Ich, geschieden, fristen für unterhaltsklage

Ich, nach 14 jahre ehe geschieden, zahle unterhalt an mein kind nach düsseldorfer tabelle und der unterhalt ist auch tituliert. Für meine ex zahle ich keinen unterhalt. Sie wollte mich verklagen. Habe aber nach dem ersten schreiben von ihrem anwalt, mit androhungen, jetzt schon über zwei monaten nichts gehört. Auf nachfrage bei ihr heisst es, das alles beim anwalt ist. Habe keine weiteren info’s.
Gibt es da fristen zur klage, da ich seit mai kein unterhalt für sie zahle sondern nur fürs kind?
Wie lange sollte ich warten, um selbst nachzuhaken? Schlafende hunde sollte man ja nicht wecken.

Dankeschön im voraus.

Sorry, nicht mein Gebiet. bitte weitersuchen. mfg ieefixer+

wie alt ist Ihr gemeinsames Kind? Über drei Jahre alt?
Dann brauchen Sie für Ihre Ex gar nichts bezahlen. Wenn die Kinder über drei Jahre alt sind sieht der Gesetzgeber vor, dass man selber für seinen Unterhalt arbeiten gehen muss. Wenn Ihr Kind nicht krank ist, sondern ganz zeitgemäß entwickelt, muss die Mama wohl selber arbeiten gehen.
Sie wird schon wissen, warum sie nicht klagt. Der Anwalt würde das machen, denn der bekommt immer sein Geld, ob er gewinnt, oder verliert und rechnet sich nach dem Streitwert.
Ihre Ex tut also gut dran nichts zu machen. Kostet nur Geld.
Also Ruhe bewahren, sie wird nichts machen.

Hallo,

ein rückwirkender Unterhalt kann ab dem Zeitpunkt der ersten Geltendmachung gefordert werden; sprich dem 1. Schreiben des Anwalts, wenn denn Unterhalt für die Ex fällig wird. Ward ihr verheiratet? Hat sie eigenes Einkommen? Fragen, die absolut wichtig sind.

LG

mein sohn ist 7 1/2 Jahre alt und geht in eine Ganztagsschule. D.h. er hat eine betreuung bis 18 uhr. Meine ex geht in dieser Zeit von 9-17:30 uhr zwar arbeiten, aber nur auf 465 euro auf papier. Dies ist zwar nicht ganz kocher, aber andere institute (Zoll, Finanzamt, Rentenkasse, Jugendamt) hat es nicht interessiert. Ich habe bis zur scheidung regelmässig gezahlt. 3 Jahre lang, da die scheidung lange dauerte.

Ich war 14 Jahre verheiratet bis zur trennung. Mein sohn ist 7 1/2 Jahre alt. Sie hatte nicht durchgehend einen job. Bin schon 4 jahre von ihr getrennt und die scheidung hat 3 jahre gedauert. 1 jahr zeit trennungszeit musste ich warten um die scheidung einreichenzu können. seit mai 2012 geschieden. Die ganze zeit habe ich regelmäßig den ehegattenunterhalt gezahlt. ab scheidung nicht mehr. Jetzt arbeitet sie auf 465 euro von 9-17:30 uhr da mein sohn eine ganztagsschule besucht. Er wird nach dem unterricht noch bis 18 uhr betreut.

hm … es könnte sein, dass noch ein geringer Anspruch auf „Aufstockungsunterhalt“ besteht, da das Kind noch sehr jung ist. Entscheidungen der Gerichte sind da sehr einzelfallabhängig individuell und abhängig von einer Vielzahl von Details. Ich würde erst einmal eine weitere Nachricht ihres Rechtsanwaltes abwarten.

LG

ist wieder mal klar. Es ist ja einer da, den man dazu bringen kann zu zahlen, ohne das der Staat zahlen muss.

Wenn der Staat ihr Geld geben würde, dann würde schnellstens Madamme arbeiten müssen.
Fakt ist, wenn die gemeinsamen Kinder über drei Jahre sind, muss sie selber und kann dieses doch auch gut machen, sich ihren Unterhalt selber erarbeiten.
Erst wenn der Richter Sie dazu verklagt, dann müssen Sie zahlen. Der Richter wird kaum glauben, dass sie den ganzen Tag arbeitet und nur so wenig verdienen soll. Sie wird es bestimmt nicht zu einer Klage kommen lassen.

schlimmstenfalls müssten Sie den Unterhalt nachzahlen. Wobei Trennungsunterhalt nur ein Thema bis 2 Jahre ist und sofern das Kind kein Kleinkind mehr ist muss sich Ihre Ex eine Arbeit suchen.

hallo,
abwarten,aber geld weglegen

lisa

du bist verpflichtet nur 1 jahr nach der trennung ihr unterhalt zu bezahlen,mehr nicht.neues gesetz,hab die scheisse gerade selber am hals.geh es locker an und warte es ab
mfg

Hallo

warte einfach ab.
für die Dame gibt es doch keinen Grund,das sie nicht Arbeiten gehen kann oder?

Tschüß alles gute

Hallo,

normalerweise wird während des Scheidungsverfahrens vom Unterhaltsberechtigten der nacheheliche Unterhalt eingefordert. Im Scheidungsurteil wird er dann tituliert.

Evtl. (weil mir nähere Infos fehlen) ist die „Unterhaltskette gerissen“, falls es keinen Unterhalt für die Zeit bis zur Scheidung gegeben hat.

Ansonsten gibt es halt Anwälte die sind die reinsten Schlafmützen und lassen sich mit allen viel Zeit. Vielleicht hat die Exe ja so ein Exemplar.

Allerdings gilt die Aufforderung zur Unterhaltszahlung als „Inverzugsetzung“, was bedeutet, dass der Unterhalt bis zu diesem Zeitpunkt nachbezahlt werden muss (wenn der Richter eine Unterhaltsberechtigung feststellt).

Gruß

Hallo,

ich würde mir auf jedenfall selbst nen Anwlat nehmen und mich beraten lassen. der gegenseite kann man selten vertrauen.

LG und Alles Gute.

Ich würde das auf mich zukommen lassen. Informiere dich über das Scheidungsrecht und, falls noch keine weiteren Ansprüche gekommen sind, vergiss es. Anwälten kochen gerne sehr heiß. Es empfiehlt sich jedoch immer, eine Rechtsschutzversicherung einzugehen.

Hallo

Das kann grundsätzlich lange dauern, eine genaue Frist kenne ich nicht, wird dir aber ein Anwalt verraten können. Sorry für die kurze Antwort

Gruß