Ich hab 2006 einen Telefonvertrag nicht erfüllt, kann man mich dafür heute noch belangen?

Es handelte sich um einen Telefonvertrag mit Kabel Deutschland. Ich weiß heute dass es dumm war, aber ich hatte sehr wenig Geld und war mit der Situaton überfordert.

Vor 2 Wochen war dann der Brief von der Anwaltskanzlei im Briefkasten. Ich habe geschrieben dass ich erst eine datierte Auflistung sehen will bevor ich irgendetwas unternehme.

Der erste Posten des Dienstleistungsvertrags ist auf den 15.12.2006 datiert und zieht sich bis zum 15.06.07. Danach sind alles Mahngebühren/Auskünfte etc.

Der Betrag ist mittlerweile bei um die 1000€. Ich habe als Student gerade mal 500€ im Monat (wovon ich noch Miete usw. zahle) und kann nicht mal Ratenzahlung leisten…

Ich hab mich jetzt soweit wie Möglich schlau gemacht. Nach §215 BGB verjährt etwas innerhalb von 3 Jahren, insofern kein Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet ist (ist es nicht). Gilt das auch in diesem Fall?

Es wäre Genial wenn mir jemand helfen würde!

P.S.: für einen Anwalt fehlt mir das Geld, sonst hätt ich das längst gemacht.

Tut mir Leid, lieber Felix, hab keine Ahnung wie das zu bessern wäre!

MfG
CM

a habe ich keine Ahnung

Hallo Felix,
ich müsste wissen, ob der Vertrag überhaupt gekündigt ist. Dann müsste ich außerdem wissen, welche Forderungen geltend gemacht werden. Sind das monatliche Telefonrechnungen? Oder ist der Vertrag vom Anbieter gekündigt und wird einfach die Schlussrechnung verlangt? Bei der Verjährung ist es so, das man zum Ende des Jahres der Forderung geht und dann noch volle 3 Jahre dazu rechnet. Eine Forderung aus 2006 ist demnach am 1.1.2010 verjährt. Eine Forderung aus 2007 am 1.1.2011. Du kannst ja einfach mal die Verjährung geltend machen. Dann soll dir der gegnerische Anwalt erklären, wieso die Forderung nicht verjährt ist. (Text: Hiermit mache ich die Einrede der Verjährung für Ihre Forderung geltend. Sollten Sie einen Mahnbescheid beantragen, werde ich Widerspruch einlegen. MfG)
Versuche es einfach. Su hast nichts zu verlieren damit. Sollte die Forderung nicht verjährt sein, gilt es, die Aufstellung auf nicht erstattungsfähige Kosten und Fantasiegebühren zu überprüfen, die du nicht schuldest. Du kannst aber auch zu einer Schuldnerberatungstelle gehen, die die Unterlagen sichtet und dir kostenlos hilft.
Viele Grüße
Micha

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Hallo Micha,

ich war damals so doof und hab mich um nix gekümmert. Es gab aber eine Kündigung von Seiten Kabel Deutschlands glaub ich… Aber sicher kann ich nix sagen, ich hab nix aufgehoben. Die Posten sind als laufende Vertragskosten aufgestellt (bis einschließlich Juni 2007), das kann aber auch ein Trick sein um der Verjährung zu entgehen.
Und dann isses ja auch so dass in der Zeit von Kabel Deutschland ja keine Leistung erbracht wurde, weil die mir ja alles abgestellt haben. Ich hab auch schon überlegt einfach mal damit zu einer Rechtschutzversicherung zu gehen und zu fragen ob die den Fall übernehmen wenn ich mich Versichere.

Auf jeden mal ein dickes Dankeschön für die kompetente Hilfe!!!