Ich hab einen schaden verursacht, welche meiner Versicherung zahlt?

Ich war beim kochen von Obst.
Einen Augenblick war ich durch das klingeln des Telefons abgelenkt.Schon kochte der ganze Obstsaft über, lief über die Arbeitsplatte in alle Schubkästen und verteile sich auf dem Boden.
Durch die Feuchtigkeit löst sich jetzt teilweise die Oberfläche der Küche.
-Küche ca.8jahre alt
-Neuwert ca.6500 euro
Zahlt da eine Versicherung, wenn ja welche?

Danke

Hallo Tom48,
hier stellt sich erstmal die Frage ist es deine eigene Küche oder die Küche eines/deines Vermieters?
Deine Wohnung/Haus/Küche = KEINE Versicherung.

Wurde Eigentum von jemand drittem (Vermieter) geschädigt könnte dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein.

Das man einen Topf vom der Kochstelle ziehen soll wenn es an der Tür oder am Telefon klingelt (es könnten ja auch schlechte nachrichten überbracht werden und man gerät in einen Schockzustand) ist allgemein bekannt und könnte als grobe (nicht einfache) fahrlässigkeit ausgelegt werden.

Bei der Haftpflichtversicherung wird eigentlich nur der Zeitwert ersetzt. Dieser errechnet sich aus Alter und Abnutzung gepaar mit der Lebenerhaltungsdauer des geschädigten/zerstörten Gegenstandes. Sind reparaturen möglich werden diese als Grundlage zur Entschädigungsberechnung herangezogen.

Es gibt auch Verträge, wo Miete/Leihe/Pacht ausgeschlossen sind. Das hilft erstmal nur zum Hörer greifen und den Schaden melden so wie er sich wirklich zugetragen hat und bei der Zeitangabe nicht lügen (wie lange man von der Kochstelle abwesend war…)

NEIN! Eigenschäden sind nicht versichert.

Nein, das zahlt keine Versicherung. Abgesehen davon, habe ich ein Problem mit dem von Dir geschilderten Schadenbild. Wenn Du nach dem Überkochen alles wieder ordentlich sauber gemacht hast (wovon ich ja mal ausgehe, alles mit Wasser ausgewischt und trockengewischt hast, wieso soll sich jetzt die Oberfläche der Küche ablösen? Kann ich mir nicht vorstellen. Aber nichts für ungut - ich bin kein Schadenspezi. Aber rechne lieber nicht damit, dass Dir die Geschichte so jemand abkauft.

bei selbstverschuldeten Schaden zahlt meines Wissens keine Versicherung. Die Haftpflichtversicherung würde nur zahlen, wenn Sie bei einem anderen einen Schaden verursacht hätten und natürlich umgekehrt.

Hallo,

ganz schön ärgerlich. Ich gehe mal davon aus, dass die Küche Dir gehört. Dann musst Du leider den Schaden allein bezahlen, weil weder die Hausrat- noch die Privathaftpflichtversicherung dafür zuständig ist. Man kann sich ja schließlich nicht selbst haftpflichtig machen. Die Hausratversicherung deckt nur Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm und Leitungswasser (das Wasser muss aus einer Leitung kommen, nicht aus einem Topf).
Ich hätte Dir gern positiver geantwortet.
Hoddel

Hallo Tom48, kann ich dir leider nicht genau beantworten. Musst du mal deine Versicherung ansprechen.
Es ist entweder die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung zuständig. Also wenn du die Küche selbst angeschafft hast (sie also nicht Teil einer Mietwohnung ist) müsste es eher die Hausratversicherung sein. Allerdings zahlt diese bei grober Fahrlässigkeit nicht.
Ggf. kannst du hier noch Artikel finden, die dir helfen:
www.fachinformationen-versicherungen.de
Viel Erfolg und viele Grüße

