der Händigkeit mit der Größe des Balkens in Zusammenhang steht. In Familien mit vielen Linkshändern ist der Balken auch bei den Rechtshändern offenbar besser ausgeprägt als in Familien, in denen Linkshänder selten vorkommen.

Ohne ausgebildeten Balken keine Erinnerung
Und quasi „nebenbei“ wurde den Wissenschaftlern nun auch klar, warum sich die Menschen fast nie an das erinnern können, was ihnen als Kleinkind widerfahren ist. In den ersten Lebensjahren müssen sich die Nervenfaserbündel des Balkens erst heraus bilden, die das Zusammenwirken der Gehirnhälften fördern. Auch die schützenden Scheiden sind dann noch im Entstehen. Erst wenn dieser Prozess abgeschlossen ist – etwa um das vierte Lebensjahr herum – beginnen sich Kinder an weiter Zurückliegendes bewusst zu erinnern.

Wichtige Stufen der weiteren Gehirnentwicklung sind beispielsweise:
• Erst im Alter von drei, vier Jahren kann auf das Gedächtnis zurückgegriffen werden. Erfahrungen und Erlebnisse aus den ersten Lebensjahren können noch nicht so in das Langzeitgedächtnis abgespeichert werden, dass sie auch wieder aufgerufen werden können. So gibt es keine Erinnerungen an die ersten drei, vier Lebensjahre (infantile Amnesie) und nur wenige an das 5. und 6. Lebensjahr.
• Etwa ab vier Jahren verbessert sich allmählich die Kommunikation zwischen linker und rechter Hemisphäre. Dies ermöglicht die Integration der analytischen und der intuitiven Seite des Kindes. Er wirkt klüger, kann nun zwischen Schein und Wirklichkeit unterscheiden, erkennt die Andersartigkeit der Gedanken und Beweggründe anderer Menschen und kann sich in Rollen hineinversetzen.
• Mit sechs Jahren beginnt eine neue Phase intellektueller Reife: Da sich das Kind zunehmend selbst beherrschen, die eigenen Gefühle kontrollieren und die Bedürfnisbefriedigung herausschieben kann, kann es sich besser konzentrieren und zielgerichtet lernen. Die zunehmende Reife der Stirnlappen erleichtert logisches Denken, Urteilsfähigkeit, Rechnen und „vernünftiges“ Verhalten.
• Bei 6- bis 12-jährigen Kindern vermehrt sich die graue Gehirnsubstanz auch stark in den hinteren Hirnregionen: Die sprachlichen Fähigkeiten und das räumliche Vorstellungsvermögen werden besser. (www.Kindergartenpädgogik.de)

Gehirn & Nervensystem / Entwicklung des Gehirns

Erinnern und Lernen

Bereits Babys besitzen die Fähigkeit sich zu erinnern. Allerdings bleiben Erlebnisse bei 6 Monate alten Säuglingen lediglich 24 Stunden im Gedächtnis. Sind sie 9 Monate alt, steigt das Erinnerungsvermögen auf 1 Monat an. In den nächsten Monaten und Jahren nehmen diese Erinnerungszeiträume weiter zu. Die Entwicklung eines Langzeitgedächtnisses, das uns erlaubt, Erlebnisse und Erfahrungen, die Jahre zurückliegen, zu erinnern, dauert aber noch einige Zeit. Deshalb gibt es an die ersten drei bis vier Lebensjahre keine Erinnerung und meist nur wenige an das 5. und 6. Lebensjahr. Mit etwa 6 Jahren setzen weitere wichtige Prozesse ein. Im vorderen Bereich der Großhirnrinde entwickelt sich zunehmend die Fähigkeit zu logischem Denken, Rechnen und „vernünftigem“ bzw. sozialem Verhalten, das sich an Erfahrungen orientiert. Auch die sprachlichen Fähigkeiten und das räumliche Vorstellungsvermögen, für die der hintere Bereich der Großhirnrinde zuständig ist, werden besser. Ab dem 10. Lebensjahr wird das Gehirn dann optimiert. Nur die Nervenverbindungen bleiben erhalten, die häufig gebraucht werden, die übrigen verschwinden. Im weiteren Verlauf des Lebens kann die komplexe Struktur des fertig entwickelten Gehirns in gewissen Grenzen umgebaut und umfunktioniert werden. Sterben Nervenzellen durch Alterungsprozesse, Erkrankungen oder andere Einflüsse ab oder sind sie in ihrer Funktion gestört, können häufig andere Bereiche des Gehirns ihre Aufgabe zumindest teilweise übernehmen. Das Gehirn und Nervensystem ist somit ein bis ins Alter flexibles, anpassungsfähiges, vor allem aber trainierbares und lernfähiges Organ.

