Ich hab eine Strom nachzahlung von 2010 bekommen. Muß ich die jetzt noch Bezahlen (2012).MFG
Ja. Wohl bis 31.12.2012 ist diese Forderung möglich. Ich bin aber kein Anwalt.
Grüße. Ben
Ich hab eine Strom nachzahlung von 2010 bekommen. Muß ich die
jetzt noch Bezahlen (2012).MFG
Kurz gesagt …
Energieversorger können bis zu 3 Jahre im Nachhinein, Rechnungen ausstellen bzw. korrigieren und bei Bedarf, die Forderungen auch gerichtlich einklagen.
Meine Empfehlung: BEZAHLEN !!!
Mit internetten Grüßen,
A. Schmidt
Online … http://www.stromkunde.info
damit kenn ich mich leider nicht aus
Danke
Vielen Dank.