… knappen hälfte des gemeinsamen Hofes. Der Verkäufer wohnte mir gegenüber, wir nutzten einen gemeinsamen Hof. im Notarvertrag und später im Grundbuch ist mir ein Fahr-Gehrecht für den gesamten Hof eingeräumt worden. 2007 hat er sein Haus an einen neuen Besitzer verkauft. Dieser baute 2010, trotz meiner rechte und Ankündigung dagegen zu klagen einen Zaun auf der Grundstücksgrenze. Nun kann ich mit meinen Fahrzeug nicht mehr wenden sondern muss eine Strecke rückwärts fahren. Es ist ein Transporter und meine Frau fährt damit auf grund der Enge nicht rückwärts auf die Strasse bzw. rückwärts rein. Ich habe mein Recht nur zum wenden genutzt und bin nicht unnötig über das Nachbargrundstück gefahren. Darf er diesen Zaun überhaubt bauen?
eine Bekannte hatte ein Ähnliches Problem mit einem Fenster aus Milchglas zum Hof das auch im Grundbuch eingetragen war. Sie hat vor Gericht Recht bekommen! und das Fenster darf (ohne Bretterverschlag) dort bleiben. Ich würde beim Anwalt fragen oder wenn Sie im Haus und Grundbesitzer Verein sind dort. Normal muß man als neuer Besitzer vor Kauf in die Grundbücher schauen… so hat er Pech
Hallo erstmal:
ich weiß nicht, ob Sie’s schon wußten?!
Aber Keine Panik!
Versteh die unnötige Warterei und Frage hier
von Ihnen gar nicht !!?
Sie haben doch seit 6 Jahren ALLES IM
GRUNDBUCH GEREGELT??!!!
dort steht Ihr „Niesbrauch“ und es handelt
sich bei dem Eintrag um eine unabdingbare
Dienstbarkeit !!
Der Neue muss den Zaun entfernen, falls
er Ihrer schriftlichen Aufforderung ( über Rechtsanwalt)
nicht nachkommt und innerhalb einer angemessenen
Frist von 3 Wochen nicht Abhilfe schafft, beauftragen
Sie eine Firma , die den Zaun entfernt und die Kosten
darüber werden diesem Ignoranten auferlegt!
Ganz sicher so , keine anwaltlichen Streitbriefe
hin und her, sondern klare Aufforderung zur Handlung.
Andernfalls zahlt er die weiteren Kosten einer rechtlich
gesicherten entgangenen Duenstbarkeit!
ZB eine Garage, ein Lager außerhalb,weil Sie das Haus
nicht mehr zum Einlagern Ihrer Dinge nutzen können!
Und unmissverständlich hat er Schadensersatz
für die Mehraufwendungen und die Schäden am Fahrzeug
zu leisten !
Reagiert er nicht und kommt mit Anwalt und
Unterlassungsklage, oder dergleichen, dann fährt
Ihre Frau oder Jemand fremdes den nicht genehmigten
Zaun einfach völlig in Grund und Boden, Ein
LKW hilft da ungemein! Und die Kosten sind
seinerseits schwer einklagbar, für eine WILDE
UNGENEHMIGTE GRENZBEBAUUNG, die gar
nicht im Hof existiert , denn ALLES DORT GEHÖRT
BEIDEN PARTEIEN ODER KANN VON BEIDEN
GENUTZT WERDEN, also auch platt machen!
LG M.Max
Suchwort Wegerecht u. Nachbarrecht Re: Ich habe 2004 …
Sehr geehrter Herr Sander,
Bauten an wie auch auf der Grundstücksgrenze, ob ein Zaun oder ein Gebäude, bedürfen Ihrer Zustimmung, die des benachbarten Grundstückseigentümers. Näheres ergibt sich aus dem Nachbarrecht Ihres Bundeslandes , sowie u. a. aus den folgenden Seiten im Netz:
; „
fahrradunterstand zu dicht an grundstücksgrenze - meine Antwort vom 14.11.2010“
; „
Unterschrift w/Grenzbebauung – meine Antwort vom 26.10.2010“
Vor allem ist zu prüfen, ob die von Ihnen beschriebene Grunddienstbarkeit, Ihr Geh- und Fahrrecht, noch immer im Grundbuch eingetragen ist. Einsicht in das Grundbuch erhält laut Grundbuchordnung (GBO), wer ein berechtigtes Interesse daran nachweisen kann
.
Möglicherweise wurde Ihr Nutzungsrecht mit dem Verkauf des benachbarten Grundstücksteils aus dem Grundbuch gelöscht:
; „… Soll ein Wegerecht oder überhaupt ein dingliches Recht gelöscht werden, das bei einer Aufteilung eines hiermit belasteten Gesamtgrundstücks auf mehrere Einzelparzellen auf diese übergegangen ist, das tatsächlich jedoch nur noch ein einzelnes Teilgrundstück belastet, muss die Löschungsbewilligung des Eigentümers desjenigen Grundstücks beigebracht werden, das nicht mehr von der Ausübungsstelle des Wegerechtes betroffen ist. …“
Notieren Sie sich Ihre Erlebnisse und Verhandlungsversuche mit dem Nachbarn möglichst mit Angabe von Datum und Uhrzeit.
Den Nachbarn schriftlich zu bitten, den Zaun zu enfernen, sollte in jedem Fall ein Rechtsanwalt für Sie erledigen. Diesem wird Ihre schriftliche Schilderung des Hergangs der Auseinandersetzung eine Hilfe sein.
Liebe Grüße von Ulla
… knappen hälfte des gemeinsamen Hofes. Der Verkäufer wohnte
mir gegenüber, wir nutzten einen verkauft. Dieser baute 2010, trotz
meiner rechte und Ankündigung dagegen zu klagen einen Zaun auf
der Grundstücksgrenze. Nun kann ich mit meinen Fahrzeug nicht
mehr wenden sondern muss eine Strecke rückwärts fahren. Es ist
ein Transporter und meine Frau fährt dam
Hallo,
ein Musterfall für den §921 BGB.
Lies Dir mal das BGH-Urteil V ZR 11/02 (http://lexetius.com/2003,567) durch.
Deine Chancen sehe ich gut…
Tipp: Ausdrucken, anschreiben, Frist setzen, bis der Zaun weg sein muss (2-4 Wochen). Wenn er sich da quer stellt gleich zum Anwalt, zu lange rumziehen hilft nix (eigene Erfahrung).
Viel Erfolg
Lumpi
Ich bitte um Entschuldigung aber ich sehe die Frage erst eben.
Antworten werden sicherlich erstellt worden sein.
Es ist nicht meine Art nicht zu antworten.
JOki