Der bloße Verdacht sexuellen Mißbrauchs des Kindes durch den nicht sorgeberechtigten Elternteil - der sich auf mehrfach deutbare Beobachtungen der Mutter und auf in ihrer Glaubwürdigkeit zweifelhafte Äußerungen der Kinder gründet - rechtfertigt nicht regelmäßig den Ausschluß seines Umgangsrechts.
Abzuwägen ist das Risiko des sexuellen Mißbrauchs auch gegen den Folgeschaden eines Kontaktabbruchs für die Entwicklung des Kindes. Je geringer das Gericht das Risiko eines sexuellen Mißbrauchs veranschlagt, um so schützenswerter sind die Belange des Umgangsberechtigten und das Interesse des Kindes an der Aufrechterhaltung und Pflege der Beziehung zu ihm. OLG Stuttgart 29.9.93 - 16 UF 222/93 - FamRZ 1994, 718 (m. Anm. Storsberg, FamRZ 1994, 1543)

Das zur Regelung des Umgangsrechts angerufene Familiengericht muß im Regelfall entweder Umfang und Ausübung der Umgangsbefugnis konkret regeln oder, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist, die Umgangsbefugnis ebenso konkret einschränken oder ausschließen; es darf sich nicht auf die Ablehnung einer gerichtlichen Entscheidung beschränken." In den Gründen heisst es unter Ziffer 3. a.): „Der völlige Ausschluss des Umgangs auf Dauer als der einschneidendste Eingriff darf nur angeordnet werden, wenn der Gefährdung des Kindes durch eine blosse Einschränkung des Umgangsrechtes und dessen sachgerechte Ausgestaltung nicht ausreichend vorgebeugt werden kann (vgl. Senatsbeschluss v. 12.7.84 - IVb ZB 95/83 -, FamRZ 1984, 1084, m.w.N.)“ BGH 27.10.1993 - XII ZB 88/92 - FamRZ 1994, 158 [So u. a. auch OLG Frankfurt 26.9.00 - 5 UF 162/00 und so auch Pfälzisches OLG Zweibrücken 3.4.03 - 5 UF 216/02]
Lediglich schwerwiegende Gründe geben dem Familiengericht die Befugnis, das Umgangsrecht aus Gründen des Kindeswohls einzuschränken oder auszuschließen, § 1634 Abs. 2 S. 2 BGB. Auf die bloße Willensäußerung der 4 und 6 Jahre alten Kinder kann es dabei nicht wesentlich ankommen. Nach gesicherten familienpsychologischen Erkenntnissen (vgl. etwa Klenner, FamRZ 95, 1529 ff.) neigen Kinder dieses Alters in aller Regel in der Trennungsphase dazu, ihren Loyalitätskonflikt zu den streitenden Eltern dadurch zu bewältigen, daß sie sich mit den Wünschen und Vorstellungen des betreuenden Elternteils identifizieren. (…) Die Antragsgegnerin muß sich die Frage gefallen lassen, ob sie ihrer Erziehungsverantwortung gerecht wird, wenn sie nicht verhindern kann, dass beide Kinder auf die Ankündigung des ersten Zusammentreffens mit dem Vater mit einem Fieberanfall reagiert haben. OLG München 22.3.96 - 16 WF 650/96 - OLGR München 1996, 239

