Ich habe Arbeitskleidung vom Arbeitgeber

… gestellt bekommen. mittlerweile arbeite ich nicht mehr seit 3 Jahre dort. Gestern bekam ich Post. Die Firma möchte die Kleidung zurück. haben die das recht dazu?

… gestellt bekommen. mittlerweile arbeite ich nicht mehr
seit 3 Jahre dort. Gestern bekam ich Post. Die Firma möchte
die Kleidung zurück. haben die das recht dazu?

Ja, das was noch da ist musst du abgeben … leider

… gestellt bekommen. mittlerweile arbeite ich nicht mehr
seit 3 Jahre dort. Gestern bekam ich Post. Die Firma möchte
die Kleidung zurück. haben die das recht dazu?

Sorry, da bin ich überfragt.
Bitte einen FA Arb.recht o. AN-Vertretung (sowiet vorhanden) kontaktieren.

Ja, schon. Nur wenn Du sie nach drei Jahren nicht mehr hast, ist das wohl auch kein Problem. LG

… gestellt bekommen. mittlerweile arbeite ich nicht mehr
seit 3 Jahre dort. Gestern bekam ich Post. Die Firma möchte
die Kleidung zurück. haben die das recht dazu?

… gestellt bekommen. mittlerweile arbeite ich nicht mehr
seit 3 Jahre dort. Gestern bekam ich Post. Die Firma möchte
die Kleidung zurück. haben die das recht dazu?

Hallo,

bekamen Sie „gestern“ zum ersten Mal Post vom Arbeitgeber bezüglich der Rückgabe? Hatten Sie in Ihrem Arbeitsvertrag oder in einem anzuwendenden Tarifvertrag eine sog. Ausschlussklausel, dass alle gegenseitigen Ansprüche binnen einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen?
Grundsätzlich müssen die vom Arbeitgeber gestellten Bekleidungssachen zurückgegeben werden (es sei denn, es existieren andere Abmachungen). Deshalb gibt es ja auch betriebsüblich „Laufzettel“, die vermerken, was alles zurückzugeben ist und was auch zurückgegeben wurde. Das ist bei Ihnen nicht geschehen?

MfG

Ich kenne das nur bei Kündigung und hochwertiger Kleidung, wie Overall mit Firmenaufschrift oder Anzug z.Bsp. bei Wachpersonal, aber nicht nach 3 Jahren.

… gestellt bekommen. mittlerweile arbeite ich nicht mehr
seit 3 Jahre dort. Gestern bekam ich Post. Die Firma möchte
die Kleidung zurück. haben die das recht dazu?

hallo,
natürlich, das ist Firmeneigentum, die hast Du nur zur Verfügung gestellt bekommen und nicht geschenkt, es sei denn, es gibt dazu was schriftliches.

… gestellt bekommen. mittlerweile arbeite ich nicht mehr
seit 3 Jahre dort. Gestern bekam ich Post. Die Firma möchte
die Kleidung zurück. haben die das recht dazu?

Hallo Eddy63,

ich denke, dein Arbeitgeber ist im Recht, weil die Sachen eigentlich ihm gehören. Du hast sie ja nicht bezahlt, sondern nur geliehen bekommen.

Ist natürlich ungewöhnlich, dass die Firma nach so langer Zeit noch darauf zurückkommt, aber wenn du die Sachen noch hast, solltest du sie auf jeden Fall zurückgeben.

Wenn du die Sachen nicht mehr hast (z. B. weil sie dir zu klein geworden sind und du sie deshalb aussortiert hast), musst du das dem Arbeitgeber mitteilen.

Möglicherweise verlangt dieser dann Schadenersatz - in diesem Fall solltest du prüfen, was genau in deinem Arbeitsvertrag steht. In der Regel steht darin, dass alle Sachen, die der Firma gehören, am letzten Arbeitstag zurückgegeben werden müssen. Manchmal steht aber auch drin, dass alle Ansprüche innerhalb von z. B. drei Monaten geltend gemacht werden müssen. Dann könnte die Firma nach einem Zeitraum von mehr als drei Monaten keine Ansprüche mehr geltend machen.

Viele Grüße
tinastar

Infolge der Schuldrechtsreform, die das Bürgerliches Gesetzbuch BGB) mit Wirkung vom 01.01.2002 in vielen Einzelheiten geändert hat, gilt nunmehr eine einheitliche Verjährungsfrist für praktisch alle Ansprüche des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis.

Die neue Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsinhaber von den maßgeblichen Umständen Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

sicher haben sie das recht xazu. sie haben dir die kleidung stellt. faktisch zur arbeit in der firma überlassen.die kleidung ist eigentntum der firma die sie natürlich zurückverlangen kann.

das dass jetzt nach 3 jahren ist ist natürlich reihclich spät aber es ist nach wie vor ihr eigentum.

wenn man eine firma verläßt sollte man an sowas denken und die kleidung zurückgeben. man könnte gut und gern wenn man böse ist unterschlagung oder diebstahl in den raum stellen von seiten der firma.
geben sie einfach die sachen zurück oder vereinbaren sie eine ausgleichzahlung für die sachen.

… gestellt bekommen. mittlerweile arbeite ich nicht mehr
seit 3 Jahre dort. Gestern bekam ich Post. Die Firma möchte
die Kleidung zurück. haben die das recht dazu?

klar…ist doch deren eigentum

… gestellt bekommen. mittlerweile arbeite ich nicht mehr
seit 3 Jahre dort. Gestern bekam ich Post. Die Firma möchte
die Kleidung zurück. haben die das recht dazu?

. gestellt bekommen. mittlerweile arbeite ich nicht mehr

seit 3 Jahre dort. Gestern bekam ich Post. Die Firma möchte
die Kleidung zurück. haben die das recht dazu?

Hallo,

Kurz und bündig, Ja, dass Recht haben sie.

Warum?

Weil zur Beendigung des Arbeitsverhältnis alle sich im Besitz des Arbeitnehmers befindlichen Gegenstände, Werkzeuge, Unterlagen, Speicher usw., die Eigentum des Arbeitgebers sind, unverzüglich zurück zu geben sind. Anderfalls ist der AG berechtigt, Schadensersatz zu fordern, auch gerichtlich!!! Das verjährt auch nicht.
Das einzige wo Eigentum des Arbeitgebers in den Besitz des Arbeitnehmers übergeht, ist zum Beispiel, wenn es eine Arbeitsvertragliche, oder betriebliche oder tarifliche oder gewerkschaftliche, Vereinbarung gibt, wonach, nach bestimmten Nutzungsfristen z. B. eine Regenjacke, nach z.B. 5 Jahren als abgenutzt gilt und dem Arbeitnehmer konkret an diesem Arbeitsplatz, übereignet wird.

Meistens ist das bei Schuhwerk nach mehreren Jahren der Fall. Oder Unterwäsche, mein Arbeitgeber auf einem Flughafen in NRW, ist dafür ein typisches Beispiel.

Aber, es muß vereinbart gewesen sein und man muß zum betreffenden Personal gehören!!!