Ich habe am 01-01-2012

…Krankenzusatzversicherung abgeschlossen.Der Versicherungsschein kam am 22-03-12 mit dem Betrag 16,49 € der auch bislang abgebucht wurde. Heute kam ein Schreiben das der Betrag falsch ist und es nun 19,56 € sind. Kann ich auf den Betrag 16,49 € bestehen? Danke und VG

Hallo,

Du schreibst: „…Betrag falsch ist und es nun 19,56 € sind“; wird dieses „falsch“ näher erläutert? Handelt es sich ggf. um eine Beitragsanpassung oder einen Fehler bei der Policierung? Wichtig ist in beiden Fällen: Es muss ein Hinweis enthalten sein, dass „Abweichungen als genehmigt gelten, wenn der Versicherungsnehmer (also du) nicht innerhalb eines Monats nach Zugang des Versicherungsscheins in Textform widerspricht“ (VVG, §5, Abs.2). Dieser Hinweis muss „auffällig“ gekennzeichnet sein, darf also nicht irgendwo im Kleingedruckten stehen. Fehlt dieser Hinweis, kannst du auf dem niedrigeren Beitrag des Antrags bestehen. Ist dieser Hinweis gesetzt, kannst Du widerrufen oder außerordentlich kündigen. Beides muss gem. der o.g. Frist binnen einen Monat nach Erhalt des Schreibens erfolgen.
(VVG steht im übrigen für Versicherungsvertragsgesetz)
Gruß,
Willy