Einen Schaden an der EIGENEN Küche (diese zählt in der Regel als „Inventar“) wird in diesem Fall nicht durch eine Versicherung übernommen.
Dies hat die folgenden Gründe:
A) Eine Leistung aus einer Hausratversicherung (Neuwertentschädigung) würde nur für „bestimmungswidrig aus dem Leitungssystem ausgetretenem Leitungswasser“ erfolgen. Die genaue Definition hierüber variiert zwar geringfügig von Versicherer zu Versicherer, Obstsaft beim Einkochen zählt hier aber definitiv NICHT.
B) Eine Leistung aus einer Haftpflichtversicherung (Zeitwertentschädigung) erfolgt ebenfalls nicht, da Sie sich in ihrem Falle selbst geschädigt haben. Eine Entschädigung durch eine Haftpflichtversicherung erfolgt in Hinblick auf §823 BGB nur bei der Schadenverursachung gegenüber einem unbeteiligten Dritten.

Daraus folgt aber auch:

Haben Sie die Wohnung gemietet, erfolgt für Schäden an der Mietsache (NUR am Gebäude/Wohnung!!!), bei vorhandener Deckung für Mietsachschäden in der Haftpflichtversicherung, eine Regulierung nach dem Zeitwert für diese.

Haben Sie die Küche mitgemietet, könnte ebenfalls eine Entschädigung für diese erfolgen (Ist aber eher unwahrscheinlich und hängt von der Sichtweise/Kulanz des Versicherers ab)

Hallo,

evtl. zahlt die Hausratversicherung. Bitte im Vertrag nachlesen.

Gruß
Josch

Hm leider kenn ich mich auch nicht in allen Sparten aus. ich würde es bei der Hausrat mal einreichen und kucken was passiert…

sorry daß ich nichts schlaueres beisteuern kann.

Hallo Tom48,

wenn es sich um eine Einbauküche handelt dann bezahlte die Hausratversicherung.

Gruß
Lohmes

Nein, leider gibt es keine Versicherung, die einen solchen Schaden zahlt. Haftpflichtversicherung: kommt hier nicht in Frage, weil die Haftpflichtversicherung grundsätzlich nur Schäden bezahlt, die man ANDEREN zugefügt hat. Und die Hausratversicherung, die du hier evtl. meinst zahlt nur bei Brand, Einbruch/Diebstahl oder Leitungswasserschäden.

Tut mir sehr Leid, das muss eine ungeheuer klebrige Angelegenheit gewesen sein.
Trotzdem, ganz liebe Grüße
Anni

Nein…da es kein leitungswasser schaden ist, kein sturm, hagel, einbruch diebstahl schaden somit kommt die hausrat versicherung nicht auf…sie können es zwar versuchen…aber würd wohl sicher abgelehnt…wenns eine fremde wohnung war können sie es über ihre haftpflichtvers. versuchen.

lg

plappermaul

Hallo, mir fällt da leider wenig ein. Eine Möglichkeit wäre mit Fragezeichen. Ist die Küche Eigentum des Vermieters,dann wäre ev. über die Privat haftpflicht über Mietsachschäden was zu machen. Probieren. mfg K heinz

Da bin ich mir sehr unsicher.
Mir ist ein Ersatz eines solchen Schadens bisher
Nicht bekannt. Ohne Garantie behaupte ich mal das es nicht versichert ist. Ein Eigenschaden. Eine versicherte Gefahr kann ich nicht erkennen. Kommt auch darauf an was Ihr Versicherer mit Ihnen vereinbart hat. Bitte fragen Sie in der Schadenabteilung nach.

Es sei denn die Küche ist vom Vermieter, dann wäre eine Prüfung als Mietsachschaden möglich. Hörte sich jedoch nach Ihrer eigenen an.

hallo, entschuldige wenn ich heut erst antworte aber ich war 4 monate im krankenhaus. Meines Erachtens ist

dieser schaden von keiner versicherung ablösbar in sachen schadenregulierung, da kein feuer massgebend war
und du dein eigenes eigentum beschadigt hast zahlt auch keine evtl. bestehende haftpflichtversicherung. Um aber sicher zu gehen empfehle ich die den user „keki“ ER IST experte. gruss