Das Umgangsrecht der Eltern mit ihrem leiblichen Kind kann nur dann vollständig ausgeschlossen werden, wenn dies als äußerste Maßnahme zur Abwendung einer konkreten Gefährdung der körperlichen oder geistig-seelischen Entwicklung des Kindes unabwendbar ist und keine anderen Mittel zum Schutze des Kindes verfügbar sind. Die gerichtliche Entscheidung muß diese Prüfung nachvollziehbar darlegen. OLG Köln 28.11.96 - 16 Wx 209/96 - FamRZ 1997, 1097
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Eine nicht alleinsorgeberechtigte Mutter ist bei Verdacht sexuellen Mißbrauchs eines ehelichen Kindes durch den Vater wegen des Gesamtvertretungsgrundsatzes des BGB § 1627 nicht allein befugt, das Kind medizinisch und/oder psychologisch untersuchen zu lassen
• 2. Wegen der erheblichen Bedeutung für das Kind bedarf es in diesem Fall gem. BGB § 1628 Abs. 1 einer Entscheidung des Vormundschaftsgerichts, das auch Maßnahmen nach BGB § 1666 treffen kann.

• Vor einer solchen Entscheidung sind beide Eltern stets persönlich anzuhören, ggf. auch das Kind.
4. Bei der Kindesanhörung ist im Hinblick darauf, daß ggf. strafrechtliche Vorwürfe gegen den Vater erhoben werden, StPO § 52 Abs. 2 zu beachten. Die berechtigte Aussageverweigerung des Kindes erlaubt auch im FGG-Verfahren wegen der Konkurrenz zu StPO § 52 Abs. 2 keine Exploration durch einen Sachverständigen mehr.
5. Begutachtungen, die entgegen diesen Rechtsgrundsätzen vorgenommen werden, unterliegen entsprechend StPO § 252 einem Verwertungsverbot.
DAVorm 1995, 1005-1009
FamRZ 1995, 498-500
ZAP EN-Nr 518/95

Hallo Jomy,

Es hat doch alles keinen Sinn mehr

Du bist nicht alleine
http://www.geschichte-eines-vaters.de/index.htm

alles Gute für Deine Kinder und Dich.

Gruß
Markus Vater von 3 Kindern

Hallo Jens,
eigentlich war ich auf der Suche nach Infos zur Schulranzensuche…

Dein Beitrag hat mich sehr berührt, auch wenn ich Deinen Weg hier
im Forum nicht verfolgt habe.

Auch wenn „Recht“ nicht gleich „Gerechtigkeit“ bedeutet und auch,
wenn Du vielleicht zunächst alle Wege gegangen bist, die Du gehen
konntest…gib nicht auf, jedenfalls nicht innerlich.

Sie werden kommen, irgendwann (so traurig es sein mag) und sie
werden Fragen stellen.
Falls Du es nicht schon getan hast, kann der http://www.vafk.de/forum.htm
vielleicht ganz hilfreich sein. Im „Forum selbst“ findet man(n) sicher
Trost.
Ich bin als „Zweitfrau“ im Zweitfrauenforum und - wie Markus schon
sagte - es tröstet etwas, wenn man weiß, dass man nicht alleine ist.

Alles Gute für Dich,
Christine

Hallo Jens

hier im Forum http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?.. findest Du einen grandios bejubelten Artikel, der die gesellschaftlichen Lebensverhältnisse, unter denen Du so leidest, lobpreist und den angeblich finsteren Jahrtausenden allgemeinen Unglücks gegenüberstellt, aus denen die Menschheit erst vor ca. 30 Jahren befreit worden sei. Der Autor ist afaik geschieden, allein, ohne Kontakt zu seinen beiden Kindern.

lg

w

Link geht nicht - bitte richten! (owT)
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Gender Studies -> Frau Herman hat recht -> Re:Überkommene lebensentwürfe